I. Mit dem Wintersemester 2025/2026 wird es erstmals möglich sein, sich zu den mündlichen Schwerpunktbereichsprüfungen über das Campusportal anzumelden. Zwingende Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Anmeldung zum Seminar (nicht hingegen die Note) bereits im Campusportal eingetragen ist. Bei Problemen steht Ihnen das Prüfungssekretariat gerne zur Seite!
II. Nach § 24 JAPO müssen Sie für die Anmeldung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung beim Landesjustizprüfungsamt einige Belege hochladen:
- Leistungsnachweis über die "Übung im Zivilrecht für Fortgeschrittene" (bislang beim LS Solomon zu beantragen)
- Leistungsnachweis über die "Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene" (schon bislang über das Campusportal selbst zu generieren)
- Leistungsnachweis über die "Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene" (bislang beim LS Schröder zu beantragen)
- Leistungsnachweis über eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder rechtswissenschaftlich ausgerichteter Sprachkurs gemäß § 24 Abs. 2 JAPO (bislang beim Studiendekan zu beantragen)
Das Team des EXA-Management hat nun eine Lösung geschaffen, mit deren Hilfe es möglich ist, diese Bescheinigungen selbst und jederzeit unmittelbar über das Campusportal zu generieren. Derzeit befindet sich diese im Testbetrieb und im Feintuning sowie in der Koordination mit dem Landesjustizprüfungsamt. Sie können Sie für die Übungen ("große Scheine") bereits heute nutzen, wenn auf den von Ihnen generierten Auszügen die "Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht" bzw. die "Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht" jeweils mit dem Vermerk "MBE" erscheint. Noch bis Jahresende soll die Lösung für alle freigeschaltet und auch auf den Sprachenschein erweitert werden; dann können Sie einfach eine einheitliche Bescheinigung für das LJPA jederzeit und ohne Verzögerung abrufen.
Als Studiendekan bedanke ich mich hiermit im Namen der Fakultät ganz herzlich für die gute Kooperation in dieser Angelegenheit!