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Übergangsregelung bzgl. des Großen Scheins im Zivilrecht, neue StudPrüfO

| Lesedauer: 1 Min.

Bitte beachten: Im Rahmen der Übergangsregelung zur neuen Studien- und Prüfungsordnung gilt folgendes:

Um den Großen Schein im Zivilrecht noch nach der alten Studien- und Prüfungsordnung zu schreiben, ist es nicht ausreichend, für die Klausuren in HISQIS angemeldet zu sein. Bloße Anmeldung ohne Teilnahme an der Klausur genügt also nicht. Es muss mindestens eine Klausur bewertet werden, demnach muss an mindestens einer Klausur teilgenommen werden.

Die 14 Punkte, die nach der alten Studien- und Prüfungsordnung zu erbringen sind, sind dann nach wie vor aus vier (der fünf angebotenen) Klausuren zu erbringen.

Die Klausuren im Erb- und Familienrecht werden ab dem WS 2014/15 nicht mehr einzeln angeboten, sondern nur mehr als eine zusammengefasste Klausur. Um die nötigen 14 Punkte einzubringen, kann jedoch z.B. auch die Klausur im Europäischen Zivilrecht geschrieben werden.

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