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Fachöffentlicher Workshop Digitalisierung und Zivilverfahren

Das Institut für das Recht der digitalen Gesellschaft (IRDG) der Universität Passau lädt Vertreterinnen und Vertreter der genannten Einrichtungen und der interessierten Fachöffentlichkeit ein, sich am Freitag, 19. März, von 10 – 17 Uhr virtuell auszutauschen und wechselseitig von den bereits gemachten Erfahrungen und bereits entwickelten Ideen zu profitieren. Grundlage für den Workshop bildet das Diskussionspapier der Justiz-Arbeitsgruppe, dessen Vorschläge aus der Perspektive der staatlichen Ziviljustiz, der Schiedsgerichtsbarkeit und der Verbraucherstreitbeilegungseinrichtungen beleuchtet und mit jeweils eigenen Erfahrungen bereichert werden sollen.

| Lesedauer: 2 Min.

Die Statue der Gerechtigkeit

Um den Jahreswechsel 2020/21 hat die „Arbeitsgruppe Modernisierung des Zivilprozesses“, eingesetzt von den Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofes ein Diskussionspapier zur Modernisierung des Zivilprozesses vorgestellt. Dieses Diskussionspapier wurde auf dem bundesweiten Zivilgerichtstag am 2. Februar 2021 und auch schon zuvor in verschiedenen Foren intensiv diskutiert. Teile davon haben schon aktuelle Gesetzgebungsprojekte des BMJV inspiriert. Es ist bereits jetzt abzusehen, dass dieses Papier die Grundlage für wesentliche Reformschritte des Zivilprozessrechts bilden wird.

„Eine breit angelegte Diskussion über die wesentlichen Inhalte und Vorschläge des Diskussionspapiers, das bislang ausschließlich aus dem Blickwinkel der staatlichen Zivilgerichtsbarkeit heraus entwickelt wurde, ist von großer Bedeutung“, sagt Prof. Dr. Thomas Riehm, kommissarischer Sprecher des IRDG und Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie der Universität Passau. „Neben der Perspektive der Anwaltschaft, die durch einige Vorschläge intensiv betroffen wird, etwa zum strukturierten Parteivortrag und zur Kommunikation mit dem Gericht, fehlt bisher noch die Perspektive anderer Einrichtungen, die ebenso wie die staatliche Zivilgerichtsbarkeit mit der Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten befasst sind und daher in vielen Fällen vor den gleichen Herausforderungen stehen: Die Schiedsgerichtsbarkeit und die Verbraucherstreitbeilegungseinrichtungen.“ Der Austausch dieser Einrichtungen mit der Arbeitsgruppe der Zivilgerichtsbarkeit verspreche daher, besonders fruchtbar zu sein.

Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet via Zoom statt. Sie erhalten die Zugangsdaten nach Ihrer Anmeldung.
Das detaillierte Programm mit allen Mitwirkenden steht Ihnen online zur Verfügung.

Über das IRDG

Das Institut für das Recht der digitalen Gesellschaft an der Universität Passau versteht sich als zentrale Einrichtung, die im Rahmen einer intradisziplinären Forschung zentralen Fragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Gesellschaft aus juristischer Perspektive nachgeht.

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