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Teilschwerpunktbereich Steuerrecht

Allgemeine Hinweise finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Passau für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 1. April 2019 in der Fassung der Änderungssatzung vom 12. Mai 2022.

Aktuelle Informationen zu den Schwerpunkt­bereichen 7, 13 und 21 im kommenden Studienjahr (WiSe 2025/26­ sowie SoSe 2026)

Wegen des Forschungssemesters von Professor Wernsmann finden im kommenden Wintersemester 2025/26 ausnahmsweise keine steuerrechtlichen Lehrveranstaltungen statt. Alle Vorlesungen des SPB 21, des SPB 7 und des SPB 13 werden im Sommersemester 2026 angeboten:

SPB 7, 13, 21:
Einkommensteuerrecht 2 SWS
Allgemeines Steuerrecht 2 SWS

SPB 7, 21:
Unternehmenssteuerrecht 2 SWS

SPB 13, 21:
Öffentliches Finanzrecht 1 SWS
Umsatzsteuerrecht 1 SWS

SPB 21:
Internationales Steuerrecht 1,5 SWS
Erbschaftsteuerrecht 0,5 SWS

Die Vorlesungen werden zeitlich innerhalb des Sommersemesters 2026 so verteilt werden, dass sie sinnvoll aufeinander aufbauen. Insbesondere wird Einkommensteuerrecht in der ersten Semesterhälfte vierstündig stattfinden, und das darauf aufbauende Unternehmenssteuerrecht folgt in der zweiten Semesterhälfte. Der Umfang der Veranstaltungen ändert sich dadurch natürlich nicht.

Das Seminar wird in der Weise angeboten, dass Sie je nach Wunsch entweder in der vorlesungsfreien Zeit vor dem Sommersemester 2026 (d.h. Februar/März/April 2026) oder in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester 2026 (Juli/August/September 2026) die sechswöchige Seminararbeit schreiben können mit Zuordnung der Prüfungsleistungen zum Sommersemester 2026, so dass Sie - falls gewünscht - mit dem Ende des Sommersemesters 2026 den gesamten Schwerpunkt (und die gesamte Juristische Universitätsprüfung) mit der mündlichen Prüfung abgeschlossen haben können. Alternativ können Sie – falls gewünscht – alle Prüfungen (Seminararbeit, mündliche Prüfung) auch im Wintersemester 2026/27 ablegen, in dem sämtliche Veranstaltungen (insbes. auch ein Seminar im Finanz- und Steuerrecht) erneut angeboten werden

I. Schwerpunktbereiche mit steuerrechtlichem Bezug

Studierende können zwei Schwerpunktbereiche mit steuerrechtlichen Teilen (SPB 7 und 13) oder ein rein finanz- und steuerrechtliches Schwerpunktstudium (SPB 21) wählen:

  • Gesellschafts- und Unternehmenssteuerrecht (SPB 7)
  • Steuer- und Strafrecht (SPB 13)
  • Finanz- und Steuerrecht (SPB 21)

II. Lehrveranstaltungen

Die für die Schwerpunktbereichsprüfung relevanten Vorlesungen erstrecken sich auf zwei Semester. Den thematischen Kern jedes Schwerpunktbereichs bilden dabei die Lehrveranstaltungen zum Einkommensteuerrecht und zum Allgemeinen Steuerrecht (AO/FGO). Je nach Kombination kommen das öffentliche Finanzrecht (insbesondere Finanzverfassungsrecht), das Unternehmenssteuerrecht, das Umsatzsteuerrecht, das Internationale Steuerrecht sowie das Erbschaftsteuerrecht hinzu.

Wie im Studienplan vorgesehen, empfiehlt es sich insbesondere auch bei den drei aufgelisteten Schwerpunktbereichen, das Schwerpunktstudium zum Wintersemester zu beginnen.

Schwerpunktbereich 7: Gesellschafts- und Unternehmenssteuerrecht

Allgemeines Steuerrecht (2 SWS) 
Einkommensteuerrecht (2 SWS)
Unternehmenssteuerrecht (2 SWS) 

Kapitalgesellschaftsrecht (2 SWS)
Umwandlungs- und Konzernrecht (2 SWS)
Seminar (2 SWS

Schwerpunktbereich 13: Steuer- und Strafrecht

Öffentliches Finanzrecht (1 SWS)
Allgemeines Steuerrecht (2 SWS) 
Einkommensteuerrecht (2 SWS) 
Umsatzsteuerrecht (1 SWS) 

Europäisches und Internationales Strafrecht (2 SWS)
Wirtschaftsstrafrecht (2 SWS)
Steuerstrafrecht (1 SWS)
Praxis der Strafverteidigung (1 SWS)
Seminar (2 SWS

Schwerpunktbereich 21: Finanz- und Steuerrecht

Öffentliches Finanzrecht (1 SWS) 
Allgemeines Steuerrecht (2 SWS) 
Einkommensteuerrecht (2 SWS) 
Unternehmenssteuerrecht (2 SWS) 
Umsatzsteuerrecht (1 SWS) 
Internationales Steuerrecht (1,5 SWS)

Erbschaftsteuerrecht (0,5 SWS)
Seminar (2 SWS) 

Wegen des Forschungssemesters von Professor Wernsmann finden im kommenden Wintersemester 2025/26 ausnahmsweise keine steuerrechtlichen Lehrveranstaltungen statt.

Siehe auch "Aktuelle Informationen" am Seitenanfang.

Alle Vorlesungen des SPB 21, des SPB 7 und des SPB 13 werden im Sommersemester 2026 angeboten.

SPB 7, 13, 21:
Einkommensteuerrecht 2 SWS
Allgemeines Steuerrecht 2 SWS

SPB 7, 21:
Unternehmenssteuerrecht 2 SWS

SPB 13, 21:
Öffentliches Finanzrecht 1 SWS'
Umsatzsteuerrecht 1 SWS

SPB 21:
Internationales Steuerrecht 1,5 SWS
Erbschaftsteuerrecht 0,5 SWS

Die Vorlesungen werden zeitlich innerhalb des Sommersemesters 2026 so verteilt werden, dass sie sinnvoll aufeinander aufbauen. Insbesondere wird Einkommensteuerrecht in der ersten Semesterhälfte vierstündig stattfinden, und das darauf aufbauende Unternehmenssteuerrecht folgt in der zweiten Semesterhälfte. Der Umfang der Veranstaltungen ändert sich dadurch natürlich nicht.

Das Seminar wird in der Weise angeboten, dass Sie je nach Wunsch entweder in der vorlesungsfreien Zeit vor dem Sommersemester 2026 (d.h. Februar/März/April 2026) oder in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester 2026 (Juli/August/September 2026) die sechswöchige Seminararbeit schreiben können mit Zuordnung der Prüfungsleistungen zum Sommersemester 2026, so dass Sie - falls gewünscht - mit dem Ende des Sommersemesters 2026 den gesamten Schwerpunkt (und die gesamte Juristische Universitätsprüfung) mit der mündlichen Prüfung abgeschlossen haben können. Alternativ können Sie – falls gewünscht – alle Prüfungen (Seminararbeit, mündliche Prüfung) auch im Wintersemester 2026/27 ablegen, in dem sämtliche Veranstaltungen (insbes. auch ein Seminar im Finanz- und Steuerrecht) erneut angeboten werden

III. Prüfungsleistungen

Seminar

Das Seminar wird dem Semester zugeordnet, in dem die Seminararbeit zur Bewertung eingereicht und das Referat gehalten wird. Die Themenausgabe erfolgt üblicherweise am Ende der Vorlesungszeit für das Seminar des Folgesemesters (also in der Regel Ende Januar bzw. Mitte Juli). Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Wochen ab verbindlicher Zuteilung des Themas. Die wesentlichen Inhalte der Arbeit sind in einem Vortrag vorzustellen (mündliche Leistung - Präsentation und Diskussion wird nicht bewertet).

Mündliche Prüfung

Die abschließende mündliche Prüfung können Studierende ablegen, sobald sie sich verbindlich zur Seminararbeit angemeldet haben, § 34 Abs. 4 StuPO 2022.

Die mündliche Prüfung dauert pro Teilprüfung und Prüfling 12,5 Minuten. Aus den Bewertungen beider Teilprüfungen ist eine Summe zu bilden und diese durch zwei zu dividieren; die Note wird nicht gerundet. Im SPB 21 beträgt die Prüfungsdauer im Finanz- und Steuerrecht zweimal 12,5 Minuten, in SPB 7 und 13 beträgt die Prüfungsdauer hinsichtlich der steuerrechtlichen Anteile einmal 12,5 Minuten.

IV. Anmeldung

Nur die Anmeldung zum Seminar findet am Lehrstuhl statt; hinsichtlich der weiteren  Anmeldungen (Schwerpunktbereich allgemein; mündliche Prüfung) wird auf die Informationen des Zentralen Prüfungssekretariats verwiesen.

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