Auch an den juristischen Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Passau wirkt der Lehrstuhl mit. Im Bachelorstudiengang "Legal Tech" werden Lehrveranstaltungen für das zweite und das fünfte Semester angeboten, während insbesondere im Masterstudiengang "Rechtsinformatik" studienabschließende Masterarbeiten betreut werden.
Die jeweils im Sommersemester angebotene Lehrveranstaltung behandelt die zunehmenden strafrechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI). Im materiellen Strafrecht werden unter anderem grundlegende Fragestellungen wie die strafrechtliche Verantwortlichkeit von KI-Systemen selbst sowie (mangels einer jedenfalls derzeit solchen) die Verantwortlichkeit für fehlerhaft funktionierende KI-Systeme erörtert. Darüber hinaus werden die Anforderungen diskutiert, die beim Einsatz einer mangelfrei arbeitenden KI (z.B. bei der Programmierung autonomer Fahrzeuge oder bei dem Rückgriff auf Bilderkennungssysteme in der Medizin) zu beachten sind. Außerdem werden spezielle Problemfelder wie Deep Fakes und die Verbreitung von Falschinformationen in den Blick genommen. Im Strafverfahrensrecht wird thematisiert, ob bei der Strafzumessung Algorithmen eingesetzt werden dürfen.
Lehrveranstaltung im Schwerpunktbereich Legal Tech (SPB 23) und im Bachelorstudiengang Legal Tech (LL.B.), Modul "Algorithmen und Recht" (vorgesehen für das zweite Semester).
Die jeweils im Winter gehaltene Lehrveranstaltung widmet sich sowohl der materiell-strafrechtlichen als auch der strafprozessualen Seite des IT-Rechts. Hierbei knüpft die Veranstaltung in der Regel an (häufig jüngere) gesellschaftliche Phänomene (wie etwa Hate Speech, Cyberstalking und Cybermobbing) und technische Möglichkeiten (wie z.B. Hacking und Malware, "Denial of Service"-Angriffe, Darknet, Ermittlungen im Netz) an.
Im materiellen Recht wird nicht zuletzt auf das "klassische Computerstrafrecht" der §§ 202a ff. und §§ 303a f. StGB eingegangen. Darüber hinaus werden angesichts der primären Funktion des Internets als Kommunikationsmedium die Ehrverletzungsdelikte der §§ 185 ff. sowie nach §§ 201, 201a, 238 StGB strafbare Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich besprochen. An weiteren Straftatbeständen werden in der Veranstaltung der Computerbetrug gemäß § 263a StGB und das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet gemäß § 127 StGB behandelt. Auch grenzüberschreitende Aspekte (z.B. die Anwendung des deutschen Strafrechts auf vom Ausland aus veröffentlichte Inhalte im Internet) werden näher in den Blick genommen. Das IT-Strafprozessrecht wendet sich unter anderem der Überwachung der Telekommunikation nach §§ 100a f. StPO zu.
Lehrveranstaltung im Schwerpunktbereich Legal Tech (SPB 23) und im Bachelorstudiengang Legal Tech (LL.B.), Modul "Datenbanken, Sicherheit, Netzwerke und Kommunikation" (vorgesehen für das fünfte Semester).
Der Lehrstuhl betreut gerne Masterarbeiten im LL.M. Rechtsinformatik. Anmeldung und Abgabe der Arbeiten erfolgen im Wesentlichen digital über das Masterportal. Dort können auch Hinweise zum Schreiben einer Masterarbeit, eine hierfür gestaltete Dokumentenvorlage sowie eine Übersicht über online verfügbare Quellen abgerufen werden.
Die Themen sollten sich an der Schnittstelle von Strafrecht und Digitalisierung bewegen. Einige Themenvorschläge können über das Masterportal eingesehen werden. Eigene Vorschläge sind aber durchaus erwünscht.
Bei einer Betreuungsanfrage über das Masterportal erhalten Sie alsbald eine E-Mail vom Lehrstuhl, in der Ihnen vor allem mitgeteilt wird, ob eine Betreuung zu dem vorgeschlagenen Thema möglich erscheint. ggf. werden Sie auch nach dem gewünschten Starttermin für die Bearbeitungszeit der Masterarbeit gefragt. Insbesondere bei eigenen Themenvorschlägen besteht zudem die Gelegenheit, einen Gliederungsentwurf der Arbeit vorab zu besprechen.