Aktuelles (Corona-Virus)
Aktuelles zum Studien- und Prüfungsbetrieb im SoSe 23 - 05.04.2023
Allgemeines und häufig gestellte Fragen
Allgemeines und Antworten auf die häufigst gestellten Fragen zum Jurastudium in Passau finden Sie hier.
Schwerpunktbereiche
Anmeldefristen SoSe 2023
Hier finden Sie die Tabelle mit den Anmeldefristen für den Schwerpunktbereich im SoSe 2023 zum Herunterladen.
Prüfungszeitraum der mündlichen Prüfungen im SoSe 2023
Die mündlichen Prüfungen in den Schwerpunktbereichen finden im Zeitraum vom 03.07.2023 bis zum 15.09.2023 statt. Die Schwerpunktbereichsverantwortlichen werden demnächst die möglichen Prüfungstermine für ihren jeweiligen Schwerpunktbereich festlegen (und diese Ihnen dann ggf. auch mitteilen). Die Zuteilung der Kandidat*innen zu den einzelnen Terminen erfolgt durch das Prüfungssekretariat.
Prüfungen (Klausuren)
Hier finden Sie die Termine für die schriftlichen Klausuren im Sommersemester 23 (Grundkursklausuren, Übungen, Klausuren der Grundlagenfächer). Die Termine für die Wiederholerklausuren der Zwischenprüfung aus dem Wintersemester 22/23 finden Sie hier. Klausuren werden grundsätzlich im Präsenzformat abgehalten.
Neues Format zur Prüfungsanmeldung
Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsanmeldung nicht mehr über HISQIS erfolgt, sondern über das neue EXA-System im Campusportal. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Erforderliche Nachweise – neue StuPO / Übergangsregelungen
Mit dem 1.4.2022 haben sich die Anforderungen für die Erteilung des „großen Scheins“ geändert. Nachstehend finden Sie zu Ihrer Information einen Überblick über die Änderungen, sowie die Übergangsregelungen der neuen Studien- und Prüfungsordnung. Maßgeblich bleibt die Studien- und Prüfungsordnung.
Die neue Studien- und Prüfungsordnung gilt selbstverständlich für alle Studierende, ohne Rücksicht darauf, wann das Studium begonnen wurde.
Grundstudium
Die Wiederholungsklausur im Mobiliarsachenrecht im SoSe 2022 gilt als solche im Sachenrecht nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 StuPO.
Hauptstudium
I. Wer spätestens am 31.3.2022 nach der alten StuPO über alle Voraussetzungen für die Erteilung des „großen Scheins“ verfügt hat, erhält diesen weiterhin erteilt.
II. Neben der nach wie vor obligatorischen Hausarbeit ist ab dem 1.4.2022 erforderlich:
1. Im Zivilrecht:
a) das Bestehen einer Klausur in der Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene, sowie
b) das Bestehen einer Klausur aus den Veranstaltungen Gesetzliche Schuldverhältnisse, Kreditsicherungsrecht oder Erkenntnisverfahren samt Zwangsvollstreckung (beides zusammengefasst in einer Klausur).
Die entscheidende Änderung ist also, dass das erfolgreiche Ablegen einer Klausur in der Fortgeschrittenenübung nunmehr obligatorisch ist. Umgekehrt genügt das Bestehen einer Abschlussklausur in den unter lit. b gennannten zivilrechtlichen Fächern des Hauptstudiums.
Es gelten folgende Übergangsregelungen:
- eine bestandene Klausur in der früheren „Übung zur Methodik der zivilrechtlichen Fallbearbeitung“ bleibt Ihnen erhalten. Sie zählt als Klausur der „Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene“.
- Studierende, die vor dem 1. April 2022 aus mindestens drei der Veranstaltungen Gesetzliche Schuldverhältnisse, Immobiliarsachenrecht, Familienrecht/Erbrecht und Europäisches Privatrecht jeweils eine Klausur bestanden haben (oder mit anderen Worten: in mindestens drei dieser Fächer „erfolgreich“ waren), müssen keine Klausur in der Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene nachweisen. Diese erhalten den Schein auch ohne „Übungsklausur“ erteilt. Voraussetzung ist aber eben, dass das „Klausuren-Trio“ spätestens am 31. März 2022 komplett war (Bedeutung erlangt das für Studierende, denen zu diesem Zeitpunkt noch die Hausarbeit fehlte). Wer zu diesem Tag über weniger als drei (Fach-)Klausuren verfügt, muss nunmehr auch eine Übungsklausur nachweisen. Für diese Studierende genügt umgekehrt, dass sie neben der Übungsklausur eine "Fachklausur" bestanden haben.
- wurde vor dem 1.4.2022 eine Klausur bestanden, die nach der alten Studien- und Prüfungsordnung „scheinfähig“ war, wird diese auch dann als Klausur nach lit.b angerechnet, wenn sich das Fach in der neuen Prüfungsordnung nicht mehr als prüfungsrelevante Veranstaltung wiederfindet (wie z.B. Immobiliarsachenrecht, Familienrecht/Erbrecht und Europäisches Privatrecht).
- wer im SoSe 2022 die Klausur Immobiliarsachenrecht besteht, kann sich diese als Klausur nach lit.b anrechnen lassen. Eine Klausur im Klausur im Kreditsicherungsrecht wird es im SoSe 2022 dagegen noch nicht geben.
2. Im Strafrecht:
Im Strafrecht muss mindestens jeweils eine der begleitenden Klausuren der Lehrveranstaltungen in Strafrecht III und in Strafrecht IV mit mindestens „ausreichend“ (4,0 Punkte) bestanden werden.
Es gilt folgende Übergangsregelung: Studierende, die ihr Hauptstudium vor dem 1. April 2022 begonnen haben, müssen nach wie vor nur eine der beiden Abschlussklausuren der Lehrveranstaltungen entweder in Strafrecht III oder in Strafrecht IV bestanden haben. Das Hauptstudium im Strafrecht wird mit dem Bestehen der strafrechtlichen Teilleistungen der Zwischenprüfung begonnen. Maßgeblich ist das Datum der Klausur.
3. Die Anforderungen im Öffentlichen Recht haben sich nicht verändert.
Hier gilt also nach wie vor, dass von den beiden Abschlussklausuren, die im Grundkurs Europarecht und Internationales sowie zum Abschluss der Vorlesungen Polizei-, Kommunal- und Baurecht gestellt werden, sowie von den in den Übungen im Öffentlichen Recht gestellten Klausuren insgesamt mindestens vier Klausuren bestanden werden müssen, mindestens zwei davon in Übungen im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene, jeweils maximal eine im Grundkurs Europarecht und Internationales II sowie zu den Vorlesungen Polizei-, Kommunal- und Baurecht.