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Dienstag, 4.2.2020, 16:00 Uhr: Vorbesprechung Seminar im Kapitalmarkt- und Kapitalgesellschaftsrecht

Prof. Dr. Max Foerster (Ergänzungsprofessur für Bürgerliches Recht und WIrtschaftsrecht) wird im Sommersemester 2020 ein Seminar im Kapitalmarkt- und Kapitalgesellschaftsrecht durchführen.

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Prof. Dr. Max Foerster (Ergänzungsprofessur für Bürgerliches Recht und WIrtschaftsrecht) wird im Sommersemester 2020 ein Seminar im Kapitalmarkt- und Kapitalgesellschaftsrecht durchführen.

Eine Vorbesprechung findet am Dienstag, 4. Februar 2020, 16:00 Uhr im Raum JUR 328 statt.

Die kapitalgesellschaftsrechtlichen Themen richten sich ausschließlich an Studierende, die die Veranstaltung im Kapitalgesellschaftsrecht bereits im Sommersemester 2019 oder in einem früheren Semester besucht haben.
Die Anmeldefrist läuft von Montag, 3. Februar 2020 bis Montag, 24. Februar 2020. Die Anmeldung erfolgt persönlich im Sekretariat des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht bei Frau Maria Renji, Raum JUR 214, Innstraße 39.

Themenausgabe und Einreichung digitaler Kopien als PDF-Dokument erfolgen unter learn.jura.uni-passau.de/seminar.


Die konkrete Zuteilung der Seminarthemen erfolgt am Montag, 16. März 2020. Mit der Zuteilung wird die Bearbeitungsfrist in Gang gesetzt. Die Arbeiten sind spätestens am Donnerstag, 23. April 2020 einzureichen. Dies ist eine unabdingbare Ausschlussfrist, Nachfristen können nicht gewährt werden. Beachten Sie, dass Ihre Arbeit bei Nichteinhaltung der Frist zwingend mit „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet werden muss. Die Seminararbeiten sind im Sekretariat des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht bei Frau Maria Renji, Raum JUR 214, Innstraße 39 spätestens am Donnerstag, 30. April 2020 ausgedruckt nachzureichen.
Die Ausarbeitung darf 45.000 Zeichen (Schriftgröße 12, Fußnoten in Schriftgröße 10, inklusive Leerzeichen und Fußnoten, aber ohne Titelblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis) nicht überschreiten. Links ist 1/3 Rand zu lassen.
Eine schriftliche Seminararbeit ist eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem gestellten Thema. Dies erfordert es, sich mit der wesentlichen Fragestellung auseinanderzusetzen, die Literatur zu dieser auszuwerten und in die Seminararbeit einzubeziehen. Dabei ist zur Fragestellung Stellung zu nehmen. Es ist eine eigenständige gedankliche Leistung gefragt und nicht abzuschreiben. Fremde Gedanken und Argumente sind durch genaue Hinweise auf Fundstellen nachzuweisen. Im Falle eines Meinungsstreits sollte klar werden, warum welcher Meinung gefolgt wird.
PD Dr. Max Foerster, LL.M.eur.
Ergänzungsprofessur für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht
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