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Prof. Dr. Hans-Georg Dederer zum Mitglied der Ständigen Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft berufen

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat Prof. Dr. Hans-Georg Dederer als Mitglied in die Ständige Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung berufen.

| Lesedauer: 1 Min.

Hans-Georg Dederer hat in Tübingen und Konstanz Rechtswissenschaft studiert, an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn wurde er promoviert und habilitiert. Nach Stationen in Bonn, Düsseldorf und Tübingen vertrat er den damaligen Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht der Universität Passau, den er 2009 übernahm. Seit 2016 ist er Dekan der Juristischen Fakultät der Universität.

Senatskommissionen kann der Senat der DFG in Gebieten mit hohem Forschungs-, Koordinations- und vielschichtigem Strukturierungsbedarf mit dem Auftrag einsetzen, um disziplinenübergreifend Ansätze für die komplexe Koordination, Verbesserung der Forschungsinfrastruktur und für die Etablierung von für die Forschung förderlichen Strukturen zu erarbeiten. Die Ständige Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung behandelt Bereiche, in denen forschungspolitische Aufgaben bestehen, wo es Defizite in der Diskussion gibt und wo sich Entwicklungen in der Genforschung zeigen, die wissenschaftliche, ethische, rechtliche und soziale Fragen aufwerfen. Die Kommission besteht aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener deutscher Universitäten. Die Kommission wurde 1994 gegründet und hat unter anderem Stellungnahmen zur prädiktiven genetischen Diagnostik und Empfehlungen zur Forschung mit menschlichen Stammzellen herausgegeben. 

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