Masterstudiengang Deutsches Recht für ausländische Studierende
Abschluss: | Master of Laws (LL.M.) |
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Dauer: | 2 Semester |
Beginn: | Wintersemester |
Kurzbeschreibung
Der Masterstudiengang „Deutsches Recht für ausländische Studierende“ ist forschungsorientiert und stattet die Studierenden mit juristischer Fachkompetenz aus. Anders als in vielen anderen Fächern bleibt das Recht als Produkt der jeweiligen Gesellschaft ein zum großen Teil nationales Phänomen. Der Bedarf an mit deutschen Rechtskenntnissen ausgestatteten Juristinnen und Juristen nimmt ständig zu. Auf der Basis eines ersten abgeschlossenen ausländischen rechtswissenschaftlichen Studiums erwerben die Studierenden sowohl grundlegende Fertigkeiten als auch Spezialkenntnisse des deutschen Rechts. Besonderer Wert wird auf das forschungsorientierte Profil des Studienganges gelegt. So werden die Studierenden im Modul „Wissenschaftliches Arbeiten“ auf der Basis vermittelter Methoden und Systemkompetenz zu eigenen Forschungen befähigt, die sie bei der Anfertigung der Masterarbeit umsetzen können und sollen.
Detaillierte Informationen zu den Studieninhalten finden Sie in unserer Infoschrift.
Besonderheiten
- Bundesweit exzellenter Ruf der Juristischen Fakultät der Universität Passau (sehr gute Platzierungen in Rankings)
- Studieren in einem internationalen Umfeld durch internationale Ausrichtung der Universität und der Fakultät
- Möglichkeit, vor Studienbeginn spezielle Deutschkurse für Juristen zu belegen bei den German Courses Passau
- Studium zum Teil gemeinsam mit deutschen Studierenden
- Zuvor in Deutschland erbrachte Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden
Berufsperspektiven
Ein typisches Berufsfeld ist die Tätigkeit in einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei im Heimatland. Hier werden die Absolventinnen und Absolventen im Rahmen der Rechtsberatung für ausländische Mandate in Bezug auf das deutsche Recht entweder selber Rechtsauskunft geben können oder über eine Korrespondenzkanzlei Rechtsauskunft einholen und diese den ausländischen Mandantinnen und Mandanten in einer solchen Weise vermitteln können, die sie verstehen. Ein Beispiel wäre das Anliegen einer ausländischen Firma, die Waren oder Dienstleistungen in Deutschland vertreiben möchte. Ebenso werden deutsche Mandate, die einen Bezug zur Heimatrechtsordnung der Absolventinnen und Absolventen haben, betreut; etwa, ein deutsches Unternehmen, das im Ausland eine Zweigniederlassung eröffnen möchte: Hier muss auf Deutsch Rechtsauskunft zur möglichen Gesellschaftsform, dem Steuerrecht, dem Arbeitsrecht etc. erteilt werden können.
Neben der Vorbereitung auf die berufliche Praxis bereitet das Studium auch auf eine mögliche Promotion vor, sei es in Passau, an einer anderen deutschen juristischen Fakultät oder einer ausländischen juristischen Fakultät. Da die Absolventinnen und Absolventen nunmehr mit zwei Rechtsordnungen vertraut sein werden, sind sie zu rechtsvergleichenden Forschungen geradezu prädestiniert. Mit dem Erstellen einer überdurchschnittlichen Masterarbeit haben sie zudem ihre Fähigkeit zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit auf einem hohen Niveau unter Beweis gestellt.
Der Studiengang setzt sich aus drei Modulen zusammen:
1. Grundkursmodul:
Teilgebiete im Rahmen des Grundkursmoduls sind der Grundkurs Privatrecht und der Grundkurs Staatsrecht (jeweils einschließlich einer Übung). Sie wählen einen der beiden Grundkurse. Diese erstrecken sich jeweils über zwei Semester (Grundkurs I und II).
2. Modul Wissenschaftliches Arbeiten:
Das Modul Wissenschaftliches Arbeiten findet im Wintersemester statt und besteht aus einem Seminar für Masterstudierende, im Rahmen dessen Sie eine schriftliche Seminararbeit anfertigen und ein Referat halten.
3. Wahlmodul:
Sie können aus fünf Teilgebieten wählen: Privatrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht, Internationale Bezüge des deutschen Rechts sowie Grundlagen des Rechts. Aus diesen Teilgebieten belegen Sie zwei Veranstaltungen im Wintersemester und eine Veranstaltung im Sommersemester. Anstelle der beiden Veranstaltungen im Wintersemester kann der Grundkurs Privatrecht I oder Staatsrecht I gewählt werden, der nicht als Grundkursmodul (Nr. 1) gewählt wird.
Akademische Anforderungen
Sprachliche Anforderungen
Beizufügende Unterlagen
Bei Fragen zu Qualifikation und Bewerbung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.