Juristische Universitätsprüfung
Anmeldefristen für das Sommersemester 2022
Studierende im Studiengang Rechtswissenschaften, die im Sommersemester 2022 an Prüfungen im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums teilnehmen wollen, haben sich im Zentralen Prüfungssekretariat, Innstr. 41, Verwaltungsgebäude, Zimmer 203 b, unter Verwendung der dort erhältlichen Vordrucke (auch hier zu finden) bzw. über HIS-QIS wie folgt anzumelden:
Zeitraum | Prüfungsanmeldung | |
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25.04. - 06.05.2022 | Anmeldung zur mündlichen Prüfung (neue StuPo 2022) | |
01.07. - 31.10.2022 | Prüfungszeitraum für die mündliche Prüfung (neue StuPo 2022) | |
16.05. - 17.06.2022 | Anmeldung zu den Klausuren (alte StuPo 2019) | |
bis 01.07.2022 | Rücktritt von den Klausuren |
Achtung: Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich (die Seminararbeit mit mündlichem Vortrag und mündlicher Aussprache sowie die schriftliche Aufsichtsarbeit als studienabschließende Leistung) kann nur erbringen, wer sich in diesem Schwerpunktbereich angemeldet hat und daraufhin zugelassen worden ist.
Neu: Anmeldeanträge sind auch im Internet erhältlich.
Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Bei der Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium sind die nach § 42 Abs. 1 alte StuPO und § 32 Abs. 1 neue StuPO angegebenen Nachweise vorzulegen.
Es wird erwartet, dass sich die Prüfungskandidaten über die Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Juristischen Fakultät der Universität Passau vom 19. Februar 2004 in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere über die Folgen von Versäumnis, Rücktritt Täuschung und Ordnungsverstoß (§§ 41 Abs. 2, 48 alte StuPO i.V.m. §§ 8 Abs. 1 bis 3, 9 bis 12 JAPObzw. §§ 15, 31 Abs. 2 neue StuPO i.V.m. §§ 8 Abs. 1 bis 3, 9 bis 12 JAPO) informieren.
Sie finden die Schwerpunktbereichsprüfungen im Wintersemester 2021/2022 und Sommersemester 2022 nach neuer StuPO hier.
Um sich für einen der Schwerpunktbereiche anzumelden bedarf es entweder des Zeugnisses über den erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung oder eines Nachweises über die gem. § 42 Abs. 1 StudPrüfO erforderlichen Zwischenprüfungsleistungen aus den drei Bereichen Privatrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht.
Des Weiteren muss die Studierenden eine Erklärung gem. § 42 Abs. 3 Nr. 3 StudPrüfO abgeben.
neu ab 16.06.2021 - Download als pdf: Hilfsmittelbekanntmachung
Probeklausuren
Im Rahmen des vom Institut für Rechtsdidaktik organisierten Examensklausurenkurses werden auch Probeklausuren zu verschiedenen Schwerpunktbereichen angeboten.
Koordinatorinnen und Koordinatoren
Hier finden Sie eine Auflistung der Koordinatorinnen und Koordinatoren nach der StuPO bis 31.03.2019 der einzelnen Schwerpunktbereiche.