Am 23. Februar 2021 ist Dr. Konrad Leube, Ehrenmitglied der Juristischen Fakultät der Universität Passau, in München im Alter von 82 Jahren verstorben. Mit seiner Familie trauert die Fakultät um einen Menschen, der sich nach einer raschen und erfolgreichen Karriere in der Sozialverwaltung auch noch einer Lehrtätigkeit an der Universität Passau zugewendet, dort im Bereich des Sozialrechts viele Jahre lang Vorlesungen abgehalten und so die Ausbildung angehender Juristinnen und Juristen mit großem Engagement bereichert hat. Dabei sind Erfahrungen in der Praxis des Sozialverwaltungsrechts mit einer spürbaren Zuneigung zur Ausbildung der Studierenden und dem lebenslangen Interesse an wissenschaftlicher Arbeit verknüpft worden, das sich in einer erstaunlichen Anzahl von Veröffentlichungen manifestiert hat.
Konrad Leube wurde im Juli 1938 in Weinböhla im Kreis Meißen geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft hat er an der Universität Marburg sowie an der Universität Freiburg i.Br. absolviert und dort nach vier Jahren, also als so genannter „Freischütze“ der frühen Jahre noch vor dem Ablauf der Regelstudienzeit, mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung erfolgreich abgeschlossen. In der anschließenden Referendarzeit war Konrad Leube als Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Freiburg am Lehrstuhl von Gustav Adolf Bulla tätig. In dieser Zeit widmete er sich auch der Anfertigung seiner Doktorarbeit. Bulla konnte diese allerdings nicht mehr bis zu ihrem Ende betreuen; er starb im Jahr 1966. Konrad Leube wurde daraufhin von Fritz Rittner übernommen und 1969 an der Universität Freiburg mit seiner Dissertation zum Thema „Das ruhende Arbeitsverhältnis – Begriff und Rechtswirkungen“ promoviert. Außerdem trat Leube in diesem Jahr als Referent in das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ein. Als die seinerzeitige Binnenschifffahrts-Berufsgenossenschaft einen stellvertretenden Hauptgeschäftsführer suchte, konnte Konrad Leube überzeugt werden, mit seiner Familie nach Duisburg umzusiedeln, um dort für die in der Binnenschifffahrt versicherten Personen tätig zu werden. Drei Jahre später suchte dann aber die Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung einen Leiter, und Konrad Leube zog mit seiner Familie nach Wilhelmshaven. 1980 bewarb er sich mit Erfolg beim Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand als Verbandsgeschäftsführer. Wiederum war ein Umzug nötig, diesmal nach München, wo er dann bis zu seinem Ruhestand beruflich tätig war.
Daneben hatte die Zuneigung zum wissenschaftlichen Arbeiten Konrad Leube nicht verlassen; seit seiner Tätigkeit an der Universität Freiburg hat er kontinuierlich veröffentlicht. Die ersten Aufsätze stammen aus seiner Assistentenzeit, aber auch später hat er seine berufliche Tätigkeit durch Veröffentlichungen begleitet, in denen Probleme aufbereitet und dargestellt wurden, die sich in seiner Berufspraxis gezeigt hatten und einer gründlichen Untersuchung wert waren. Nach seinem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst im Jahr 1995 konnte er sich sogar ganz seinen schriftstellerischen Tätigkeiten widmen und zahlreiche Vorträge halten sowie Gutachten erstellen. Nicht unerwähnt bleiben soll schließlich auch seine Mitgliedschaft bei der Synodalkommission für Rechts- und Verfassungsfragen der selbstständigen evangelisch-lutherischen Kirche, die für Konrad Leube mit einem lebenslangen ehrenamtlichen Engagement in seiner Gemeinde als ein im Herzen überzeugter Christ verbunden war.
Durch persönliche Kontakte von Prof. Dr. Otfried Seewald (seinerzeit Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht) konnte Konrad Leube nach seiner Pensionierung im Jahr 1999 als Lehrbeauftragter für die Juristische Fakultät in Passau gewonnen werden. Er hat sich durch verschiedene Vorlesungen im Bereich des Sozialrechts, aber auch durch Exkursionen mit Studierenden zu für die Praxis des Sozialrechts wichtigen Institutionen sehr um die Lehre verdient gemacht und die Wissenschaft durch zahlreiche weitere Veröffentlichungen bis ins Jahr 2020 sehr bereichert. In Anerkenntnis dieser Verdienste hat ihm die Juristische Fakultät Anfang 2003 die Ehrenmitgliedschaft verliehen. „Durch seinen Tod geht nicht nur Kollege Seewald eines geschätzten Gesprächspartners in Forschung und Lehre verlustig. Auch die Fakultät verliert zu ihrem großen Bedauern ein langjähriges und überaus verdientes Mitglied ihres Lehrkörpers, das wir in guter Erinnerung behalten werden. Unsere besondere Anteilnahme gilt den Hinterbliebenen“, erklärte der Dekan der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Urs Kramer.