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Großer Schein "Öffentliches Recht"

Beantragung des Scheins

Seit dem 1.9.2025 genügt für die Anmeldung zur 1. Juristischen Staatsprüfung ein Auszug aus dem Campusportal, in dem die Zeile „815030 Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht [Semester, Datum] MBE“ enthalten ist. Wenn Ihr Auszug aus dem Campusportal diese Information enthält, beantragen Sie bitte keinen Schein mehr, sondern reichen den Auszug beim LJPA ein.

Wenn Ihr Schein die oben genannte Zeile nicht enthält, ist weiterhin für die Ausstellung des Großen Scheins im Öffentlichen Recht der Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Informationstechnologierecht (Professor Dr. Meinhard Schröder) zuständig.

Bitte senden Sie dann die entsprechenden Hisqis-Auszüge (Leistungen im Hauptstudium, bestandene Zwischenprüfung), die Studienverlaufsbescheinigung (Nachweis des Semesters der letzten Leistung), den ausgefüllten Antrag (zwingend zu benutzen - Formblatt) und einen frankierten Rückumschlag an den Lehrstuhl. Sie erhalten Ihren Schein nach Ausstellung per Post zurück.

Es ist auch möglich, den Schein per E-Mail zu beantragen oder die Unterlagen persönlich im Sekretariat abzugeben und den Schein dort auch wieder abzuholen.

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