Im Hauptstudium vertiefen Sie Ihre Kenntnisse im Privatrecht, Öffentlichen Recht und Staatsrecht durch weitere Vorlesungen. Sie schreiben insoweit zu manchen Veranstaltungen Abschlussklausuren und nehmen darüber hinaus teilweise an eigens bezeichneten "Übungen für Fortgeschrittene" teil. Zudem können Sie parallel einen frei gewählten Schwerpunktbereich belegen.
| Kurs | SWS | Klausur |
|---|---|---|
| Grundkurs Europarecht und Internationales II | 2 | |
| Gesetzliche Schuldverhältnisse | 3 | AK |
| Zivilverfahrensrecht II (Zwangsvollstreckungsrecht) | 2 | AK |
| Kreditsicherungsrecht | 2 | AK |
| Europäisches Privatrecht | 1 | |
| Insolvenzrecht (empfohlen) | 1 | |
| Polizeirecht | 2 | |
| Kommunalrecht | 2 | |
| Baurecht | 2 | |
| Strafprozessrecht | 2 | |
| Gesamt: | 19 |
| Kurs | SWS | Klausur |
|---|---|---|
| Arbeitsrecht | 3 | |
| Handels- und Gesellschaftsrecht | 3 | |
| Übung im bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene | 2 | 2 ÜK |
| Strafrecht III | 2 | 2 AK |
| Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene | 2 | 2 ÜK |
| Verfassungsgerichtsbarkeit | 1 | |
| Bayerisches Verfassungsrecht | 1 | |
| Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder Fremdsprachenausbildung | 2 | |
| Gesamt: | 16 |
Siehe auch die Informationen zum Schwerpunktbereich und zur Juristischen Universitätsprüfung JUP
| Kurs | SWS | Klausur |
|---|---|---|
| Erbrecht | 2 | |
| Familienrecht | 1 | |
| Strafrecht IV | 2 | AK |
| Staatshaftungsrecht | 2 | |
| Gesamt: | 7 |
Nach § 24 Abs.1 Satz 1 JAPO ist für die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung in Bayern die erfolgreiche Teilnahme an je einer Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht erforderlich. Für die Universität Passau gestaltet dies § 25 StuPO der Studien- und Prüfungsordnung wie folgt aus:
Die Teilnahme an diesen Übungen setzt das Bestehen der Teilleistungen der Zwischenprüfung in dem betroffenen Fach voraus.
Die Klausuren können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden. Eine Wiederholung der Klausuren ist bei Bedarf auch mehrfach möglich.
Eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Prüfungsanmeldung im Campusportal finden Sie auf den Seiten des "EXA-Management".
Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs finden Sie auf den Seiten des Prüfungssekretariats.
Die zulässigen Hilfsmittel ergeben sich aus der Hilfsmittelbekanntmachung; bitte beachten Sie etwaige Ergänzungen und Modifikationen zu einzelnen Prüfungen.
Nach § 24 JAPO müssen Sie für die Anmeldung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung beim Landesjustizprüfungsamt einige Belege hochladen:
Das Team des EXA-Management hat es ermöglicht, diese Bescheinigungen selbst und jederzeit unmittelbar über das Campusportal zu generieren. Sie können daher die Scheine für die Übungen ("große Scheine") bereits heute selbst einreichen, wenn auf den von Ihnen generierten Auszügen die "Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht" bzw. die "Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht" jeweils mit dem Vermerk "MBE" erscheint.