Im Hauptstudium vertiefen Sie Ihre Kenntnisse im Privatrecht, Öffentlichen Recht und Staatsrecht durch weitere Vorlesungen. Sie schreiben insoweit zu manchen Veranstaltungen Abschlussklausuren und nehmen darüber hinaus teilweise an eigens bezeichneten "Übungen für Fortgeschrittene" teil. Zudem können Sie parallel einen frei gewählten Schwerpunktbereich belegen.
Kurs | SWS | Klausur |
---|---|---|
Grundkurs Europarecht und Internationales II | 2 | AK3 |
Gesetzliche Schuldverhältnisse | 3 | AK |
Zivilverfahrensrecht II (Zwangsvollstreckungsrecht) | 2 | AK |
Kreditsicherungsrecht | 2 | AK |
Europäisches Privatrecht | 1 | |
Insolvenzrecht (empfohlen) | 1 | |
Polizeirecht | 2 | AK3 |
Kommunalrecht | 2 | AK3 |
Baurecht | 2 | AK3 |
Strafprozessrecht | 2 | |
Gesamt: | 19 |
Kurs | SWS | Klausur |
---|---|---|
Arbeitsrecht | 3 | |
Handels- und Gesellschaftsrecht | 3 | |
Übung im bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene | 2 | AK |
Strafrecht III | 2 | AK |
Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene | 2 | 3 ÜK3 |
Verfassungsgerichtsbarkeit | 1 | |
Bayerisches Verfassungsrecht | 1 | |
Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder Fremdsprachenausbildung | 2 | |
Gesamt: | 16 |
Siehe auch die Informationen zum Schwerpunktbereich und zur Juristischen Universitätsprüfung JUP
Kurs | SWS | Klausur |
---|---|---|
Erbrecht | 2 | |
Familienrecht | 1 | |
Strafrecht IV | 2 | AK |
Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene | 2 | 3 ÜK3 |
Staatshaftungsrecht | 2 | |
Gesamt: | 9 |
Nach § 24 Abs.1 Satz 1 JAPO ist für die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung in Bayern die erfolgreiche Teilnahme an je einer Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht erforderlich. Für die Universität Passau gestaltet dies § 25 StuPO der Studien- und Prüfungsordnung wie folgt aus:
Die Teilnahme an diesen Übungen setzt das Bestehen der Teilleistungen der Zwischenprüfung in dem betroffenen Fach voraus.
Die Hausarbeiten werden mindestens einmal jährlich in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) angeboten.
Die Klausuren können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden. Eine Wiederholung der Klausuren ist bei Bedarf auch mehrfach möglich.
Eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Prüfungsanmeldung im Campusportal finden Sie auf den Seiten des "EXA-Management".
Stand: 25.06.2025
Anmeldefrist und Bearbeitungszeitraum | Rechtsgebiet | Aufgabensteller |
---|---|---|
07.02. - 23.04.* | Privatrecht | Prof. Dr. Riehm |
Öffentliches Recht | Prof. Dr. Schröder | |
Strafrecht | PD Dr. Gerson |
Stand: 07.02.2025
*Zwar beginnt das Semester offiziell am 22.04. Da dieser Tag Osterdienstag ist, fangen Vorlesungen entsprechend früherer Regelungen erst am 23.04. an, was somit auch für die Abgabe der Hausarbeit gilt.
Hinweis: Ausgabe wird immer am letzten Tag der Vorlesungszeit des vorangehenden Semesters sein, Abgabe am ersten Tag der Vorlesungszeit des nachfolgenden Semesters (bei Zusendung per Post genügt der Poststempel vom gleichen Tag). Grundsätzlich gilt die Anrechnung zum nachfolgenden Semester. Die Möglichkeit zur Anrechnung zum vorangehenden Semester wird nur noch über einen entsprechenden gesonderten Antrag an den betreuenden Lehrstuhl in begründeten Fällen (Studienortwechsel, Auslandsaufenthalt) möglich sein. Abgabefristen hierfür sind der 31.03. bzw. 30.09.
Stand: 21.08.2025
Anmeldefrist und Bearbeitungszeitraum | Rechtsgebiet | Aufgabensteller |
---|---|---|
25.07. - 13.10. | Privatrecht | Prof. Dr. Solomon |
Öffentliches Recht | Prof. Dr. Dederer | |
Strafrecht | PD Dr. Schladitz |
Stand: 08.07.2025
Hinweis: Ausgabe wird immer am letzten Tag der Vorlesungszeit des vorangehenden Semesters sein, Abgabe am ersten Tag der Vorlesungszeit des nachfolgenden Semesters (bei Zusendung per Post genügt der Poststempel vom gleichen Tag). Grundsätzlich gilt die Anrechnung zum nachfolgenden Semester. Die Möglichkeit zur Anrechnung zum vorangehenden Semester wird nur noch über einen entsprechenden gesonderten Antrag an den betreuenden Lehrstuhl in begründeten Fällen (Studienortwechsel, Auslandsaufenthalt) möglich sein. Abgabefristen hierfür sind der 31.03. bzw. 30.09.
Nach § 24 Abs. 1 S. 1 JAPO müssen Sie für die Anmeldung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung (EJS) beim LJPA "einen Leistungsnachweis" über die bestandenen Übungen einreichen.
Die Bescheinigung für das Strafrecht können Sie selbstständig im Campusportal erstellen. Erstellen Sie dazu einen Kontoauszug/Notenspiegel (nur bestandene Prüfungen), aus dem ersichtlich ist, dass Sie im Hauptstudium alle erforderlichen Leistungen im Strafrecht erfolgreich bestanden haben und reichen diesen dann bei Ihrer Examensanmeldung beim LJPA ein.
Im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht ist es zwingend erforderlich, dass die Bescheinigungen von Hand erstellt werden. Dies erfolgt jeweils zentral (egal welche Übung Sie besucht haben bzw. Abschlussklausuren Sie bestanden haben) für das Zivilrecht am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dennis Solomon und für das Öffentliche Recht am Lehrstuhl von Prof. Dr. Meinhard Schröder. Bitte reichen Sie zur Erstellung der Bescheinigung jeweils die Unterlagen ein, die von den einzelnen Lehrstühlen gefordert werden: