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Schwerpunktklausur im Wintersemester 2020/2021: 10. GWB-Novelle ist *NICHT* Klausurgegenstand

| Lesedauer: 1 Min.

Am Dienstag, den 19. Januar 2021 ist das "GWB-Digitalisierungsgesetz" in Kraft getreten, das (neben Änderungen im Verwaltungsverfahren) größere Reformen bei §§ 18 ff. GWB mit sich brachte in Kraft getreten.

Dazu folgender wichtiger Hinweis:

Die neue Fassung des GWB ist nicht Stoff der Klausur im Februar 2021 - diese ist nach dem bisherigen Gesetzesstand zu lösen.

Soweit die Klausur Lauterkeitsrecht (UWG) oder den Gewerblichen Rechtsschutz behandelt, gilt die zur Zeit der Klausur geltende Rechtslage (d.h. u.a. Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs). Allerdings benötigen Sie keinen Gesetzestext, in dem die geänderten Paragraphen abgedruckt sind - es genügen die in der Hilfsmittelbekanntmachung angegebenen Auflagen. Etwaige geänderte Regelungen würden abgedruckt.

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