Termin: 17.01.2025, 17-19 Uhr
Vortragende:
Moderation:
Prof. Dr. Peter Bräutigam
Rechtsanwalt und Partner
Fachanwalt für IT-Recht
Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer
Brienner Straße 28, 80333 München
Die Veranstaltung fand an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Geschwister-Scholl-Platz 1, Hauptgebäude 1. OG, Raum A120 (kleine Aula), statt.
Sie beschäftigte sich mit der Haftung für unsichere Software nach dem Cyber Resilience Act. Der CRA schafft erstmalig sektorübergreifende Sicherheitsanforderungen für (beinahe alle) Softwareprodukte. Jedoch geht das Gesetz konzeptionell davon aus, dass im Fall unsicherer Softwareprodukte die Marktaufsicht einschreiten muss (sog. public enforcement). Die Vorträge gehen deshalb der Frage nach, inwiefern eine private Durchsetzung (sog. private enforcement) der Sicherheitsanforderungen mit den Mitteln des Zivilrechts möglich ist. Können etwa die Opfer eines Ransomware-Angriffs, welcher durch vermeidbare Sicherheitslücken ermöglicht wurde, Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller oder gar den Verkäufer der Software geltend machen?