Das neue Gutachten analysiert, unter welchen Voraussetzungen staatliche Kommunikation künftig vollständig digital ausgestaltet werden kann. Das zentrale Ergebnis: Eine durchgängige Digitalisierung der Verwaltungskommunikation ist rechtlich zulässig und kann wesentliche Funktionen klassischer Schriftformerfordernisse auch auf digitalem Weg erfüllen.
Prof. Dr. Meinhard Schröder, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Informationstechnologierecht, leitete das Projekt an der Universität Passau: „Verfassungs- und Verwaltungsrecht stehen einer konsequenten Digitalisierung nicht entgegen. Der Gesetzgeber hat bei der Festlegung von Formvorgaben weite Spielräume, die er nutzen sollte, um den Bedürfnissen und Interessen der Menschen und der Verwaltung Rechnung zu tragen und die digitale Kommunikation zum Regelfall zu machen. Unser Gutachten zeigt auf, wie man dabei vorgehen kann.“
Digitalminister Dr. Fabian Mehring: „Das Gutachten der Universität Passau gibt akademischen Rückenwind auf Deutschlands Weg zu einem modernen Digitalstaat. Die Studie schafft endlich dringend benötigte rechtliche Klarheit für die digitale Transformation unseres Staates. Die rechtswissenschaftliche Untersuchung lässt endgültig keinen Zweifel mehr daran, dass digitale Verwaltung nicht nur effizienter, sondern auch rechtsstaatlich tragfähig ausgestaltet werden kann. Eine volldigitale Verwaltung ist damit auch aus juristischer Perspektive kein Hirngespinst mehr, sondern die notwendige Antwort auf die Lebenswirklichkeit der Menschen und unserer Unternehmen. Angesichts von Bürokratie, Demografie und angespannter Haushaltslage in unserem Land können wir es uns schlicht nicht länger leisten, Arbeitskraft, Effizienz und Steuergeld in analogen Doppelstrukturen zu verlieren.“
Die von Minister Dr. Fabian Mehring und Prof. Dr. Meinhard Schröder in München präsentierte Untersuchung schafft rechtliche Sicherheit und liefert konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis der Gesetzgebung. Insbesondere die Empfehlungen zu Formvorgaben bieten eine belastbare Grundlage für die rechtssichere Weiterentwicklung staatlicher Kommunikation. Die Ergebnisse sollen den Juristinnen und Juristen, die an der Entstehung von Rechtsvorschriften mitwirken, künftig als Orientierungshilfe bei der Erstellung digitaltauglicher Normen dienen. Besonders hervorgehoben wird dabei, dass gegen das Konzept einer Ende-zu-Ende-digitalisierten Verwaltung keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Auch ethischen Bedenken begegnet das Gutachten mit der Feststellung, dass digitale Kommunikation nicht per se unpersönlich sein müsse.
Das Gutachten entstand im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des bayerischen Digitalchecks. Mit diesem Instrument stellt der Freistaat sicher, dass neue Gesetze und Verordnungen von Anfang an digitaltauglich ausgestaltet werden.