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Aktuelle Änderungen im Studien- und Prüfungsbetrieb (Stand: 02.06.2020)

| Lesedauer: 7 Min.

Lehrveranstaltungen

Die Lehre ist auf virtuellen Unterricht umgestellt. Sämtliche Lehrveranstaltungen und weiterführende Hinweise finden Sie in Stud.IP,  ggf. auch auf den Homepages der Lehrstühle.

Arbeitsgemeinschaften organisieren die Lehrstühle, die die jeweilige Vorlesung abhalten.

Den Unterricht in den SPBen organisieren die jeweiligen Verantwortlichen bzw. Lehrenden. Hinweise finden Sie in Stud.IPbzw. auf den jeweiligen Homepages.

Klausurtermine (ohne SPB)

1. Wiederholerklausuren aus dem WS 2019/2020 

(1) Strafrecht: Präsenzklausur voraussichtlich am 18.06.2020, Einzelheiten und konkrete Termininformationen über den Lehrstuhl von Prof. Esser. Mit dem Bestehen dieser Klausur ist die Teilleistung Strafrecht der Zwischenprüfung erbracht.

(2) Umstellung auf elektronisch vermittelte Leistungsnachweise (häusliche Kurzarbeit) für folgende Vorlesungsabschlussklausuren (s. Ziffer 3): Vertragliche Schuldverhältnisse (Mittwoch, 3. Juni 2020), Mobiliarsachenrecht (Donnerstag, 4. Juni 2020), Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht (Freitag, 5. Juni 2020 – nur eine Klausur).

(3) Soweit angemeldete Studierende fristgemäß zurückgetreten sind, können diese die jeweiligen Leistungen mit den regulären Klausuren der entsprechenden Veranstaltungen im WS 2020/2021 ablegen (im Straf- bzw. Verwaltungsrecht stehen Ihnen beide Klausuren des jeweiligen Kurses offen).

(4) Soweit Sie von der Anmeldung fristgemäß zurückgetreten sind oder an der Prüfungsleistung im Straf- bzw. Verwaltungsrecht im SoSe teilnehmen, diese aber nicht bestehen und ausschließlich dadurch die Regelfrist zur Ablegung der Zwischenprüfung überschritten wird, wird diese auf Antrag um ein Semester verlängert. Ein „Vorrücken“ zu einer Teilleistung des Hauptstudiums (einschl. Fortgeschrittenenübungen) ist möglich, vorausgesetzt, dass sich die zulassungshindernde Lücke mit einer entfallenden Mai-Klausur hätte schließen lassen. Das Bestehen der Folgeprüfung ersetzt aber unter keinen Umständen den erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung!

(5) Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass tatsächlich so verfahren wird.

2. Klausuren zu Grundkursen, Übungen und Abschlussklausuren von Vorlesungen (Hauptstudium)

Nach derzeitigem Sachstand wird die juristische Fakultät im Grund- und Hauptstudium (anders aber im Schwerpunktbereich, s. dort, Ziffer 3), für Lehrveranstaltungen des aktuellen Semesters keine Klausuren durchführen, sondern das Prüfungsformat hin zu elektronisch vermittelten Leistungsnachweisen (häusliche Kurzarbeit) wechseln.

Dessen ungeachtet bleiben Terminebzw.Anmeldefristen bestehen. Es gelten die Bekanntmachungen des Prüfungssekretariats (Grundkurse) bzw. der verantwortlichen Lehrstühle (Hauptstudium).

Folgende Klausuren werden durch einen elektronischen Leistungsnachweis (häusliche Kurzarbeit) ersetzt:

- beide Klausuren  im Grundkurs Zivilrecht (Prof. Beurskens),

- beide Klausuren im Grundkurs Öffentliches Recht (Prof. Dederer), einschließlich Staatswissenschaften,

- Gesetzliche Schuldverhältnisse (Prof. Solomon),

- Immobiliarsachenrecht (Prof. Martens),

- Methodenlehre (Prof. Martens),

- Erb-und Familienrecht (Prof. Müßig),

- beide Klausuren in der Übung Methodik – Zivilrecht (Prof. Riehm),

- beide Klausuren der Vorlesung Strafrecht IV (Prof. Noltenius),

- die Klausuren in der Übung im öffentlichen Recht (Prof. Barzcak); bitte beachten: neue Termine, 1. Klausur 19. Juni 2020, 2. Klausur 20. Juli 2020, 3. Klausur 21. August 2020,

- die Abschlussklausur im besonderen Verwaltungsrecht (Prof. Schröder) ,

- Wirtschaftswissenschaften für Juristen (Prof. Kuhn). 

Im Grundkurs Europarecht und Internationales (vhb / Jura, Prof. Herrmann) und im Grundkurs Europarecht und Internationales, European Studies u. Governance (vhb / Jura, Prof. Herrmann) wird ein Leistungsnachweis zur häuslichen Bearbeitung ausgegeben.

Mit Rücksicht auf den Formatwechsel wird Ihnen eine Möglichkeit zum Rücktritt von der Anmeldung zu den Klausuren der Grundkurse Zivilrecht  bzw. Öffentliches Recht eingeräumt. Bitte beachten Sie aber: Die nächsten Klausuren zu den Grundkursen können erst im SoSe 2021 angeboten werden. Für den Fall, dass Sie zurücktreten, würde die Frist zur Ablegung der Zwischenprüfung auf vier Studiensemester verlängert. Dessen ungeachtet will ein dahingehendes Vorgehen aber sehr gut bedacht sein. Achten Sie hier bitte auch auf Mitteilungen durch die Lehrstühle.

Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass tatsächlich so verfahren wird. Für die fraglichen Prüfungsleistungen ist eine modifizierte Hilfsmittelbekanntmachung bekannt gemacht. Näheres wird Ihnen ggf. auch durch die Lehrstühle mitgeteilt.

3. Elektronisch vermittelte Leistungsnachweise, Hilfsmittel

Die jeweils verantwortlichen Lehrstühle stellen Ihnen Informationen und eine Handreichung zum technischen Ablauf vor. Informationen finden sich auch über https://learn.jura.uni-passau.de/Wiederholerarbeitenhttps://learn.jura.uni-passau.de/grundkursbzw.https://learn.jura.uni-passau.de/methodik. Das Portal wird laufend ergänzt.

Beachten Sie bitte, dass ggf. Formalia zu erfüllen sind (etwa: Einreichung einer Eigenständigkeitserklärung), was es empfehlenswert erscheinen lässt, dass sie sich rechtzeitig vor dem Prüfungstag schon einmal mit dem Aufgabenportal befasst haben.

Für die fraglichen Prüfungsleistungen erfolgt eine modifizierte Hilfsmittelbekanntmachung. Soweit die Lehrstühle nichts Abweichendes regeln, gilt folgende Bekanntmachung.

Schwerpunktbereiche

1. Mündliche Prüfungen nach alter StuPO: Ladungen zu den Prüfungen (8. bis 30. Juni 2020) sind versandt. Zahlreiche Lehrstühle haben sich entschieden, Prüfungen ggf. im Videoformat abzuhalten. Sie erhalten mit der Ladung eine entsprechende Mitteilung. Eine Einverständniserklärung mit dem Video-Format Ihrerseits hilft uns, die beabsichtigten Termine einhalten zu können.

2 Seminarvorträge (neue StuPO): Für Seminare wird in ein Video (ZOOM)-Format gewechselt (Ausnahmen: Seminare Prof. Asholt, Esser, Krafka, Martens, Noltenius, Foerster - für diese: alternativ Präsenzveranstaltung oder Videoformat). Bitte informieren Sie sich beim jeweiligen Lehrstuhl. Von dort aus erhalten Sie auch die Ladung. Eine Einverständniserklärung mit dem Video-Format Ihrerseits hilft uns, die beabsichtigten Termine einzuhalten.

3. Klausur: 8. August 2020. Die Klausur wird in der üblichen Präsenzform durchgeführt.

Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist (Zeitraum 2. Juni 2020 bis 10. Juli 2020). Die Anmeldung zur Klausur erfolgt über Hisqis, die Informationen finden Sie hier:

https://www.jura.uni-passau.de/studium/pruefungen/juristische-universitaetspruefung/

Zur Anmeldung ist berechtigt, wer sich verbindlich zu einem Schwerpunktbereichsseminar angemeldet hatte.

4. Information und Anmeldung für Studierende, die ihr Schwerpunktbereichsstudium zum Wintersemester 2020/2021 aufnehmen wollen. Voraussichtlich am 30. Juni 2020 von 18 – 20 Uhr wird eine (virtuelle) Informationsveranstaltung stattfinden. Erster Anmeldezeitraum für den Schwerpunktbereich: voraussichtlich 13. bis 24. Juli 2020. Genaue Informationen erhalten Sie hier in Kürze. Bitte haben Sie bis dahin noch Geduld und sehen Sie von Nachfragen, auch bei den Prüfungssekretariaten, ab.

Masterarbeiten, CECIL, Urkunde über Grundkenntnisse des deutschen Rechts, international students

Masterstudierende (LL.M.): Die Abgabefrist für Abschlussarbeiten (Masterarbeiten) des LL.M.-Studiengangs verlängert sich, solange die Universitätsbibliothek (Teilbibliothek Jura) ihren Betrieb nicht wieder vollständig aufgenommen hat. Ein Rechenbeispiel dazu finden Sie in unseren FAQs der Universität (https://www.uni-passau.de/coronavirus/faq-zum-coronavirus/). Selbstverständlich steht Ihnen frei, Arbeiten auch in der Interimszeit einzureichen.

Informationen zu Änderungen von Prüfungen im Rahmen des Cecil-Programms – information on changes to cecil exams

https://www.jura.uni-passau.de/studium/studienangebote/internationale-studienangebote/cecil/ .

Änderungen bei Prüfungen im Studiengang Urkunde über Grundkenntnisse des deutschen Rechts

https://www.jura.uni-passau.de/internationales/studienangebote/deutsches-recht-fuer-internationale-studierende/

Universitätsbibliothek (Teilbibliothek Jura)

Die Universitätsbibliothek wird ihren Betrieb erst wieder schrittweise aufnehmen. Wann eine Nutzung unserer Teilbibliotheken, so wie Sie dies gewohnt sind, wieder möglich sein wird, ist derzeit nicht absehbar.

Die Universitätsbibliothek hat ihr Onlineangebot zuletzt weiter verstärkt (z.B. mit den Modulen JuSDirekt und JADirekt bei Beck Online und zusätzlichen E-Books). Auch ist ein Scandienst eingerichtet (https://www.ub.uni-passau.de/lernen-arbeiten/literaturstandorte/semesterapparate/scanservice/). Um eine Überforderung der Bibliothek zu vermeiden, werden Nachfragen von Studierenden der Schwerpunktbereiche und von Promovenden grundsätzlich vorrangig behandelt. Von Nachfragen aufgrund der Bearbeitung von Hausarbeiten im Rahmen der Fortgeschrittenenübungen bitten wir demgegenüber abzusehen (s. sogleich). 

Beachten Sie bitte auch, dass Seminarleiter*innen Ihnen zum Teil Literatur gesammelt zur Verfügung stellen oder Ihnen eine Ausarbeitung ermöglichen, die sich auf die online zur Verfügung stehenden Materialien beschränkt. Bitte informieren Sie sich vor einer Anfrage an die Bibliothek entsprechend.

Abgabefristen von Haus- und Masterarbeiten

Masterstudierende (LL.M.): Die Abgabefrist für Abschlussarbeiten (Masterarbeiten) des LL.M.-Studiengangs verlängert sich, solange die Universitätsbibliothek (Teilbibliothek Jura) ihren Betrieb nicht wieder vollständig aufgenommen hat. Ein Rechenbeispiel dazu finden Sie in unseren FAQs der Universität (https://www.uni-passau.de/coronavirus/faq-zum-coronavirus/). Selbstverständlich steht Ihnen frei, Arbeiten auch in der Interimszeit einzureichen.

Praktika

Das Praktikum ist eine Zulassungsvoraussetzung für die EJS. Verbindliche Auskünfte zu verkürzten bzw. modifizierten Praktika kann nur das LJPA geben. Auf der Homepage des LJPA finden sich bereits Antworten zu den typischerweise gestellten Fragen. 

Hinweise zum Staatsexamen Prüfungsstoff und Freischuss

Ankündigung des LJPA zum Prüfungsstoff, Termin 2020/2

https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/beschränkung_prüfungsstoff_ejs_ab_2020_2.pdf

Ankündigung des LJPA zum Freischuss:

https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/nichtanrechnung_des_sommersemesters_2020_-_freiversuch.pdf

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