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Ausstellung des Pflichtfremdsprachenscheins bis 17.12.2014

Pflichtfremdsprachenscheine gem. § 24 Abs. 2 JAPO, die bis zum 17.12.2014 bei der Fachstudienberatung (http://www.jura.uni-passau.de/studium/fachstudienberatung/) beantragt werden, werden noch vor den Weihnachtsferien ausgestellt. Anträge, die nach dem 17.12.2014 eingehen, können erst ab dem 07.01.2015 bearbeitet werden und müssen (und können auch unproblematisch) beim LJPA zur Examensanmeldung zum Termin 2015/I nachgereicht werden.

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