Juristische Universitätsprüfung
Studierende im Studiengang Rechtswissenschaften, die im Wintersemester 2022/23 an Prüfungen im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums teilnehmen wollen, haben sich im Zentralen Prüfungssekretariat, Innstr. 41, Verwaltungsgebäude, Zimmer 203 b, unter Verwendung der dort erhältlichen Vordrucke bzw. über HIS-QIS wie nachfolgend anzumelden.
Weitere Informationen zum Schwerpunktbereichsstudium finden Sie auf der Seite des Studiendekans.
| Prüfungsanmeldung | Anmeldung erfolgt über HIS-QIS/oder im Prüfungssekretariat/oder bei den jeweiligen Lehrstühlen |
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| Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium mit Beginn im WiSe 23/24 Wechsel des Schwerpunktbereichs | Servicepoint, Raum 201 oder per E-Mail oder per Post |
09.10.2023 - 20.10.2023 | Anmeldung zur mündlichen Prüfung (neue StuPO 2022) Rücktritt von der mündlichen Prüfung | Servicepoint, Raum 201 oder per E-Mail oder per Post |
08.01.2024 - 15.03.2024 | Prüfungszeitraum mündliche Prüfung | |
1. Frist: 2. Frist: | Anmeldung zu den Seminaren, die zum Wintersemester 23/24 zählen Rücktritt von den Seminaren | bei jeweiligen Lehrstühlen |
Formulare für die Anmeldung/Wechsel zum Schwerpunktbereich, Seminar, mündliche Prüfung - Formulare auf der Webseite des Prüfungssekretariates |
Achtung: Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich kann nur erbringen, wer sich in diesem Schwerpunktbereich angemeldet hat und daraufhin zugelassen worden ist.
Hier finden Sie die Tabelle mit den Anmeldefristen für den Schwerpunktbereich im WiSe 23/24 zum Herunterladen.
Um sich für einen der Schwerpunktbereiche anzumelden, bedarf es entweder des Zeugnisses über den erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung oder eines Nachweises über die gem. § 42 Abs. 1 StudPrüfO erforderlichen Zwischenprüfungsleistungen aus den drei Bereichen Privatrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht.
Des Weiteren müssen die Studierenden eine Erklärung gem. § 42 Abs. 3 Nr. 3 StudPrüfO abgeben.
Alle Prüfungskandidat*innen müssen sich über die Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Juristischen Fakultät der Universität Passau vom 19. Februar 2004 in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere über die Folgen von Versäumnis, Rücktritt Täuschung und Ordnungsverstoß (§§ 41 Abs. 2, 48 alte StuPO i.V.m. §§ 8 Abs. 1 bis 3, 9 bis 12 JAPO bzw. §§ 15, 31 Abs. 2 neue StuPO i.V.m. §§ 8 Abs. 1 bis 3, 9 bis 12 JAPO) informieren.
Die neue Hilfsmittelbekanntmachung finden Sie hier.
Im Rahmen des vom Institut für Rechtsdidaktik organisierten Examensklausurenkurses werden auch Probeklausuren zu verschiedenen Schwerpunktbereichen angeboten.