Allgemeine Informationnen und Antworten auf die häufigst gestellten Fragen finden Sie in unseren FAQ zum Jurastudium in Passau.
Am Mittwoch, den 02. Juli 2025 ist Meldeschluss zur Ersten Juristischen Staatsprüfung (Termin 2025/2).
Stellen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig sicher, dass Ihnen bis dahin sämtliche, für die Zulassung zum Examen erforderlichen Leistungsnachweise nach § 24 JAPO vorliegen. In diesem Zusammenhang mache ich Sie insbesondere auf das Erfordernis des Leistungsnachweises nach § 24 Abs. 2 JAPO („Pflichtfremdsprachenschein“) aufmerksam.
Bitte beantragen Sie diesen bis spätestens Montag, den 23. Juni 2025 und planen bei der Ausstellung des Nachweises eine Bearbeitungszeit von mindestens einer Woche ein!
Bitte übermitteln Sie die dafür erforderlichen Dokumente per E-Mail und Scan an fachstudienberatung.jura@uni-passau.de. Der Leistungsnachweis wird Ihnen dann als pdf-Dokument übermittelt.
Anmeldefrist und Bearbeitungszeitraum | Rechtsgebiet | Aufgabensteller |
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07.02. - 23.04.* | Privatrecht | Prof. Dr. Riehm |
Öffentliches Recht | Prof. Dr. Schröder | |
Strafrecht | PD Dr. Gerson |
Stand: 07.02.2025
*Zwar beginnt das Semester offiziell am 22.04. Da dieser Tag Osterdienstag ist, fangen Vorlesungen entsprechend früherer Regelungen erst am 23.04. an, was somit auch für die Abgabe der Hausarbeit gilt.
Hinweis: Ausgabe wird immer am letzten Tag der Vorlesungszeit des vorangehenden Semesters sein, Abgabe am ersten Tag der Vorlesungszeit des nachfolgenden Semesters (bei Zusendung per Post genügt der Poststempel vom gleichen Tag). Grundsätzlich gilt die Anrechnung zum nachfolgenden Semester. Die Möglichkeit zur Anrechnung zum vorangehenden Semester wird nur noch über einen entsprechenden gesonderten Antrag an den betreuenden Lehrstuhl in begründeten Fällen (Studienortwechsel, Auslandsaufenthalt) möglich sein. Abgabefristen hierfür sind der 31.03. bzw. 30.09.
| Prüfungsanmeldung | Anmeldung erfolgt über HIS-QIS/oder im Prüfungssekretariat/oder bei den jeweiligen Lehrstühlen |
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| Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium (Verfahren nur für Kandidaten, die im SoSe 2025 mit dem Schwerpunktbereichsstudium beginnen) unter der Voraussetzung, dass freie Seminarplätze zur Verfügung stehen | per E-Mail |
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| per E-Mail |
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| per E-Mail |
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| per E-Mail |
07.07.2025 bis 19.09.2025 | Prüfungszeitraum mündliche Prüfungen | - |
1. Frist: 03.02. – 28.02.2025 | Anmeldung zu den Seminaren, die zum Sommersemester 2025 zählen Hinweise zur Anmeldung | bei jeweiligen Lehrstühlen |
Formulare für die Anmeldung/Wechsel zum Schwerpunktbereich, Seminar, mündliche Prüfung - Formulare auf der Webseite des Prüfungssekretariates |
Achtung: Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich kann nur erbringen, wer sich in diesem Schwerpunktbereich angemeldet hat und daraufhin zugelassen worden ist.
Hier finden Sie die Tabelle mit den Anmeldefristen für den Schwerpunktbereich im SoSe 25 zum Herunterladen.
Für die Teilnahme an den Wiederholungsklausuren im Rahmen der Zwischenprüfung ist eine Anmeldung über das Campusportal im Zeitraum vom 23.04.2025 bis einschließlich 02.05.2025 erforderlich.
Weitere Details zu den Wiederholungsklausuren finden Sie in der Bekanntmachung des Dekans.
Für eine Teilnahme an der Zwischenprüfung im Fach Rechtswissenschaft im Sommersemester 2025 ist eine Anmeldung über das Campusportal im Zeitraum vom 22.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 erforderlich. Weitere Details finden Sie in den Fristen für die Meldung zur Zwischenprüfung SoSe 2025.
Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung im Sommersemester 2025 finden Sie im verlinkten Dokument.
1. Zwischenprüfung "Grundkurs Privatrecht" (Prof. Dr. Markus Würdinger): 1. Klausur: Samstag, 14. Juni 2025, 09.00 - 11.00 Uhr; 2. Klausur: Samstag, 19. Juli 2025, 09.00 - 11.00 Uhr
2. Zwischenprüfung "Grundkurs Staatsrecht" (Prof. Dr. Hans-Georg Dederer): 1. Klausur: Samstag, 07. Juni 2025, 09.00 - 11.00 Uhr; 2. Klausur: Samstag, 12. Juli 2025, 09.00 - 11.00 Uhr
Weitere Informationen zur Zwischenprüfung im Sommersemester 2025 finden Sie in der Bekanntmachung des Dekans.
Anmeldefrist und Bearbeitungszeitraum | Rechtsgebiet | Aufgabensteller |
---|---|---|
25.07. - 13.10. | Privatrecht | Prof. Dr. Solomon |
Öffentliches Recht | Prof. Dr. Dederer | |
Strafrecht | Prof. Dr. Esser |
Stand: 01.06.2025
Hinweis: Ausgabe wird immer am letzten Tag der Vorlesungszeit des vorangehenden Semesters sein, Abgabe am ersten Tag der Vorlesungszeit des nachfolgenden Semesters (bei Zusendung per Post genügt der Poststempel vom gleichen Tag). Grundsätzlich gilt die Anrechnung zum nachfolgenden Semester. Die Möglichkeit zur Anrechnung zum vorangehenden Semester wird nur noch über einen entsprechenden gesonderten Antrag an den betreuenden Lehrstuhl in begründeten Fällen (Studienortwechsel, Auslandsaufenthalt) möglich sein. Abgabefristen hierfür sind der 31.03. bzw. 30.09.
Seminarübersicht für das WiSe 24/25 und SoSe 25 (Stand: 02.07.2024)
Seminarplan für das WiSe 24/25 (Stand: 23.07.2024)
Seminarplan für das SoSe 25 (Stand: 17.03.2025)
Die Anmelde- und Bearbeitungsfristen für die Hausarbeiten sind rechtsgebietübergreifend vereinheitlicht: Die Ausgabe des Sachverhalts erfolgt am letzten Tag der Vorlesungszeit des vorangehenden Semesters, die späteste Einreichung ist am ersten Tag der Vorlesungszeit des nachfolgenden Semesters möglich. Die Anmeldung erfolgt beim Hochladen unter https://pruefung.jura.uni-passau.de.
Zu allen anderen Prüfungen melden Sie sich über das Campusportal an. Das EXA-Management hat eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Prüfungsanmeldung bereitgestellt.
Der Jura-Studiengang der Universität Passau gehört zu den besten Deutschlands! Das bestätigen die Ergebnisse des CHE-Rankings als auch der Absolvent:innenbefragung der Bundesfachschaft, bei denen unsere Fakultät wiederholt Spitzenergebnisse ereicht. Zudem wurde der Examenskurs von der Iurratio Media GmbH als deutschlands beliebtestes Unirepetitorium ausgezeichnet.