Prüfungen
Umfassende Informationen zu den Prüfungen (Zwischenprüfung und Schwerpunktbereich) im Studiengang Rechtswissenschaft – Anmeldefristen, Terminen, Hilfsmittelbekanntmachung sowie Zulassungsvoraussetzungen – erhalten Sie in der Rubrik Prüfungen. Dort finden Sie auch Termine und Hinweise zu den CECIL-Prüfungen.
Zur Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen bietet das Institut für Rechtsdidaktik schriftliche und mündliche Probeexamina sowie individuelle Klausuranalysen (Einzelcoachings) an.
Bitte beachten Sie die Informationen des Prüfungssekretariats zum Ablauf der Präsenzprüfungen.
Eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Prüfungsanmeldung im Campusportal wird Ihnen vom EXA-Management bereitgestellt.
Klausurenplan für das Sommersemester 2024 (Stand: 22.05.2024)
Hausarbeitenplan für das Sommersemester 2024 (Stand: 21.02.2024)
Hinweis: Die Anmelde- und Bearbeitungsfristen für die Hausarbeiten wurden rechtsgebietübergreifend vereinheitlicht. Dabei gilt: Ausgabe wird immer am letzten Tag der Vorlesungszeit des vorangehenden Semesters sein, Abgabe am ersten Tag der Vorlesungszeit des nachfolgenden Semesters. Die Anmeldung läuft für die Anrechnung zum vorangegangenen und zum nachfolgenden Semester parallel und wird im EXA/Campusportal nicht mehr separat hinterlegt. Die Möglichkeit zur Anrechnung zum vorangehenden Semester wird nur noch über einen entsprechenden gesonderten Antrag an den betreuenden Lehrstuhl in begründeten Fällen (Studienortwechsel, Auslandsaufenthalt) möglich sein. Abgabefristen hierfür sind der 31.03. bzw. 30.09.
Stand: 04.09.2024
Hausarbeitenplan
Anmeldefrist und Bearbeitungszeitraum | Rechtsgebiet | Aufgabensteller |
---|---|---|
19.07. - 14.10. | Privatrecht | Prof. Dr. Harnos |
Öffentliches Recht | Prof. Dr. Wernsmann | |
Strafrecht | Prof. Dr. Großmann |
Stand: 25.06.2024
Die Anmelde- und Bearbeitungsfristen für die Hausarbeiten wurden rechtsgebietübergreifend vereinheitlicht. Dabei gilt: Ausgabe wird immer am letzten Tag der Vorlesungszeit des vorangehenden Semesters sein, Abgabe am ersten Tag der Vorlesungszeit des nachfolgenden Semesters (bei Zusendung per Post genügt der Poststempel vom gleichen Tag). Grundsätzlich gilt die Anrechnung zum nachfolgenden Semester. Die Möglichkeit zur Anrechnung zum vorangehenden Semester wird nur noch über einen entsprechenden gesonderten Antrag an den betreuenden Lehrstuhl in begründeten Fällen (Studienortwechsel, Auslandsaufenthalt) möglich sein. Abgabefristen hierfür sind der 31.03. bzw. 30.09.
Hier finden Sie die Übersicht, an welchen Lehrstühlen die Großen Scheine ausgestellt werden.
Erforderliche Nachweise – neue StuPO / Übergangsregelungen
Mit dem 1.4.2022 haben sich die Anforderungen für die Erteilung des „großen Scheins“ geändert. Nachstehend finden Sie zu Ihrer Information einen Überblick über die Änderungen, sowie die Übergangsregelungen der neuen Studien- und Prüfungsordnung. Maßgeblich bleibt die Studien- und Prüfungsordnung.
Die neue Studien- und Prüfungsordnung gilt selbstverständlich für alle Studierende, ohne Rücksicht darauf, wann das Studium begonnen wurde.
Grundstudium
Die Wiederholungsklausur im Mobiliarsachenrecht im SoSe 2022 gilt als solche im Sachenrecht nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 StuPO.
Hauptstudium
I. Wer spätestens am 31.3.2022 nach der alten StuPO über alle Voraussetzungen für die Erteilung des „großen Scheins“ verfügt hat, erhält diesen weiterhin erteilt.
II. Neben der nach wie vor obligatorischen Hausarbeit ist ab dem 1.4.2022 erforderlich:
1. Im Zivilrecht:
a) das Bestehen einer Klausur in der Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene, sowie
b) das Bestehen einer Klausur aus den Veranstaltungen Gesetzliche Schuldverhältnisse, Kreditsicherungsrecht oder Erkenntnisverfahren samt Zwangsvollstreckung (beides zusammengefasst in einer Klausur).
Die entscheidende Änderung ist also, dass das erfolgreiche Ablegen einer Klausur in der Fortgeschrittenenübung nunmehr obligatorisch ist. Umgekehrt genügt das Bestehen einer Abschlussklausur in den unter lit. b gennannten zivilrechtlichen Fächern des Hauptstudiums.
Es gelten folgende Übergangsregelungen:
- eine bestandene Klausur in der früheren „Übung zur Methodik der zivilrechtlichen Fallbearbeitung“ bleibt Ihnen erhalten. Sie zählt als Klausur der „Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene“.
- Studierende, die vor dem 1. April 2022 aus mindestens drei der Veranstaltungen Gesetzliche Schuldverhältnisse, Immobiliarsachenrecht, Familienrecht/Erbrecht und Europäisches Privatrecht jeweils eine Klausur bestanden haben (oder mit anderen Worten: in mindestens drei dieser Fächer „erfolgreich“ waren), müssen keine Klausur in der Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene nachweisen. Diese erhalten den Schein auch ohne „Übungsklausur“ erteilt. Voraussetzung ist aber eben, dass das „Klausuren-Trio“ spätestens am 31. März 2022 komplett war (Bedeutung erlangt das für Studierende, denen zu diesem Zeitpunkt noch die Hausarbeit fehlte). Wer zu diesem Tag über weniger als drei (Fach-)Klausuren verfügt, muss nunmehr auch eine Übungsklausur nachweisen. Für diese Studierende genügt umgekehrt, dass sie neben der Übungsklausur eine "Fachklausur" bestanden haben.
- wurde vor dem 1.4.2022 eine Klausur bestanden, die nach der alten Studien- und Prüfungsordnung „scheinfähig“ war, wird diese auch dann als Klausur nach lit.b angerechnet, wenn sich das Fach in der neuen Prüfungsordnung nicht mehr als prüfungsrelevante Veranstaltung wiederfindet (wie z.B. Immobiliarsachenrecht, Familienrecht/Erbrecht und Europäisches Privatrecht).
- wer im SoSe 2022 die Klausur Immobiliarsachenrecht besteht, kann sich diese als Klausur nach lit.b anrechnen lassen. Eine Klausur im Klausur im Kreditsicherungsrecht wird es im SoSe 2022 dagegen noch nicht geben.
2. Im Strafrecht:
Im Strafrecht muss mindestens jeweils eine der begleitenden Klausuren der Lehrveranstaltungen in Strafrecht III und in Strafrecht IV mit mindestens „ausreichend“ (4,0 Punkte) bestanden werden.
Es gilt folgende Übergangsregelung: Studierende, die ihr Hauptstudium vor dem 1. April 2022 begonnen haben, müssen nach wie vor nur eine der beiden Abschlussklausuren der Lehrveranstaltungen entweder in Strafrecht III oder in Strafrecht IV bestanden haben. Das Hauptstudium im Strafrecht wird mit dem Bestehen der strafrechtlichen Teilleistungen der Zwischenprüfung begonnen. Maßgeblich ist das Datum der Klausur.
3. Die Anforderungen im Öffentlichen Recht haben sich nicht verändert.
Hier gilt also nach wie vor, dass von den beiden Abschlussklausuren, die im Grundkurs Europarecht und Internationales sowie zum Abschluss der Vorlesungen Polizei-, Kommunal- und Baurecht gestellt werden, sowie von den in den Übungen im Öffentlichen Recht gestellten Klausuren insgesamt mindestens vier Klausuren bestanden werden müssen, mindestens zwei davon in Übungen im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene, jeweils maximal eine im Grundkurs Europarecht und Internationales II sowie zu den Vorlesungen Polizei-, Kommunal- und Baurecht.
Die seit 1. März 2022 gültige Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) finden Sie auf der Seite des Landesjustizprüfungsamtes.
Zur Anrechnung von Studienleistungen, die an der Universität erbracht wurden, bietet die Juristische Fakultät die Vergabe von ECTS-Punkten. Aktuelle Informationen zu Lehrveranstaltungen, in denen Credits erworben werden können, sowie zum System der Punkteverteilung finden Sie in der ECTS-Informationsbroschüre.
Stand: 16.08.2024