Lehrveranstaltungen
Die Lehre ist gegenwärtig auf virtuellen Unterricht umgestellt. Sämtliche Lehrveranstaltungen und weiterführende Hinweise finden Sie in Stud.IP, ggf. auch auf den Homepages der Lehrstühle. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in StudIP noch nicht alle Lehrveranstaltungen auf den aktuellen Bestand umgestellt sind, bitte haben Sie hier ggf. noch etwas Geduld.
Soweit für einige Veranstaltungen auf Kurse der vhb zugegriffen wird, müssten Sie sich bitte bei dieser anmelden, was jederzeit möglich ist.
Arbeitsgemeinschaften organisieren die Lehrstühle, die die jeweilige Vorlesung abhalten.
Den Unterricht in den SPBen organisieren die jeweiligen Verantwortlichen bzw. Lehrenden. Hinweise finden Sie in Stud.IPbzw. auf den jeweiligen Homepages.
Klausurtermine
Unter dem Vorbehalt entsprechender Beschlüsse durch die jeweiligen Prüfungsorgane bzw. einer etwa erforderlichen Genehmigung seitens der Universitätsleitung ist nach derzeitigem Erkenntnisstand beabsichtigt, wie folgt zu verfahren:
1. Wiederholerklausuren aus dem WS 2019/2020
(1) Strafrecht: Eine Klausur als Präsenzklausur im Juni (unter Vorbehalt der Zustimmung der Universitätsleitung). Der genaue Termin wird demnächst bekanntgegeben (möglicherweise KW 25). Mit dem Bestehen dieser Klausur ist die Teilleistung Strafrecht der Zwischenprüfung erbracht.
(2) Umstellung auf elektronisch vermittelte Leistungsnachweise für folgende Vorlesungsabschlussklausuren: Vertragliche Schuldverhältnisse (Mittwoch, 3. Juni 2020), Mobiliarsachenrecht (Donnerstag, 4. Juni 2020), Verwaltungs- und -prozessrecht (Freitag 5. Juni 2020 – nur eine Klausur). Terminmitteilung hier nur unter Vorbehalt!
(3) Wird die Klausur im Strafrecht (Ziff. 1) bzw. der Leistungsnachweis im Verwaltungs- und -prozessrecht (Ziff. 2) nicht bestanden, wird eine Klausur des nächsten Grundkurses bzw. der nächsten verwaltungsrechtlichen Vorlesung im WS 2020/2021 als eine weitere Wiederholerklausur geöffnet. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsordnung uns im SoSe nur zum Abhalten einer Wiederholungsklausur („3. Versuch“) verpflichtet. Der weitere („vierte“) Versuch im WS ist also eine Kulanzregelung der Fakultät.
(4) Elektronisch vermittelter Leistungsnachweis: Sie werden demnächst über das genaue Format und den technischen Ablauf unterrichtet. Selbstverständlich erhalten Sie dabei ausreichende Informationsmöglichkeiten über die technische Abwicklung, auch besteht die Möglichkeit, an einem entsprechenden Tutorial teilzunehmen. Keine Sorge - das Verfahren beruht auf Erfahrungen des Examensklausurenkurses und sollte gut machbar sein!
(5) Angemeldete Studierende können zurücktreten; für den Rücktritt wird das HISQIS-Portal nochmals geöffnet. Einzelheiten, insb. Fristen, werden noch bekannt gegeben. Sie können die jeweiligen Leistungen dann mit den regulären Klausuren der entsprechenden Veranstaltungen im WS 2020/2021 ablegen (Ihnen stehen dann beide Klausuren des jeweiligen Kurses offen).
(6) Soweit Sie von der Anmeldung zurücktreten oder an der Prüfungsleistung im Sommersemester teilnehmen, diese aber nicht bestehen und ausschließlich dadurch die Regelfrist zur Ablegung der Zwischenprüfung überschritten wird, wird diese auf Antrag um ein Semester verlängert. Ein „Vorrücken“ zu einer Teilleistung des Hauptstudiums (einschl. Fortgeschrittenenübungen) ist möglich, vorausgesetzt, dass sich die zulassungshindernde Lücke mit einer entfallenden Mai-Klausur hätte schließen lassen. Das Bestehen der Folgeprüfung ersetzt aber unter keinen Umständen den erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung!
(7) Anmeldungen bleiben bestehen. Nachanmeldungen sind nicht möglich. Was die Leistungsnachweise im Strafrecht und Verwaltungsrecht betrifft, genügt es, wenn sie sich zu einer der beiden bisherigen Klausuren angemeldet hatten (also Verwaltungsrecht: PN 8201 oder PN 8202; Strafrecht PN 8131 oder 8132).
Wichtig: Studierende, die sich zu beiden derbisherigen strafrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Klausuren angemeldet haben, müssen bitte aus organisationstechnischen Gründen von einer der beiden Anmeldungen zurücktreten! Für den Rücktritt wird das HISQIS-Portal nochmals geöffnet. Näheres hierzu in der nächsten Woche (KW 21), ggf. über die Lehrstühle.
(8) Einsichtnahmen – die sich den Umständen entsprechend nur schwierig realisieren lassen – regeln die Klausurverantwortlichen.
(9) Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass tatsächlich so verfahren wird. Bitte sehen Sie von Nachfragen bei Lehrstühlen oder den Prüfungssekretariaten ab; diese sind auch so überbelastet.
2. Klausuren zu Grundkursen, Übungen und Abschlussklausuren von Vorlesungen (Hauptstudium)
Die bislang durch das Prüfungssekretariat bzw. die Lehrstühle erfolgten Bekanntmachungen (einschließlich von Klausurterminen) bestehen vorerst fort, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Für Prüfungsleistungen bis einschließlich KW 24 sind folgende Änderungen zu erwarten:
Die 1. Klausur innerhalb der Übung Öffentliches Recht am 15. Mai 2020 ist aufgehoben. Nachholtermine (o.ä.) werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Die 1. Klausuren in den Grundkursen Öffentliches Recht (6. Juni 2020, Prof. Dederer) und Zivilrecht (20. Juni 2020, Prof. Beurskens) sowie die 1. Klausur in der Übung Methodik/Zivilrecht (8. Juni 2020, Prof. Riehm) werden durch einen elektronisch vermittelten Leistungsnachweis ersetzt. Zu den weiteren Klausuren: s. am Ende dieses Abschnitts.
Elektronisch vermittelte Leistungsnachweise: Sie werden demnächst über das genaue Format und den technischen Ablauf unterrichtet. Selbstverständlich erhalten Sie dabei ausreichende Informationsmöglichkeiten über die technische Abwicklung, auch besteht die Möglichkeit, an einem entsprechenden Tutorial teilzunehmen. Keine Sorge - das Verfahren beruht auf Erfahrungen des Examensklausurenkurses und wird gut machbar sein!
Mit Rücksicht auf den Formatwechsel wird Ihnen ggf. die Möglichkeit zum Rücktritt von der Anmeldung zur 1. Klausur der Grundkurse Zivilrecht bzw. Öffentliches Recht eingeräumt. Näheres geben die Lehrstühle bekannt.
Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass tatsächlich so verfahren wird.
Für Prüfungen nach der KW 25 muss demnächst nach Sachlage entschieden werden. Bitte sehen Sie von Nachfragen bei Lehrstühlen oder den Prüfungssekretariaten ab; diese sind auch so überbelastet.
3. Schwerpunktbereich: Es ist beabsichtigt, an der Abschlussklausur (8. August 2020) festzuhalten.
Universitätsbibliothek (Teilbibliothek Jura)
Die Universitätsbibliothek wird ihren Betrieb erst wieder schrittweise aufnehmen. Wann eine Nutzung unserer Teilbibliotheken, so wie Sie dies gewohnt sind, wieder möglich sein wird, ist derzeit nicht absehbar.
Die Universitätsbibliothek hat ihr Onlineangebot zuletzt weiter verstärkt (z.B. mit den Modulen JuSDirekt und JADirekt bei Beck Online und zusätzlichen E-Books). Auch ist ein Scandienst eingerichtet (https://www.ub.uni-passau.de/lernen-arbeiten/literaturstandorte/semesterapparate/scanservice/). Um eine Überforderung der Bibliothek zu vermeiden, werden Nachfragen von Studierenden der Schwerpunktbereiche und von Promovenden grundsätzlich vorrangig behandelt. Von Nachfragen aufgrund der Bearbeitung von Hausarbeiten im Rahmen der Fortgeschrittenenübungen bitten wir demgegenüber abzusehen (s. sogleich).
Beachten Sie bitte auch, dass Seminarleiter*innen Ihnen zum Teil Literatur gesammelt zur Verfügung stellen oder Ihnen eine Ausarbeitung ermöglichen, die sich auf die online zur Verfügung stehenden Materialien beschränkt. Bitte informieren Sie sich vor einer Anfrage an die Bibliothek entsprechend. Für Hausarbeiten der Übungen haben sich die Betreuer*in darauf verständigt, dass für die Bewertung nur die Verarbeitung der online verfügbaren (und ggfs. der vom betreuenden Lehrstuhl zusätzlich bereitgestellten) Literatur berücksichtigt wird (s. auch nächster Abschnitt).
Bitte beachten Sie: An der juristischen Fakultät findet keine automatische Hemmung der Abgabefristen von Haus- und Seminararbeiten während der Schließung der Bibliothek statt. Vielmehr gilt:
Abgabefristen von Haus-, Seminar- und Masterarbeiten
Hausarbeiten der Fortgeschrittenenübung: Abgabefrist: 27.5.2020 bei Zurechnung zum Sommersemester 2020; bei Anrechnung im Wintersemester 2019/2020: 7.5.2020. Bitte informieren Sie sich in StudIP bzw. auf den Homepages der jeweiligen Übungsleiter*in. Dort erhalten Sie nähere Informationen zum Procedere, auch was den Zugang zu ggf. benötigter Literatur angeht.
Seminararbeiten Schwerpunktbereiche: Die Bearbeitungsfristen für die Seminare der JUP waren bis zum 19.4. gehemmt. Wie nunmehr weiter verfahren wird, entscheiden ausschließlich die Seminarleiter/innen jeweils für ihre Seminare (v.a. unter dem Gesichtspunkt, inwieweit es für das jeweilige Seminar eines Zugriffs auf den Präsenzbestand bedarf). Bitte informieren Sie sich entsprechend und achten auf etwaige Mitteilungen. Trotz der weiteren Bibliotheksschließung findet keine weitere automatische Hemmung von Bearbeitungsfristen statt!
Masterstudierende (LL.M.): Die Abgabefrist für Abschlussarbeiten (Masterarbeiten) des LL.M.-Studiengangs verlängert sich, solange die Universitätsbibliothek (Teilbibliothek Jura) ihren Betrieb nicht wieder vollständig aufgenommen hat. Ein Rechenbeispiel dazu finden Sie in unseren FAQs der Universität (https://www.uni-passau.de/coronavirus/faq-zum-coronavirus/). Selbstverständlich steht Ihnen frei, Arbeiten auch in der Interimszeit einzureichen.
Schwerpunktbereiche (Anmeldungen)
Anmelderunde III zum SPB / Wechsel des SPB / Anmeldung zur mündlichen Prüfung im SPB: Die Anmeldung findet – wie bekannt gemacht – statt. Fristen bleiben bestehen. Die Anmeldung erfolgt beim Zentralen Prüfungssekretariat. Bitte laden Sie sich das Anmeldeformular herunter und senden es dem Prüfungssekretariat gescannt oder per Post zu. Eine persönliche Vorsprache beim Prüfungssekretariat ist nicht erforderlich und auch nicht möglich.
Anmelderunde II zu den Seminaren des SPB (soweit von den Lehrstühlen vorgesehen): Bitte laden Sie sich das Anmeldeformular herunter und senden es dem jeweiligen Lehrstuhl gescannt oder per Post zu. Eine persönliche Vorsprache bei den Lehrstühlen ist nicht erforderlich und auch nicht möglich. Das würde selbst dann gelten, wenn sich zum Semesteranfang alles wieder normalisiert hätte.
Alle Informationen zu Anmeldefristen und Formalitäten finden Sie auch unter:
https://www.jura.uni-passau.de/studium/pruefungen/juristische-universitaetspruefung/
Anmeldeformulare finden Sie unter:
https://www.uni-passau.de/pruefungssekretariat/rechtswissenschaften/
Praktika
Das Praktikum ist eine Zulassungsvoraussetzung für die EJS. Verbindliche Auskünfte zu verkürzten bzw. modifizierten Praktika kann nur das LJPA geben. Auf der Homepage des LJPA finden sich bereits Antworten zu den typischerweise gestellten Fragen.
Hinweise zum Staatsexamen Prüfungsstoff und Freischuss
Ankündigung des LJPA zum Prüfungsstoff, Termin 2020/2
www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/beschränkung_prüfungsstoff_ejs_ab_2020_2.pdf
Ankündigung des LJPA zum Freischuss:
www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/nichtanrechnung_des_sommersemesters_2020_-_freiversuch.pdf