Am 3.08.2012 ist die neugefasste Promotionsordnung der Juristischen Fakultät in Kraft getreten. Nach § 2 Abs. 2 der Änderungssatzung vom 2.08.2012 sind Promotionsverfahren, für die die Zulassung bereits vor Inkrafttreten der Änderungssatzung beantragt worden ist oder bis zum 31.12.2012 beantragt wird, auf Antrag des Bewerbers/der Bewerberin noch nach der bisherigen Fassung der Promotionsordnung (d.h. insbesondere Rigorosum, aber auch Verzicht auf eidesstattliche Versicherung usw.) durchzuführen, sofern die Zulassungsvoraussetzungen bei Antragstellung vorlagen bzw. vorliegen.