Die Juristische Ausbildung wird digitaler: Nachdem bereits seit 2025 das Schreiben von Klausuren am Notebook in den Klausuren der Zwischenprüfung und des Hauptstudiums durch die Studien- und Prüfungsordnung zugelassen wurde (vgl. § 15a StuPO) und auch im Klausurenkurs seit Oktober 2025 Arbeiten in getippter Form eingereicht werden können, wird es ab September 2026 (Termin 2026/2) auch möglich sein, die Klausuren der Ersten Juristischen Staatsprüfung (EJS) am Notebook zu schreiben.
Dabei gilt es aber das höchste Maß an digitaler Sicherheit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Der Freistaat Bayern hat daher für die Durchführung einen externen Dienstleister, die Classtime AG aus der Schweiz, beauftragt. Im Rahmen eines Testversuchs in der Innsteg-Aula (ISA) konnten nun fast 200 Studierende an einem Echttest mitwirken - dabei wurde die 5. Klausur des Probeexamens (Öffentliches Recht) geschrieben. Die Mitarbeiter des Dienstleisters und des Justizprüfungsamtes wurden dabei ausnahmsweise durch die Wissenschaftlichen Beschäftigen des Instituts für Rechtsdidaktik bei der Aufsicht untersützt.
Der Ablauf entsprach dabei demjenigen, der auch im September 2026 für den Echtbetrieb gelten wird:
Die Kandidatinnen und Kandidaten bekommen vom Dienstleister ein Notebook (Bildschirmgröße min. 15 Zoll; es kann auf Wunsch eine eigene Tastatur vom Typ CHERRY KC 1000 oder Logitech K280e erworben werden - andere Modelle sind nicht zugelassen) mit eigener Prüfungssoftware (siehe https://www.classtime.com/student/bayernDemoportal) gestellt, das die geschriebenen Texte auf einem Prüfungsserver abspeichert. Die Aufgabentexte werden (wie bisher) auf Papier ausgegeben; Notizen dürfen ebenfalls auf staatlich gestelltem Papier gemacht werden.
An jedem der insgesamt sieben Standorte (jeweils Sitz der bayerischen Universitäten mit Juristischer Fakultät) muss daher die erforderliche Infrastruktur aufgebaut werden; die Betreuung erfolgt jeweils vor Ort durch Support-Mitarbeiter des Dienstleisters.
Die Anmeldung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung im September-Termin ist noch bis zum 8. Mai 2026 unter https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ljpa/ljpa/pruefungsanmeldung_ejs/index möglich. Ab 1. April 2026 sollen alle Studierenden sich hierzu im Self-Service eine Bescheinigung (auch für den Sprachenschein nach § 24 JAPO) über das Campusportal erstellen können. Insoweit sind auch die Verwaltungsprozesse in Passau inzwischen vollständig digitalisiert.