Aktuelles
Schwerpunktseminare im Sommersemester 2023
Im Sommersemester 2023 werden über die strafrechtlichen Lehrstühle (Esser / Noltenius und Asholt / Valerius) insgesamt 45 Seminarplätze zur Verfügung stehen.
Es handelt sich um Schwerpunktseminare (SPB 12, 13, 14, 15).
Welche Seminare von den jeweiligen Lehrstühlen angeboten werden (Thema, Kapazitäten, Durchführung), entnehmen Sie bitte ab Mitte Januar 2023 den Homepages der Lehrstühle.
-----------
Die Anmeldung zu einem der angebotenen Seminare erfolgt zentral am Lehrstuhl von Prof. Dr. Bettina Noltenius – für alle Seminare der anbietenden Lehrstühle.
Erforderlich für die Anmeldung ist die Abgabe des für die SP-Prüfung vorgesehenen Anmeldeformulars („Antrag auf Zulassung zum Seminar“) bis zum Montag, 27. Februar 2023, 10.00 Uhr
- durch Einwurf des Anmeldeformulars in den Briefkasten des Lehrstuhls Noltenius an der NK-Pforte (Rückseite des Büros vom Hausmeister) oder
- durch Übersendung der Anmeldung per Post an den Lehrstuhl (Adresse: Prof. Dr. Bettina Noltenius, Lehrstuhl für Strafrecht, Innstr. 40, 94032 Passau).
Nähere Informationen zum Anmelde- und Vergabeverfahren finden Siehier.
-----------
Seminar "Strafrecht und freier Wille" im SoSe 2023
Die Lehrstühle für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Rechtsphilosophie (Prof. Dr. Noltenius) sowie für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafrechtsgeschichte (Prof. Dr. Asholt) bieten im Sommersemester 2023 ein gemeinsames Seminar an. Das Seminar ist ein Schwerpunktseminar (SPBe 12 bis 15 n.F.).
Eine Liste der Seminarthemen finden Sie hier.
-----------
Hinweise zur Ausstellung des Großen Scheins im Strafrecht
Die Ausstellung des Großen Scheins im Strafrecht erfolgt ab 22.11.2021 NICHT mehr über die jeweiligen Lehrstühle, sondern ausschließlich elektronisch über HisQis!
Bitte drucken Sie dazu den entsprechenden Kontoauszug/Notenspiegel (nur bestandene Prüfungen) bei HisQis aus, aus dem ersichtlich ist, dass Sie im Hauptstudium alle erforderlichen Leistungen im Strafrecht erfolgreich bestanden haben und reichen diesen dann bei Ihrer Examensanmeldung beim LJPA ein.
BITTE BEACHTEN SIE: diese Regelung gilt nur für die Studierenden, die in der (derzeit aktuellen) Prüfungsversion ("PO-Version: [20191]") eingeschrieben sind! In welcher Prüfungsversion Sie eingeschrieben sind, entnehmen Sie bitte Ihrem HisQis-Kontoauszug ("Prüfungsordnung: Version SS 2019").
Für diejenigen, die noch in der Prüfungsversion 1 ("PO-Version: [1]" bzw."Prüfungsordnung: Version 1") eingeschrieben sind, erfolgt die Ausstellung des Großen Scheins im Strafrecht nach wie vor über denjenigen Lehrstuhl, dessen Dozent bzw. Dozentin die Klausur, die jetzt zur Anrechnung für den Großen Schein dient, gestellt hat.
Falls Sie zu dieser Personengruppe gehören und den Schein über den Lehrstuhl ausgestellt bekommen möchten, sind folgende Unterlagen vorzulegen
- Hausarbeit im Original (wenn möglich)
- HISQIS-Ausdruck über die bestandenen Klausuren sowie die bestandene Hausarbeit
- Zwischenprüfungszeugnis
- Immatrikulationsbescheinigung für das entsprechende Semester
Der Schein kann in desem Fall nach vorheriger Terminvereinbarung (per Mail oder telefonisch über das Sekretariat) beantragt und abgeholt werden.