Der Studiendekan oder die Studiendekanin
- wirkt darauf hin, dass das Lehrangebot den Prüfungs- und Studienordnungen entspricht, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und die Studierenden angemessen betreut werden,
- ist verantwortlich für die Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertungen,
- berichtet dem Dekan oder der Dekanin regelmäßig und dem Fakultätsrat sowie der Hochschulleitung mindestens einmal im Semester über seine oder ihre Arbeit,
- erstattet dem Fakultätsrat jährlich in nicht personenbezogener Form einen Bericht zur Lehre (Lehrbericht),
- unterbreitet dem Dekan oder der Dekanin Vorschläge für die Verwendung der für die Lehre verfügbaren Mittel,
- soll in Berufungsverfahren zur pädagogischen Eignung von Bewerbern und Bewerberinnen Stellung nehmen.
Michaela Perner
Raum JUR 214
Innstraße 39 (Juridicum)
Tel.: +49 851 509-2361
Fax: +49 851 509-2362
ls_beurskens@uni-passau.de
Sprechzeiten:
Mittwoch: 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 15.00 Uhr
Maria Renji
Raum JUR 214
Innstraße 39 (Juridicum)
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Sprechzeiten:
Dienstag: 8.00 - 12.00 u. 13.00 - 15.30 Uhr
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