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Aktuelle Änderungen im Studien- und Prüfungsbetrieb (Stand: 23.10.2020)

| Lesedauer: 8 Min.

Lehre im Wintersemester 2020/2021

Liebe Studierende,

in wenigen Tagen beginnt ein neues Semester. Wir starten in dieses in schwieriger Zeit. Trotz der augenblicklich ungünstigen Entwicklung der Pandemie will die Fakultät versuchen, Ihnen vor allem kleinere Veranstaltungen in (hybrider) Präsenzform anzubieten. Inwieweit dies über das gesamte Semester möglich sein wird, hängt nicht nur von der nicht voraussehbaren epidemischen Entwicklung, sondern auch von Entscheidungen der Bayerischen Staatsregierung bzw. der Stadt Passau ab.

Die Fakultät hofft dessen ungeachtet sehr, dass sich der Lehrplan so durchführen lässt, wie er derzeit in Stud.IP ersichtlich ist. Umgekehrt ist es aber so, dass sich nicht immer alles abschließend und hinreichend verlässlich ankündigen lässt. Die Teilpräsenz steht eben unter dem Vorbehalt, dass sich die Dinge nicht signifikant zum Schlechteren entwickeln. Einiges führen wir so zum ersten Mal durch, wie etwa teilnehmerbegrenzte Veranstaltungen und betreten damit teils Neuland. Manches wird daher vielleicht auch nochmals verändert werden müssen. Ich weiß, dass dies Belastungen für Studierende mit sich bringt, vielleicht sogar noch mehr als im vergangenen Sommersemester, zumal im Wintersemester ein neuer Studienjahrgang anfangen wird, den wir nicht in der sonst üblichen Form an das juristische Studium heranführen können. Ich muss Sie daher erneut um Geduld bitten, was Lehrveranstaltungen, aber auch die Terminierung und Gestaltung von Prüfungen betrifft. Ich bin mir aber sicher, dass die Fakultät Ihnen auch in diesem Semester wieder ein belastbares und umfängliches Lehrangebot unterbreiten kann und im Verlauf der Zeit wird sich viele sicher noch einspielen.

Unterricht

Sie finden den Lehrplan wie gewohnt in Stud.IP. Ob eine Veranstaltung als Präsenzveranstaltung durchgeführt wird oder nicht, können Sie daraus ersehen, ob diese mit einer Raumangabe versehen ist. Fehlt eine solche oder ist (zur Klarstellung zusätzlich) „online“ o. dgl. notiert, wird diese nur virtuell gelesen.

Soweit Veranstaltungen in Präsenz abgehalten werden und sich für diese kein virtuelles Alternativangebot findet, wird versucht, Ihnen diese zumindest zeitgleich auch als Livestream anzubieten. Damit haben Studierende, die die Vorlesung nicht präsent besuchen können, die Möglichkeit, an dieser virtuell teilzunehmen.

Für einige „große“ Veranstaltungen können mit Rücksicht auf die hygienischen Vorgaben nicht alle Studierenden zugelassen werden. Hier entscheidet die*der jeweilige Dozierende, wer, wann und wie teilnehmen kann. In der Regel erfolgt eine Anmeldung über Stud.IP, jedenfalls finden Sie dort nähere Hinweise zum Verfahren (auch insoweit gilt: bitte haben Sie ggf. etwas Geduld, wenn sich dort aktuell noch nichts dazu findet). Bitte haben Sie für dieses Vorgehen Verständnis und halten Sie die jeweiligen Vorgaben ein. Wir sind unbedingt gehalten, die uns vorgegebenen Raumbegrenzungen zu beachten. Wir müssen unter allen Umständen Raumüberfüllungen oder Warteschlangen vor dem Eingang vermeiden.

Insbesondere: Übungen

Für alle Semester mit vorlesungsbegleitenden Übungen besteht ein ausreichendes Angebot an derartigen Kursen. Viele Übungen werden in Präsenz, einige davon virtuell abgehalten. Soweit die*der jeweilige Dozierende sich nicht ausnahmsweise (ggf. nach Rücksprache mit den Studierenden) für einen Livestream entscheidet, werden diese nicht übertragen. Können oder wollen Sie also nicht an einer Präsenzveranstaltung teilnehmen, dann entscheiden Sie sich bitte von vorneherein für eine virtuelle Übung.

Zumindest was die Präsenzübungen betrifft, müssen Sie sich zu diesen unbedingt anmelden. Die Übungsleiter*innen bereiten im Moment die Einzelheiten vor. Aller Wahrscheinlichkeit nach erfolgt eine Anmeldung über Stud.IP („Gruppe“). Denkbar ist, dass die Anmeldelisten jeweils wöchentlich freigeschaltet werden, so dass es in den Kursen keine leeren Plätze gibt, sollten sich Studierende im Verlauf des Semesters umentscheiden (ein Hinweis: eine Anmeldung ohne Teilnahme, um etwaige in einem Kurs ausgegebene Unterlagen zu erhalten, wird wahrscheinlich möglich bleiben). Wie gesagt: Die Einzelheiten sind noch in Vorbereitung und haben Sie hier bitte etwas Geduld.

Ich möchte Sie aber für dieses Semester dringend bitten, dass Sie sich bitte nicht auf bestimmte Kurse fokussieren, sondern die ganze Bandbreite des Angebots ausnutzen. Präsenzkurse mit hoher Studierendenteilnahme sind schlicht nicht durchführbar. Melden Sie sich bitte auch nicht für mehrere Kurse gleichzeitig an. Sie nehmen damit anderen Studierenden eine Teilnahmemöglichkeit weg und nochmals: Wir dürfen und wollen keine überfüllten Räume oder Warteschlangen vor den Türen riskieren. Ansonsten haben Sie bitte auch hier ggf. etwas Geduld. Das Verfahren ist naturgemäß neu, wird sich aber sicher einspielen.

Übungen - Hausarbeiten

Für die Hausarbeiten gelten die bei Ausgabe angekündigten Abgabetermine. Wie mitgeteilt, waren die Aufgaben von Anfang an so gestaltet, dass sich diese ungeachtet etwaiger Einschränkungen im Bibliotheksbetrieb haben bearbeiten lassen. Daher werden keine Fristverlängerungen gewährt. Nochmals zur Übersicht – verbindlich sind indes alleine die Ankündigungen des jeweiligen Lehrstuhls – Abgabefristen sind:

Öffentliches Recht: Montag, 02.11.2020

Strafrecht: Montag, 02.11.2020

Zivilrecht: Montag, 02.11.2020

Schriftliche Prüfungen

Für die definitive Prüfungsplanung muss die Fakultät den Neuerlass bzw. die Überarbeitung der zentralen Prüfungssatzung („Corona-Satzung“) der Universität und deren Genehmigung durch die beteiligten Ministerien abwarten. Die nachstehenden Angaben geben nur den aktuellen Planungsstand wieder.

Vorab: Beachten Sie für schriftliche Arbeiten bitte unbedingt die Anmeldefristen, s. übernächster Abschnitt. Nachträgliche Zulassungen sind nicht möglich!

Avisierte Termine für die schriftlichen Arbeiten der Zwischenprüfung, der Übungen, sowie der Klausuren in den Grundlagenfächern finden Sie hier. Sie können dieser Aufstellung auch das derzeit geplante Format entnehmen. Hierzu noch folgende Hinweise:

- Bei Angabe „Präsenzklausur“: Dies entspricht dem gegenwärtigen Planungsstand. Ein Formatwechsel bleibt vorbehalten. Nähere Mitteilungen erfolgen im Verlauf des Semesters in der jeweiligen Vorlesung.

- Bei Angabe „Studienarbeit mit kurzer Bearbeitungsfrist“: Hierbei handelt es sich um einen elektronisch vermittelten Leistungsnachweis in Form einer häuslichen Studienarbeit mit kurzer Bearbeitungsfrist. Dieses Format entspricht den Arbeiten, die Sie aus dem Sommersemester 2020 wahrscheinlich bereits kennen. Diese werden über das Portal (LearnJura, learn.jura.uni-passau.de) der Fakultät bewerkstelligt. Nähere Hinweise erhalten Sie in den jeweiligen Veranstaltungen.

Ergänzend bietet Ihnen der Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Riehm zwei Einführungsveranstaltungen an. Bitte nutzen Sie diese unbedingt und machen Sie sich auch darüber hinaus rechtzeitig mit dem Medium vertraut.

Voraussichtliche Termine:

- Dienstag, 24.11.2020 (Fokus: 1. Klausuren der Übungen ZR u. ÖR, der Zwischenprüfung Strafrecht und Strafrecht III)

- Dienstag 12.1.2021 (Fokus: alle späteren Klausuren).

Nähere Informationen erhalten Sie demnächst auf der Homepage von Professor Dr. Riehm, in Stud.IP oder über die jeweilige Veranstaltung.

Noch eine dringende Bitte: Sehen Sie bitte von Einzelanfragen zum Verfahren an das – bereits grundständig mehr als hinnehmbar ausgelastete – Prüfungssekretariat oder an die Dekanatsmitarbeiter*innen ab. Sobald Entscheidungen getroffen worden sind, werden diese unmittelbar auf dieser Homepage bekannt geben. Informationen, die Sie hier nicht finden, gibt es nicht.

Anmeldefristen

Alle Anmeldefristen finden Sie auch hier, im Einzelnen:

Für die Zwischenprüfung:

Anmeldefrist

Klausur

Schreibtermin

Aufgabensteller

 

 

 

 

02.11.2020 – 23.11.2020

1. Klausur Strafrecht

12.12.2020

Prof. Asholt

 

 

 

 

01.12.2020 – 11.01.2021

Vertragliche Schuldverhältnisse

23.01.2021

Prof. Müßig

 

 

 

 

 

Mobiliarsachenrecht

23.01.2021

Prof. Martens

 

 

 

 

 

2. Klausur Strafrecht

30.01.2021

Prof. Asholt

 

 

 

 

 

Allgemeines Verwaltungsrecht einschl. Verwaltungsprozessrecht 1. und 2. Klausur

06.02.2021

Prof. Schröder

Bitte beachten Sie diese Fristen. Nachträgliche Zulassungen sind nicht möglich.

Die Anmeldung zu den Übungen im Zivilrecht und im öffentlichen Recht, sowie zu den schriftlichen Arbeiten im Kurs Strafrecht III erfolgt ausschließlich bei den jeweiligen Lehrstühlen. Näheres hierzu dort (Homepage, Stud.IP oder zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung).

Die Anmeldung zu den Klausuren in Grundlagenfächern regeln die jeweils Klausurverantwortlichen.

Schwerpunktbereiche

Mündliche Prüfungen nach alter StuPO: voraussichtlich vom 30.11.2020 bis 18.12.2020.Die jeweiligen Prüfer*innen teilen Ihnen mit, inwieweit Prüfungen ggf. im Videoformat abgehalten werden. Sie erhalten mit der Ladung eine entsprechende Mitteilung mit der Bitte um eine Einverständniserklärung. Eine Einverständniserklärung Ihrerseits hilft uns sehr, die beabsichtigten Termine einzuhalten.

Die Klausuren der juristischen Universitätsprüfung (neue StuPO, sowie Klausuren in vereinzelten SPB nach der alten StuPO) finden am Samstag, den 20. Februar 2021 statt. Diese werden ausschließlich als schriftliche Aufsichtsarbeit („Präsenzklausuren“) durchgeführt. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist: 07.12.2020 – 08.01.2021. Später eingehende Anmeldungen können nicht angenommen werden!

Die 2. Anmelderunde zu den SPB ist abgeschlossen, die 3. Anmelderunde findet voraussichtlich (vom 12.04.2021 – 16.04.2021) statt. Näheres wird im Verlauf des Semesters an üblicher Stelle bekannt gegeben.

Die 1. Anmeldefrist zu den Seminaren des Sommersemesters 2021 wird voraussichtlich um das Semesterende herum liegen. Näheres wird im Verlauf des Semesters an üblicher Stelle bekannt gegeben werden.

Bearbeitungsfristen Masterarbeiten (LL.M.)

Die Bearbeitungsfristen für Masterarbeiten im LL.M. Deutsches Recht für ausländische Studierende werden auch während der COVID-19-Pandemie nicht automatisch verlängert. Der zuständige Prüfungsausschuss verlängert die Frist aber in begründeten Einzelfällen Corona-bedingter Bearbeitungsschwierigkeiten auf formlosen Antrag hin, dem eine kurze Stellungnahme der Betreuungsperson beizufügen ist.

Praktika

Das Praktikum ist eine Zulassungsvoraussetzung für die EJS. Verbindliche Auskünfte zu verkürzten bzw. modifizierten Praktika kann nur das LJPA geben. Auf der Homepage des LJPA finden sich bereits Antworten zu den typischerweise gestellten Fragen. 

Hinweise zum Staatsexamen: Prüfungsstoff und Freischuss

Ankündigung des LJPA zum Prüfungsstoff:

https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/beschränkung_prüfungsstoff_ejs_ab_2020_2.pdf

Ankündigung des LJPA zum Freischuss:

https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/nichtanrechnung_des_sommersemesters_2020_-_freiversuch.pdf

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