Die Beratung erfolgt in Form eines Gutachtens, das von mindestens zwei Jurastudierenden gemeinsam unter der Anleitung eines Volljuristen angefertigt wird.
Die Studierenden haben mindestens das dritte Semester hinter sich gebracht und ein Ausbildungsprogramm in den Gebieten absolviert, die für die Gründung relevant sind.
Die Beratung startet mit einem online stattfindenden Mandatsgespräch, in dem mithilfe der Leitung der Startup Law Clinic eine Frage für das zu erstellende Gutachten entlang des Beratungsbedarfs der Startups entwickelt wird.
Danach bekommen die Studierenden sechs Wochen Zeit zur Bearbeitung der Gutachtenfrage. Am Ende der Bearbeitungszeit findet eine ausführliche Korrektur des Gutachtens durch die Leitung mit mehreren Korrekturschleifen statt, sodass das fertige Gutachten gegen Ende der Semesterferien an das Startup versandt werden kann: Das ist für den Durchgang im Wintersemester der April, und für den Sommersemesterdurchgang der Oktober. Im Anschluss daran kommt es zu einer Abschlusspräsentation, in der die studentischen Beraterinnen und Berater dem Startup das Gutachten vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.