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Aktuelle Änderungen im Studien- und Prüfungsbetrieb (Stand: 05.05.2020)

| Lesedauer: 6 Min.

Lehrveranstaltungen

Die Lehre ist augenblicklich auf virtuellen Unterricht umgestellt. Sämtliche Lehrveranstaltungen und weiterführende Hinweise finden Sie in Stud.IPggf. auch auf den Homepages der Lehrstühle. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in StudIP noch nicht alle Lehrveranstaltungen auf den aktuellen Bestand umgestellt sind, bitte haben Sie hier ggf. noch etwas Geduld.

Soweit für einige Veranstaltungen auf Kurse der vhb zugegriffen wird, müssten Sie sich bitte bei dieser anmelden, was jederzeit möglich ist.

Arbeitsgemeinschaften organisieren die Lehrstühle, die die jeweilige Vorlesung abhalten.

Den Unterricht in den SPBen organisieren die jeweiligen Verantwortlichen bzw. Lehrenden. Hinweise finden Sie in Stud.IP  bzw. auf den jeweiligen Homepages.

Klausurtermine

1. Wiederholerklausuren aus dem WS 2019/2020

Sämtliche Klausurtermine im Mai für Wiederholerklausuren aus dem WS 2019/2020 sind aufgehoben.

Die Fakultät bedauert sehr, dass sie nach wie vor keine abschließende Entscheidung über die Alternativen treffen kann. Eine solche ist erst dann möglich, wenn die relevanten satzungsrechtlichen und epidemischen Eckdaten feststehen.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand könnte sich aber u.U. folgendes Verfahren anbieten:

(1) Strafrecht: Eine Klausur als Präsenzklausur. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben. Mit dem Bestehen dieser Klausur ist die Teilleistung Strafrecht der Zwischenprüfung erbracht. Ist diese Klausur nicht bestanden, können beide Klausuren des nächsten Grundkurses (WS 2020/2021) mitgeschrieben werden; in diesem Fall genügt das Bestehen einer dieser Klausuren.

(2) Umstellung auf elektronisch übermittelte Leistungsnachweise für folgende Vorlesungsabschlussklausuren: Vertragliche Schuldverhältnisse (Mittwoch, 3. Juni) Mobiliarsachenrecht (Donnerstag, 4. Juni), Verwaltungs- und -prozessrecht (Freitag 5. Juni – zusammengefasst in einer Klausur). Die Klausuren würden vermutlich für den Vormittag terminiert werden. Terminmitteilung hier nur unter Vorbehalt!

Einzelheiten bezüglich des genauen Formats und des Ablaufs würden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Selbstverständlich erhalten Sie auch ausreichende Informationsmöglichkeiten über die technische Abwicklung, auch besteht die Möglichkeit, an einem entsprechenden Tutorial teilzunehmen.

(3) Anmeldungen bleiben bestehen. Studierende können von einer erfolgten Anmeldung zurücktreten; Einzelheiten, insb. Fristen, werden noch bekannt gegeben. Nachanmeldungen sind nicht möglich.

(4) Studierende, die zurücktreten, können die jeweiligen Leistungen mit den regulären Klausuren der entsprechenden Veranstaltungen im WS 2020/2021 ablegen. Soweit ausschließlich durch diese Verzögerung die Regelfrist zur Ablegung der Zwischenprüfung überschritten wird, wird diese auf Antrag um ein Semester verlängert. Ein „Vorrücken“ zu einer Teilleistung des Hauptstudiums (einschl. Fortgeschrittenenübungen) ist trotz Nichtabschlusses der jeweiligen Teilleistung möglich, vorausgesetzt, dass sich die zulassungshindernde Lücke mit der fraglichen Mai-Klausur hätte schließen lassen. Das Bestehen der Folgeprüfung ersetzt unter keinen Umständen den erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung! Die „Verlegung“ der Klausur in das WS 2020/2021 will daher gut bedacht sein.

(5) Bitte beachten Sie nochmals: Das vorstehende Szenario ist unverbindlich, es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass tatsächlich so verfahren wird.

Bitte sehen Sie daher von Nachfragen bei Lehrstühlen oder den Prüfungssekretariaten ab; diese sind augenblicklich auch so überbelastet. Bitte haben Sie daher weiterhin noch Geduld; sobald es Neuigkeiten gibt, werden diese hier sogleich eingestellt.

2. Klausuren zu Grundkursen, Übungen und Abschlussklausuren von Vorlesungen

Die bislang durch das Prüfungssekretariat bzw. die Lehrstühle erfolgten Bekanntmachungen bestehen erst einmal fort (Ausnahme: 1. Klausur innerhalb der Übung Öffentliches Recht, 15. Mai – dieser Termin ist aufgehoben). Sollte es zu Änderungen kommen, werden diese in jedem Fall rechtzeitig bekannt gegeben. Würden Klausurtermine über einen erheblichen Zeitraum verschoben oder sich das „äußere Format“ der Prüfungsleistung grundlegend ändern, können Sie nach Bekanntgabe der Änderung von einer etwaigen Anmeldung zurücktreten.

3. Schwerpunktbereich: Es ist beabsichtigt, an der Abschlussklausur (8. August) festzuhalten.

Universitätsbibliothek (Teilbibliothek Jura)

Die Universitätsbibliothek wird ihren Betrieb erst wieder schrittweise aufnehmen. Wann eine Nutzung unserer Teilbibliotheken, so wie Sie dies gewohnt sind, wieder möglich sein wird, ist derzeit nicht absehbar.

Die Universitätsbibliothek hat ihr Onlineangebot zuletzt weiter verstärkt (z.B. mit den Modulen JuSDirekt und JADirekt bei Beck Online und zusätzlichen E-Books). Auch ist ein Scandienst eingerichtet (https://www.ub.uni-passau.de/lernen-arbeiten/literaturstandorte/semesterapparate/scanservice/). Um eine Überforderung der Bibliothek zu vermeiden, werden Nachfragen von Studierenden der Schwerpunktbereiche und von Promovenden grundsätzlich vorrangig behandelt. Von Nachfragen aufgrund der Bearbeitung von Hausarbeiten im Rahmen der Fortgeschrittenenübungen bitten wir demgegenüber abzusehen (s. sogleich). 

Beachten Sie bitte auch, dass Seminarleiter*innen Ihnen zum Teil Literatur gesammelt zur Verfügung stellen oder Ihnen eine Ausarbeitung ermöglichen, die sich auf die online zur Verfügung stehenden Materialien beschränkt. Bitte informieren Sie sich vor einer Anfrage an die Bibliothek entsprechend. Für Hausarbeiten der Übungen haben sich die Betreuer*in darauf verständigt, dass für die Bewertung nur die Verarbeitung der online verfügbaren (und ggfs. der vom betreuenden Lehrstuhl zusätzlich bereitgestellten) Literatur berücksichtigt wird (s. auch nächster Abschnitt).

Bitte beachten Sie:An der juristischen Fakultät findet keine automatische Hemmung der Abgabefristen von Haus- und Seminararbeiten während der Schließung der Bibliothek statt. Vielmehr gilt:

Abgabefristen von Haus-, Seminar- und Masterarbeiten

Hausarbeiten der Fortgeschrittenenübung: Abgabefrist: 27.5.2020 bei Zurechnung zum Sommersemester 2020; bei Anrechnung im Wintersemester 2019/2020: 7.5.2020. Bitte informieren Sie sich in StudIP bzw. auf den Homepages der jeweiligen Übungsleiter*in. Dort erhalten Sie nähere Informationen zum Procedere, auch was den Zugang zu ggf. benötigter Literatur angeht.

Seminararbeiten Schwerpunktbereiche: Die Bearbeitungsfristen für die Seminare der JUP waren bis zum 19.4. gehemmt. Wie nunmehr weiter verfahren wird, entscheiden ausschließlich die Seminarleiter/innen jeweils für ihre Seminare (v.a. unter dem Gesichtspunkt, inwieweit es für das jeweilige Seminar eines Zugriffs auf den Präsenzbestand bedarf). Bitte informieren Sie sich entsprechend und achten auf etwaige Mitteilungen. Trotz der weiteren Bibliotheksschließung findet keine weitere automatische Hemmung von Bearbeitungsfristen statt!

Masterstudierende (LL.M.)Die Abgabefrist für Abschlussarbeiten (Masterarbeiten) des LL.M.-Studiengangs verlängert sich, solange die Universitätsbibliothek (Teilbibliothek Jura) ihren Betrieb nicht wieder vollständig aufgenommen hat. Ein Rechenbeispiel dazu finden Sie in unseren FAQs der Universität (https://www.uni-passau.de/coronavirus/faq-zum-coronavirus/). Selbstverständlich steht Ihnen frei, Arbeiten auch in der Interimszeit einzureichen.

Schwerpunktbereiche (Anmeldungen)

Anmelderunde IIIzum SPB / Wechsel des SPB / Anmeldung zur mündlichen Prüfung im SPB: Die Anmeldung findet – wie bekannt gemacht – statt. Fristen bleiben bestehen. Die Anmeldung erfolgt beim Zentralen Prüfungssekretariat. Bitte laden Sie sich das Anmeldeformular herunter und senden es dem Prüfungssekretariat gescannt oder per Post zu. Eine persönliche Vorsprache beim Prüfungssekretariat ist nicht erforderlich und auch nicht möglich.

Anmelderunde IIzu den Seminaren des SPB (soweit von den Lehrstühlen vorgesehen): Bitte laden Sie sich das Anmeldeformular herunter und senden es dem jeweiligen Lehrstuhl gescannt oder per Post zu. Eine persönliche Vorsprache bei den Lehrstühlen ist nicht erforderlich und auch nicht möglich. Das würde selbst dann gelten, wenn sich zum Semesteranfang alles wieder normalisiert hätte.

Alle Informationen zu Anmeldefristen und Formalitäten finden Sie auch unter:

https://www.jura.uni-passau.de/studium/pruefungen/juristische-universitaetspruefung/

Anmeldeformulare finden Sie unter:

https://www.uni-passau.de/pruefungssekretariat/rechtswissenschaften/

Praktika

Das Praktikum ist eine Zulassungsvoraussetzung für die EJS. Verbindliche Auskünfte zu verkürzten bzw. modifizierten Praktika kann nur das LJPA geben. Auf der Homepage des LJPA finden sich bereits Antworten zu den typischerweise gestellten Fragen. 

Hinweise zum Staatsexamen Prüfungsstoff und Freischuss

Ankündigung des LJPA zum Prüfungsstoff, Termin 2020/2

https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/beschränkung_prüfungsstoff_ejs_ab_2020_2.pdf

Ankündigung des LJPA zum Freischuss:

https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/nichtanrechnung_des_sommersemesters_2020_-_freiversuch.pdf

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