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KI-ChatBot für die Landwirtschaft: Evaluierung, Optimierung und Strategieentwicklung

In einem Kooperationsprojekt der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und der Universität Passau werden die Chancen und Risiken von Large-Language-Modellen (LLMs) im Agrarbereich umfassend untersucht. Die bayerische Landwirtschaft steht dabei besonders im Fokus. Federführend bei der juristischen Bewertung ist Prof. Dr. Kai von Lewinski. Beim Auftaktworkshop Ende Januar sprach auch Prof. Dr. Poyen Hu von der Universität Soochow, Taipei, in Taiwan.

| Lesedauer: 2 Min.

Auftaktworkshop an der Universität Passau; Foto: Cecilia Lehne

Auftaktworkshop an der Universität Passau; Foto: Cecilia Lehne

Künstliche Intelligenz bietet Potenzial für innovative Lösungen im Landwirtschaftssektor. Insbesondere der Einsatz von Chatbots zur Unterstützung bei der Beratung und Wissensvermittlung verspricht Effizienzgewinne – sowohl aufseiten der Landwirte als auch durch Wissenstransfer innerhalb der Landwirtschaftsverwaltung. Untersuchungen zur Praxistauglichkeit und Akzeptanz solcher Agrar-Chatbots gibt es jedoch noch nicht. Auch sind die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen und Haftungsfragen beim KI-Einsatz durch die öffentliche Hand in der Rechtswissenschaft bislang kaum behandelt worden. Diese Forschungslücken soll das Projekt „KI-ChatBot für die Landwirtschaft: Evaluierung, Optimierung und Strategieentwicklung“ schließen, das durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) finanziert wird.

Grundlage für das Projekt ist ein von IBM entwickelter KI-Agrar-Chatbot-Prototyp, der für seine Auskünfte auf die Webseiten des StMELF und der LfL zugreift. Der Prototyp wird einem Praxistest unterzogen und darauf aufbauend technisch optimiert. Parallel dazu werden am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medien- und Informationsrecht unter Leitung von Prof. Dr. Kai von Lewinski die rechtlichen Anforderungen an den Betrieb eines solchen Chatbots grundlegend aufgearbeitet. Die zu untersuchenden Fragen liegen an der Schnittstelle mehrerer Rechtsgebiete und betreffen insbesondere das Immaterialgüter- und Datenschutzrecht, das Informationshandeln der öffentlichen Hand und die (Amts-)Haftungsrisiken bei der Nutzung eines KI-Chatbots als Beratungsinstrument.

Das Rechtsgutachten soll zu praktischen Handlungsempfehlungen für die Landwirtschaftsverwaltung führen. Auf ihrer Grundlage und anhand der aus dem Praxistest gewonnenen Erkenntnisse werden in einem Stakeholder-Workshop konkrete Betriebsszenarien für einen KI-Agrar-Chatbot entwickelt. Die Ergebnisse des Projektes finden Eingang in die KI-Strategie des StMELF und dessen nachgelagerter Behörden.

Ende Januar hat der Auftaktworkshop zum Projekt unter dem Titel „Bayern-Taiwan Workshop zu KI und Chatbots im informationellen Staatshandeln“, geleitet von Prof. Dr. Kai von Lewinski, an der Universität Passau stattgefunden. Hier referierte Prof. Dr. Poyen Hu (Univ. Soochow, Taipei, Taiwan) zum Thema „Künstliche Intelligenz und Chatbots in der öffentlichen Verwaltung: Rechtsrahmen und Erfahrungen aus Taiwan“. Weitere Beiträge gab es von PD Dr. Markus Gandorfer (LfL) zum Thema „KI-ChatBot für die Landwirtschaft – Lessons Learned aus der Entwicklung eines Prototyps“ und Syndikusrechtsanwalt Benedikt Karsten (Stadtwerke München) zum Thema „Rechtlicher Rahmen für KI-Chatbots – Deutsche und europäische Vorgaben“.

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