Grundkenntnisse des deutschen Rechts für internationale Studierende
Urkunde über Grundkenntnisse des deutschen Rechts
Im Rahmen Ihres Austauschstudiums haben Sie die Möglichkeit, am Studienprogramm "Urkunde über Grundkenntnisse des deutschen Rechts" teilzunehmen. Nach dem zweisemestrigen Urkundsstudium können Sie nachweisen, dass Sie befähigt sind, grundlegende rechtliche Fragestellungen des deutschen Rechts in der deutschen Rechtssprache zu bearbeiten und die erworbenen Kenntnisse exemplarisch zu vertiefen.
Studiengangskoordination:
Frau Silvia Gürtner
HK 14b, Zimmer 119
urkunde-jura@uni-passau.de
Telefon: 0851-509-2394
Sprechzeiten: Montag bis Mittwoch nach Vereinbarung
Beratungstermine sind telefonisch, via Zoom oder - solange es die Pandemiesituation zulässt - in Präsenz möglich. Zur Terminvereinbarung schreiben Sie mir bitte eine Mail an die oben genannte Mailadresse.
Ich wünsche Ihnen in diesen turbulenten Zeiten alles Gute, und bleiben Sie gesund!
- Sie dürfen noch nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sein
- Sie müssen die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und
- Sie müssen ein mindestens zweijähriges Studium der Rechtswissenschaft an einer ausländischen Hochschule erfolgreich absolviert haben
oder
- Sie müssen Ihr Studium in Passau im Rahmen eines integrierten juristischen Studienganges absolvieren, der von einer ausländischen Universität aufgrund einer Vereinbarung mit der Universität Passau angeboten wird
Studienaufbau
- Studienbeginn: jeweils zum Wintersemester
- Studiendauer: zwei Semester
- Umfang: 60 ECTS-Credits
Studienablauf
Wintersemester:
Grundkursmodul
Wahlmodul
- Veranstaltungen mit insgesamt 10 ECTS aus den Bereichen Öffentliches Recht, Privatrecht, Strafrecht, Internationales Recht, Grundlagen des Rechts oder Deutsche Rechtssprache für Urkundsstudierende
Sommersemester
Grundkursmodul
- Grundkurs Staatsrecht oder Privatrecht (Teil II) (10 ECTS)
Wahlmodul
- Veranstaltungen mit insgesamt 10 ECTS aus den Bereichen Öffentliches Recht, Privatrecht, Strafrecht, Internationales Recht, Grundlagen des Rechts oder Deutsche Rechtssprache für Urkundsstudierende
Modul "Übung zur Methodik des deutschen Rechts"
- Übung zur Methodik des deutschen Rechts für ausländische Studierende (10 ECTS)
Sie müssen jede Veranstaltung mit einer Prüfungsleistung abschließen. Eine bloße Teilnahme ohnePrüfungsleistung ist nicht ausreichend!
Die Art der Prüfung (schriftlich/mündlich) wird von den jeweiligen Dozierenden festgelegt und zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus sind auch im Wintersemester 2021/2022 Änderungen des Prüfungsformates möglich.
Bitte beachten Sie, dass anstatt von Präsenzprüfungen auch in diesem Semester Prüfungen in virtueller Form stattfinden können.
Nähere Informationen zur Prüfung selbst, zum Prüfungsablauf und zu den konkreten Terminen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Veranstaltung unter StudIP.
Grundkursmodul
Abhängig von den jeweiligen Dozierenden, meistens eine Abschlussklausur in Form eines Falles
Wahlmodul
Abhängig von den jeweiligen Dozierenden
"Übung zur Methodik des deutschen Rechts für ausländische Studierende"
Ein mündlicher Vortrag auf Grundlage einer schriftlichen Ausarbeitung zu einem vorher festgelegten Thema. Die schriftliche Ausarbeitung soll dabei 20 Seiten nicht überschreiten.
ECTS-Informationspaket
Zur Anrechnung von Studienleistungen, die an der Universität erbracht wurden, bietet die Juristische Fakultät die Vergabe von ECTS-Punkten an. Aktuelle Informationen zu Lehrveranstaltungen, in denen Credits erworben werden können, sowie zum System der Punkteverteilung finden Sie in der ECTS-Informationsbroschüre des Studiendekans.
Anzahl der ECTS-Punkte für die Sprachkurse Deutsch als Fremdsprache
Kurs | SWS | ECTS |
---|---|---|
Deutsch als Fremdsprache - Hauptstufe 1 / C1 - Spezialkurs für Juristen | 2 | 5 |
Deutsch als Fremdsprache - Deutsche Rechtsprache und mündlicher Ausdruck | 2 | 5 |
18 Punkte System
Punkte | Note |
---|---|
18 - 16 | sehr gut |
15 - 13 | gut |
12 - 10 | vollbefriedigend |
9 - 7 | befriedigend |
6 - 4 | ausreichend |
3 - 1 | mangelhaft (durchgefallen) |
0 | ungenügend (durchgefallen) |
Jede mit "nicht ausreichend" bewertete Prüfungsleistung kann einmal wiederholt werden. Die gesamte Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Modul als Punktezahl mindestens 4,0 erreicht wird. Die gesamte Prüfung ist nicht bestanden, wenn eine Teilleistung mit null Punkten bewertet worden ist.