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Hochschulwahlen 2025: Beginn der Wahlfrist am 3. Juli um 12 Uhr

Erstmalig finden im Sommersemester 2025 die Wahlen für die Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der

hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden, wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie  Studierenden 

in den Senat, die Fakultätsräte und das Studierendenparlament in rein elektronischer Form statt.

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Der Zugang zu Ihrem elektronischen Abstimmungsraum erfolgt dabei über Ihren Stud.IP‐Account. Eine detaillierte Anleitung zur elektronischen Stimmabgabe können Sie direkt über den Wahl-Button in Stud-IP sowie der Webseite des Wahlamts entnehmen. Die Stimmabgabe ist im Zeitraum vom 03.07., 12 Uhr, bis einschließlich 16.07., 12 Uhr, möglich.

Zusätzlich ist die Stimmabgabe in elektronischer Form während der regulären Dienstzeiten auch im Verwaltungsgebäude (Raum VW 302, Innstraße 41, 94032 Passau) möglich, wo durch geeignete Vorkehrungen eine unbeobachtete Stimmabgabe ermöglicht wird. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die Wählerinnen und Wähler mit Behinderung bei der Stimmabgabe unterstützen, sind gemäß Art. 26 Abs. 2 Satz 3 BayHIG zur Geheimhaltung über die im Rahmen dieser Tätigkeit zur Kenntnis gelangte Stimmabgabe verpflichtet.

Wir freuen uns über Ihre rege Beteiligung an den Hochschulwahlen 2025!

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