Beraterklausuren als praxisrelevantes Ausbildungsziel und - mittel
Das Studium der Rechtswissenschaften vermittelt nicht nur die schlichte Fähigkeit, juristische Fragen zu lösen, sondern verlangt vom (angehenden) Juristen die Fähigkeit, gesetzliche und/oder vertragliche Handlungsalternativen zu identifizieren und zu bewerten (§ 5a Abs. 3 Satz 1 DRiG; vgl. § 2 bayJAPO).
Um diese Fähigkeit zu üben und bereits im Studium – ohne dem Referendariat vorweggreifen zu wollen – die Beratertätigkeit zu schulen, empfiehlt es sich, frühzeitig neben der "klassischen Richterklausur" Beraterklausuren einzuüben. Hier finden Sie eine Übersicht über diesen Klausurtyp in den Ausbildungszeitschriften.