Jedes Jahr berichtet der Studiendekan dem Fakultätsrat über die Lehre an der Juristischen Fakultät. Inhalt und Gestaltung der Lehrberichte variieren von Jahr zu Jahr. Sie enthalten aber zumindest statistische Angaben und eine Selbstbeurteilung der Fakultät.
Art. 40 BayHIG - Studiendekanin, Studiendekan
(2) Die Studiendekanin oder der Studiendekan...
4. erstattet dem Fakultätsrat jährlich in nicht personenbezogener Form einen Bericht zur Lehre (Lehrbericht) ...
(3) 1Im Lehrbericht sind die Situation von Lehre und Studium und die Organisation der Lehre darzustellen; in ihm ist auch über den jeweiligen Stand der Umsetzung von Zielvereinbarungen im Bereich der Lehre zu berichten. 2Der Lehrbericht enthält für den Berichtszeitraum auch Angaben über die Bewertung des Lehrangebots in den einzelnen Studiengängen durch die Studierenden, gegebenenfalls auch über externe Bewertungen.