Lehrveranstaltungen
Die Lehre ist gegenwärtig auf virtuellen Unterricht umgestellt. Sämtliche Lehrveranstaltungen und weiterführende Hinweise finden Sie in Stud.IP, ggf. auch auf den Homepages der Lehrstühle. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in StudIP noch nicht alle Lehrveranstaltungen auf den aktuellen Bestand umgestellt sind, bitte haben Sie hier ggf. noch etwas Geduld.
Soweit für einige Veranstaltungen auf Kurse der vhb zugegriffen wird, müssten Sie sich bitte bei dieser anmelden, was jederzeit möglich ist.
Arbeitsgemeinschaften organisieren die Lehrstühle, die die jeweilige Vorlesung abhalten.
Den Unterricht in den SPBen organisieren die jeweiligen Verantwortlichen bzw. Lehrenden. Hinweise finden Sie in Stud.IPbzw. auf den jeweiligen Homepages.
Klausurtermine (ohne SPB)
1. Wiederholerklausuren aus dem WS 2019/2020
(1) Strafrecht: Präsenzklausur voraussichtlich am 18. Juni 2020, Einzelheiten und konkrete Termininformationen über den Lehrstuhl von Prof. Esser. Mit dem Bestehen dieser Klausur ist die Teilleistung Strafrecht der Zwischenprüfung erbracht.
(2) Umstellung auf elektronisch vermittelte Leistungsnachweise für folgende Vorlesungsabschlussklausuren: Vertragliche Schuldverhältnisse (Mittwoch, 3. Juni 2020), Mobiliarsachenrecht (Donnerstag, 4. Juni 2020), Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht (Freitag, 5. Juni 2020 – nur eine Klausur).
(3) Soweit angemeldete Studierende fristgemäß zurückgetreten sind, können diese die jeweiligen Leistungen mit den regulären Klausuren der entsprechenden Veranstaltungen im WS 2020/2021 ablegen (im Straf- bzw. Verwaltungsrecht stehen Ihnen beide Klausuren des jeweiligen Kurses offen).
(4) Soweit Sie von der Anmeldung fristgemäß zurückgetreten sind oder an der Prüfungsleistung im Straf- bzw. Verwaltungsrecht im SoSe teilnehmen, diese aber nicht bestehen und ausschließlich dadurch die Regelfrist zur Ablegung der Zwischenprüfung überschritten wird, wird diese auf Antrag um ein Semester verlängert. Ein „Vorrücken“ zu einer Teilleistung des Hauptstudiums (einschl. Fortgeschrittenenübungen) ist möglich, vorausgesetzt, dass sich die zulassungshindernde Lücke mit einer entfallenden Mai-Klausur hätte schließen lassen. Das Bestehen der Folgeprüfung ersetzt aber unter keinen Umständen den erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung!
(5) Anmeldungen bleiben bestehen. Nachanmeldungen sind nicht möglich. Was die Leistungsnachweise im Strafrecht und Verwaltungsrecht betrifft, genügt es, wenn Sie sich zu einer der beiden bisherigen Klausuren angemeldet hatten (also Verwaltungsrecht: PN 8201 oder PN 8202; Strafrecht PN 8131 oder 8132).
(6) Einsichtnahmen regeln die Klausurverantwortlichen.
(7) Elektronisch vermittelte Leistungsnachweise, s. Ziffer 3. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass tatsächlich so verfahren wird.
2. Klausuren zu Grundkursen, Übungen und Abschlussklausuren von Vorlesungen (Hauptstudium)
Nach derzeitigem Sachstand wird die juristische Fakultät im Grund- und Hauptstudium (anders aber im Schwerpunktbereich, s. Ziff. 4), für Lehrveranstaltungen des aktuellen Semesters keine Präsenzklausuren durchführen, sondern das Prüfungsformat wechseln.
Dessen ungeachtet bleiben Terminebzw.Anmeldefristen bestehen. Es gelten die Bekanntmachungen des Prüfungssekretariats (Grundkurse) bzw. der verantwortlichen Lehrstühle (Hauptstudium).
Folgende Klausuren werden durch einen elektronischen Leistungsnachweis ersetzt:
- beide Klausuren im Grundkurs Zivilrecht (Prof. Beurskens),
- beide Klausuren im Grundkurs Öffentliches Recht (Prof. Dederer),
- Gesetzliche Schuldverhältnisse (Prof. Solomon),
- Immobiliarsachenrecht (Prof. Martens),
- Methodenlehre (Prof. Martens),
- Erb-und Familienrecht (Prof. Müßig),
- die Abschlussklausur im besonderen Verwaltungsrecht (Prof. Schröder),
- beide Klausuren in der Übung Methodik – Zivilrecht (Prof. Riehm),
- beide Klausuren der Vorlesung Strafrecht IV (Prof. Noltenius),
- die Klausuren in der Übung im öffentlichen Recht (Prof. Barzcak); bitte beachten: neue Termine, 1. Klausur 19. Juni 2020, 2. Klausur 20. Juli 2020, 3. Klausur 21. August 2020
- CECIL-Prüfungen für die vhb-Klausuren (Prof. Herrmann)
- Wirtschaftswissenschaften für Juristen (Prof. Kuhn).
Im Grundkurs Europarecht und Internationales (vhb / Jura, Prof. Herrmann) wird ein Leistungsnachweis zur häuslichen Bearbeitung ausgegeben.
Mit Rücksicht auf den Formatwechsel wird Ihnen eine Möglichkeit zum Rücktritt von der Anmeldung zu den Klausuren der Grundkurse Zivilrecht bzw. Öffentliches Recht eingeräumt. Bitte beachten Sie aber: Die nächsten Klausuren zu den Grundkursen können erst im SoSe 2021 angeboten werden. Für den Fall, dass Sie zurücktreten, würde die Frist zur Ablegung der Zwischenprüfung auf vier Studiensemester verlängert. Dessen ungeachtet will ein dahingehendes Vorgehen aber sehr gut bedacht sein. Achten Sie hier bitte auch auf Mitteilungen durch die Lehrstühle.
Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass tatsächlich so verfahren wird.
3. Elektronisch vermittelte Leistungsnachweise, Hilfsmittel
Die jeweils verantwortlichen Lehrstühle stellen Ihnen Informationen und eine Handreichung zum technischen Ablauf vor. Informationen finden sich auch über https://learn.jura.uni-passau.de/Wiederholerarbeiten, https://learn.jura.uni-passau.de/grundkursbzw.https://learn.jura.uni-passau.de/methodik. Das Portal wird laufend ergänzt.
Beachten Sie bitte, dass verschiedene Formalia zu erfüllen sind (etwa: Einreichung eines vorgeschriebenen Deckblatts und Abgabe einer Eigenständigkeitserklärung), die es empfehlenswert erscheinen lassen, dass Sie sich rechtzeitig vor dem Prüfungstag schon einmal mit dem Klausurenportal befasst haben.
Für die fraglichen Prüfungsleistungen ergeht demnächst eine modifizierte Hilfsmittelbekanntmachung. Näheres wird Ihnen ggf. auch durch die Lehrstühle mitgeteilt.
Universitätsbibliothek (Teilbibliothek Jura)
Die Universitätsbibliothek wird ihren Betrieb erst wieder schrittweise aufnehmen. Wann eine Nutzung unserer Teilbibliotheken, so wie Sie dies gewohnt sind, wieder möglich sein wird, ist derzeit nicht absehbar.
Die Universitätsbibliothek hat ihr Onlineangebot zuletzt weiter verstärkt (z.B. mit den Modulen JuSDirekt und JADirekt bei Beck Online und zusätzlichen E-Books). Auch ist ein Scandienst eingerichtet (https://www.ub.uni-passau.de/lernen-arbeiten/literaturstandorte/semesterapparate/scanservice/). Um eine Überforderung der Bibliothek zu vermeiden, werden Nachfragen von Studierenden der Schwerpunktbereiche und von Promovenden grundsätzlich vorrangig behandelt. Von Nachfragen aufgrund der Bearbeitung von Hausarbeiten im Rahmen der Fortgeschrittenenübungen bitten wir demgegenüber abzusehen (s. sogleich).
Beachten Sie bitte auch, dass Seminarleiter*innen Ihnen zum Teil Literatur gesammelt zur Verfügung stellen oder Ihnen eine Ausarbeitung ermöglichen, die sich auf die online zur Verfügung stehenden Materialien beschränkt. Bitte informieren Sie sich vor einer Anfrage an die Bibliothek entsprechend.
Abgabefristen von Haus- und Masterarbeiten
Hausarbeiten der Fortgeschrittenenübung: Abgabefrist: 27. Mai 2020 (Zurechnung zum SoSe 2020). Bitte informieren Sie sich in StudIP bzw. auf den Homepages der jeweiligen Übungsleiter*in. Dort erhalten Sie nähere Informationen zum Procedere, auch was den Zugang zu ggf. benötigter Literatur angeht.
Masterstudierende (LL.M.): Die Abgabefrist für Abschlussarbeiten (Masterarbeiten) des LL.M.-Studiengangs verlängert sich, solange die Universitätsbibliothek (Teilbibliothek Jura) ihren Betrieb nicht wieder vollständig aufgenommen hat. Ein Rechenbeispiel dazu finden Sie in unseren FAQs der Universität (https://www.uni-passau.de/coronavirus/faq-zum-coronavirus/). Selbstverständlich steht Ihnen frei, Arbeiten auch in der Interimszeit einzureichen.
Schwerpunktbereiche
1. Seminararbeiten: Die Bearbeitungsfristen für die Seminare der JUP waren bis zum 19. April 2020 gehemmt. Wie nunmehr weiter verfahren wird, entscheiden ausschließlich die Seminarleiter/innen jeweils für ihre Seminare (v.a. unter dem Gesichtspunkt, inwieweit es für das jeweilige Seminar eines Zugriffs auf den Präsenzbestand bedarf). Bitte informieren Sie sich entsprechend und achten auf etwaige Mitteilungen. Trotz der weiteren Bibliotheksschließung findet keine weitere automatische Hemmung von Bearbeitungsfristen statt!
2. Mündliche Prüfungen nach alter StuPO: Ladungen zu den Prüfungen (8. bis 30. Juni 2020) sind versandt. Zahlreiche Lehrstühle haben sich entschieden, Prüfungen ggf. im Videoformat abzuhalten. Sie erhalten mit der Ladung eine entsprechende Mitteilung. Eine Einverständniserklärung mit dem Video-Format Ihrerseits hilft uns, an die beabsichtigten Termine einhalten zu können.
3. Seminarvorträge (neue StuPO): Für Seminare wird in ein Video (ZOOM)-Format gewechselt (Ausnahmen: Seminare Prof. Asholt, Esser, Krafka, Martens, Noltenius, Foerster - für diese: alternativ Präsenzveranstaltung oder Videoformat). Bitte informieren Sie sich beim jeweiligen Lehrstuhl. Von dort aus erhalten Sie auch die Ladung. Eine Einverständniserklärung mit dem Video-Format Ihrerseits hilft uns, die beabsichtigten Termine einzuhalten.
4. Klausur: 8. August 2020. Nach derzeitigem Sachstand in der üblichen Präsenzform.
Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist (Zeitraum 2. Juni 2020 bis 10. Juli 2020). Die Anmeldung zur Klausur erfolgt über Hisqis, die Informationen finden Sie hier:
https://www.jura.uni-passau.de/studium/pruefungen/juristische-universitaetspruefung/
Zur Anmeldung ist berechtigt, wer sich verbindlich zu einem Schwerpunktbereichsseminar angemeldet hatte.
Praktika
Das Praktikum ist eine Zulassungsvoraussetzung für die EJS. Verbindliche Auskünfte zu verkürzten bzw. modifizierten Praktika kann nur das LJPA geben. Auf der Homepage des LJPA finden sich bereits Antworten zu den typischerweise gestellten Fragen.
Hinweise zum Staatsexamen Prüfungsstoff und Freischuss
Ankündigung des LJPA zum Prüfungsstoff, Termin 2020/2
https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/beschränkung_prüfungsstoff_ejs_ab_2020_2.pdf
Ankündigung des LJPA zum Freischuss: