Der Lehrstuhl beteiligt sich an mehreren Schwerpunktbereichen, sei es durch Lehrveranstaltungen oder auch durch Seminare und mündliche Prüfungen. Im Einzelnen ist der Lehrstuhl aktiv in den strafrechtlichen Schwerpunktbereichen
Die jeweils im Sommersemester angebotene Lehrveranstaltung behandelt die zunehmenden strafrechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI). Im materiellen Strafrecht werden unter anderem grundlegende Fragestellungen wie die strafrechtliche Verantwortlichkeit von KI-Systemen selbst sowie (mangels einer jedenfalls derzeit solchen) die Verantwortlichkeit für fehlerhaft funktionierende KI-Systeme erörtert. Darüber hinaus werden die Anforderungen diskutiert, die beim Einsatz einer mangelfrei arbeitenden KI (z.B. bei der Programmierung autonomer Fahrzeuge oder bei dem Rückgriff auf Bilderkennungssysteme in der Medizin) zu beachten sind. Außerdem werden spezielle Problemfelder wie Deep Fakes und die Verbreitung von Falschinformationen in den Blick genommen. Im Strafverfahrensrecht wird thematisiert, ob bei der Strafzumessung Algorithmen eingesetzt werden dürfen.
Lehrveranstaltung im Schwerpunktbereich Legal Tech (SPB 23) und im Bachelorstudiengang Legal Tech (LL.B.), Modul "Algorithmen und Recht" (vorgesehen für das zweite Semester).
Die jeweils im Winter gehaltene Lehrveranstaltung widmet sich sowohl der materiell-strafrechtlichen als auch der strafprozessualen Seite des IT-Rechts. Hierbei knüpft die Veranstaltung in der Regel an (häufig jüngere) gesellschaftliche Phänomene (wie etwa Hate Speech, Cyberstalking und Cybermobbing) und technische Möglichkeiten (wie z.B. Hacking und Malware, "Denial of Service"-Angriffe, Darknet, Ermittlungen im Netz) an.
Im materiellen Recht wird nicht zuletzt auf das "klassische Computerstrafrecht" der §§ 202a ff. und §§ 303a f. StGB eingegangen. Darüber hinaus werden angesichts der primären Funktion des Internets als Kommunikationsmedium die Ehrverletzungsdelikte der §§ 185 ff. sowie nach §§ 201, 201a, 238 StGB strafbare Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich besprochen. An weiteren Straftatbeständen werden in der Veranstaltung der Computerbetrug gemäß § 263a StGB und das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet gemäß § 127 StGB behandelt. Auch grenzüberschreitende Aspekte (z.B. die Anwendung des deutschen Strafrechts auf vom Ausland aus veröffentlichte Inhalte im Internet) werden näher in den Blick genommen. Das IT-Strafprozessrecht wendet sich unter anderem der Überwachung der Telekommunikation nach §§ 100a f. StPO zu.
Lehrveranstaltung im Schwerpunktbereich Legal Tech (SPB 23) und im Bachelorstudiengang Legal Tech (LL.B.), Modul "Datenbanken, Sicherheit, Netzwerke und Kommunikation" (vorgesehen für das fünfte Semester).
In regelmäßigen Abständen veranstaltet der Lehrstuhl (insbesondere für die strafrechtlichen Schwerpunktbereiche) Seminare, in denen die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit (Seminararbeit) für die Juristische Universitätsprüfung geschrieben werden kann. Angeboten wurden bereits Seminare zum bzw. über
In den strafrechtlichen Schwerpunktbereichen wird im Wintersemester gewöhnlich nur ein Seminar angeboten, während im Sommersemester mehrere Seminare stattfinden, um alle Interessierte mit einem Seminarplatz zu versorgen. In diesem Fall erfolgt die Anmeldung zentral an einem der beteiligten Lehrstühle. Soweit mehr Anmeldungen zu einem Seminar („Erstwunsch“) eingehen als Kapazitäten vorhanden sind, werden die Plätze im Losverfahren zugeteilt.
Die Modalitäten der Anmeldung werden jeweils in den letzten Wochen der Vorlesungszeit des vorangegangenen Semesters bekannt gegeben. Falls der Lehrstuhl ein Seminar anbietet, werden zu diesem Zeitpunkt auch die Anzahl der Seminarplätze und die Themen für die einzelnen Seminararbeiten angekündigt.
Die Themen werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Seminars zugelost und jeweils zu Beginn des Bearbeitungszeitraums mit einer kurzen Beschreibung des Themas bekannt gegeben. Der Bearbeitungszeitraum von sechs Wochen kann individuell vereinbart werden. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, ein Exposé samt Grobgliederung einzureichen und in einer bis zu halbstündigen Vorbesprechung zu erörtern.
Das Seminar findet sodann in der Regel während der Vorlesungszeit an einem Freitagnachmittag und am Samstag statt. Der voraussichtliche Termin wird ebenfalls bereits in der Ankündigung zum Ende des vorangegangenen Semesters mitgeteilt.