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Hauptstudium/Übungen für Fortgeschrittene

Hauptstudium/Übungen für Fortgeschrittene

"Hauptstudium": Vertiefung in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht im 4. bis 6. Semester

Im Hauptstudium vertiefen Sie Ihre Kenntnisse im Privatrecht, Öffentlichen Recht und Staatsrecht durch weitere Vorlesungen. Sie schreiben insoweit zu manchen Veranstaltungen Abschlussklausuren und nehmen darüber hinaus teilweise an eigens bezeichneten "Übungen für Fortgeschrittene" teil. Zudem können Sie parallel einen frei gewählten Schwerpunktbereich belegen.

Kurs SWS Klausur
Grundkurs Europarecht und Internationales II 2 AK3
Gesetzliche Schuldverhältnisse 3 AK
Zivilverfahrensrecht II (Zwangsvollstreckungsrecht) 2 AK
Kreditsicherungsrecht 2 AK
Europäisches Privatrecht 1  
Insolvenzrecht (empfohlen) 1  
Polizeirecht 2 AK3
Kommunalrecht 2 AK3
Baurecht 2 AK3
Strafprozessrecht 2  
Gesamt: 19  

Kurs SWS Klausur
Arbeitsrecht 3
Handels- und Gesellschaftsrecht 3
Übung im bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene 2 AK
Strafrecht III 2 AK
Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene 2 3 ÜK3
Verfassungsgerichtsbarkeit 1
Bayerisches Verfassungsrecht 1
Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder Fremdsprachenausbildung 2
Gesamt: 16

Siehe auch die Informationen zum Schwerpunktbereich und zur Juristischen Universitätsprüfung JUP

Kurs SWS Klausur
Erbrecht 2
Familienrecht 1
Strafrecht IV 2 AK
Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene 2 3 ÜK3
Staatshaftungsrecht 2
Gesamt: 9

Übungen für Fortgeschrittene: Drei Hausarbeiten und acht Klausuren

Nach § 24 Abs.1 Satz 1 JAPO ist für die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung in Bayern die erfolgreiche Teilnahme an je einer Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht erforderlich. Für die Universität Passau gestaltet dies § 25 StuPO der Studien- und Prüfungsordnung wie folgt aus:

  • Im Zivilrecht müssen Sie
    • eine Hausarbeit bestanden haben und
    • eine Klausur in der Übung für Fortgeschrittene bestanden haben.
    • zusätzlich eine Abschlussklausur in (a) Gesetzliche Schuldverhältnisse, (b) Kreditsicherungsrecht oder (c) Zivilverfahrensrecht bestanden haben.
  • Im Öffentlichen Recht müssen Sie
    • eine Hausarbeit bestanden haben und
    • mindestens zwei Klausuren in der Übung für Fortgeschrittene bestanden haben und
    • darüber hinaus zwei weitere Klausuren entweder in der Übung für Fortgeschrittene oder (je maximal einmal) die Abschlussklausur zum Besonderen Verwaltungsrecht oder zum Grundkurs Europarecht und Internationales II.
  • Im Strafrecht müssen Sie
    • eine Hausarbeit bestanden haben und
    • eine von zwei Klausuren zur Vorlesung Strafrecht III bestanden haben und
    • eine von zwei Klausuren zur Vorlesung Strafrecht IV bestanden haben.

Die Teilnahme an diesen Übungen setzt das Bestehen der Teilleistungen der Zwischenprüfung in dem betroffenen Fach voraus.

Die Hausarbeiten werden mindestens einmal jährlich in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) angeboten.

Die Klausuren können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden. Eine Wiederholung der Klausuren ist bei Bedarf auch mehrfach möglich.

Eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Prüfungsanmeldung im Campusportal finden Sie auf den Seiten des "EXA-Management".

Stand: 25.06.2025

Hausarbeitenplan

Anmeldefrist und

Bearbeitungszeitraum

Rechtsgebiet Aufgabensteller
07.02. - 23.04.* Privatrecht Prof. Dr. Riehm
Öffentliches Recht Prof. Dr. Schröder
Strafrecht PD Dr. Gerson

Stand: 07.02.2025

*Zwar beginnt das Semester offiziell am 22.04. Da dieser Tag Osterdienstag ist, fangen Vorlesungen entsprechend früherer Regelungen erst am 23.04. an, was somit auch für die Abgabe der Hausarbeit gilt.

Hinweis: Ausgabe wird immer am letzten Tag der Vorlesungszeit des vorangehenden Semesters sein, Abgabe am ersten Tag der Vorlesungszeit des nachfolgenden Semesters (bei Zusendung per Post genügt der Poststempel vom gleichen Tag). Grundsätzlich gilt die Anrechnung zum nachfolgenden Semester. Die Möglichkeit zur Anrechnung zum vorangehenden Semester wird nur noch über einen entsprechenden gesonderten Antrag an den betreuenden Lehrstuhl in begründeten Fällen (Studienortwechsel, Auslandsaufenthalt) möglich sein. Abgabefristen hierfür sind der 31.03. bzw. 30.09.

Stand: 15.10.2025

Hausarbeitenplan

Anmeldefrist und

Bearbeitungszeitraum

Rechtsgebiet Aufgabensteller
25.07. - 13.10. Privatrecht Prof. Dr. Solomon
Öffentliches Recht Prof. Dr. Dederer
Strafrecht PD Dr. Schladitz

Stand: 08.07.2025

Hinweis: Ausgabe wird immer am letzten Tag der Vorlesungszeit des vorangehenden Semesters sein, Abgabe am ersten Tag der Vorlesungszeit des nachfolgenden Semesters (bei Zusendung per Post genügt der Poststempel vom gleichen Tag). Grundsätzlich gilt die Anrechnung zum nachfolgenden Semester. Die Möglichkeit zur Anrechnung zum vorangehenden Semester wird nur noch über einen entsprechenden gesonderten Antrag an den betreuenden Lehrstuhl in begründeten Fällen (Studienortwechsel, Auslandsaufenthalt) möglich sein. Abgabefristen hierfür sind der 31.03. bzw. 30.09.

Nach § 24 JAPO müssen Sie für die Anmeldung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung beim Landesjustizprüfungsamt einige Belege hochladen:

  1. Leistungsnachweis über die "Übung im Zivilrecht für Fortgeschrittene" (früher beim LS Solomon zu beantragen)
  2. Leistungsnachweis über die "Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene" (schon bislang über das Campusportal selbst zu generieren)
  3. Leistungsnachweis über die "Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene" (früher beim LS Schröder zu beantragen)
  4. Leistungsnachweis über eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder rechtswissenschaftlich ausgerichteter Sprachkurs gemäß § 24 Abs. 2 JAPO (derzeit noch beim Studiendekan unter studiendekan.jura@uni-passau.de zu beantragen)

Das Team des EXA-Management hat es ermöglicht, diese Bescheinigungen selbst und jederzeit unmittelbar über das Campusportal zu generieren. Sie können daher die Scheine für die Übungen ("große Scheine") bereits heute selbst einreichen, wenn auf den von Ihnen generierten Auszügen die "Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht" bzw. die "Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht" jeweils mit dem Vermerk "MBE" erscheint.

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