Liebe Studierende,
es ist nunmehr entschieden: bis mindestens Ende Mai wird es keine Präsenzlehre geben. Die juristische Fakultät wird ihr Studienangebot in virtueller Form bereitstellen.
Eine Übersicht über die geplanten Pflichtveranstaltungen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass Ergänzungen oder Veränderungen jederzeit möglich sind. Das Format der einzelnen Veranstaltungen variiert bedingt durch die Zahl der teilnehmenden Studierenden bzw. den Vorlesungsinhalt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ankündigungen auf Stud.IP oder den Homepages der Lehrstühle. Allein diese sind maßgeblich. Die konkrete Ausarbeitung einer Veranstaltung kann Zeit erfordern, daher haben Sie bitte erst einmal etwas Geduld, sollten die einschlägigen Informationen nicht gleich vorliegen.
Soweit für einige Veranstaltungen auf Kurse der vhb zugegriffen wird, müssten Sie sich bitte bei dieser anmelden, was jederzeit möglich ist.
Arbeitsgemeinschaften organisieren die Lehrstühle, die die jeweilige Vorlesung abhalten. Informationen hierzu folgen.
Den Unterricht in den SPBen organisieren die jeweiligen Verantwortlichen bzw. Lehrenden. Hinweise finden Sie in Stud.IPbzw. auf den jeweiligen Homepages. Auch hier müssten Sie bitte ggf. noch etwas Geduld haben.
1. Zwischenprüfungen:
Sämtliche Anmeldefristen bleiben bestehen (Anmeldungen über HISQIS) und zwar gleich, ob es sich um eine „Wiederholerklausur“ aus dem Wintersemester oder eine solche des aktuellen Sommersemesters 2020 handelt.
Ich hoffe, Ihnen nähere Informationen über die „Wiederholerklausuren“ aus dem Wintersemester 19/20 („Maitermine“) ab der Mitte der 17. Kalenderwoche (1. Semesterwoche) gegeben zu können. Bitte haben Sie bis dahin Geduld, Spekulationen lohnen nicht.
Nach wie vor gilt: Würden Klausurtermine über einen erheblichen Zeitraum verschoben oder sich das „äußere Format“ der Prüfungsleistung grundlegend ändern (für letzteres ist im Moment aber nichts ersichtlich), können Sie nach Bekanntgabe der Änderung von einer etwaigen Anmeldung zurücktreten.
2. Übungen, Leistungen im Hauptstudium
Fristen für die Hausarbeiten sind bis 27.5.2020 verlängert (Zurechnung zum Sommersemester 2020). Frist für eine Anrechnung im Wintersemester 2019/2020: Verlängerung bis 7.5.2020.
Bitte beachten Sie: Es ist denkbar, dass der Bibliotheksbetrieb in der nächsten Zeit nur schrittweise wiederaufgenommen wird, die Bibliotheken aber nicht sogleich in der gewohnten Form öffnen. Selbst wenn dies der Fall wäre, würde daraus nicht automatisch folgen, dass sich die Abgabefristen erneut nach hinten schieben. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie gegen Ende der 17. Kalenderwoche (1. Semesterwoche). Bitte haben Sie bis dahin Geduld und informieren Sie sich dann hier und auf den Homepages der jeweiligen Lehrstühle.
Was Klausuren in den Übungen bzw. Abschlussklausuren von Vorlesungen betrifft, bleiben die bislang durch das Prüfungssekretariat bzw. die Lehrstühle erfolgten Bekanntmachungen erst einmal fortbestehen. Näheres wird sich im Verlauf des Semesters konkretisieren. Würden Klausurtermine über einen erheblichen Zeitraum verschoben oder sich das „äußere Format“ der Prüfungsleistung grundlegend ändern (für letzteres ist im Moment aber nichts ersichtlich), können Sie nach Bekanntgabe der Änderung von einer etwaigen Anmeldung zurücktreten.
3. Schwerpunktbereiche
3.1 Anmelderunde III zum SPB / Wechsel des SPB / Anmeldung zur mündlichen Prüfung im SPB: Die Anmeldung findet – wie bekannt gemacht – statt. Fristen bleiben bestehen. Die Anmeldung erfolgt beim Zentralen Prüfungssekretariat. Bitte laden Sie sich das Anmeldeformular herunter und senden es dem Prüfungssekretariat gescannt oder per Post zu. Eine persönliche Vorsprache beim Prüfungssekretariat ist nicht erforderlich und auch nicht möglich.
3.2 Anmelderunde II zu den Seminaren des SPB (soweit von den Lehrstühlen vorgesehen): Bitte laden Sie sich das Anmeldeformular herunter und senden es dem jeweiligen Lehrstuhl gescannt oder per Post zu. Eine persönliche Vorsprache bei den Lehrstühlen ist nicht erforderlich und auch nicht möglich. Das würde selbst dann gelten, wenn sich zum Semesteranfang alles wieder normalisiert hätte.
3.3 Alle Informationen zu Anmeldefristen und Formalitäten finden Sie auch unter:
https://www.jura.uni-passau.de/studium/pruefungen/juristische-universitaetspruefung/
Anmeldeformulare finden Sie unter:
https://www.uni-passau.de/pruefungssekretariat/rechtswissenschaften/
3.4 Die Bearbeitungsfristen für die Seminare der JUP sind während der - aktuellen - Schließung der Bibliothek gehemmt, d.h. der Fristlauf hält mit dem Tag der Schließung der Bibliothek inne. Dies schließt natürlich nicht aus, Arbeiten schon in der Interimszeit einzureichen. Bitte beachten Sie, dass selbst wenn der Bibliotheksbetrieb nach dem 19.4. nicht sofort wieder in gewohnter Form aufgenommen werden würde, daraus nicht automatisch bzw. für alle Seminare folgen würde, dass sich die Abgabefristen erneut nach hinten schieben. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie gegen Ende der 17. Kalenderwoche (1. Semesterwoche). Bitte haben Sie bis dahin Geduld und achten dann auch auf Mitteilungen der Seminarleiter/innen. Gegebenenfalls werden Sie auch einzelne Seminarleiter/innen über die sich ergebenden Abgabefristen informieren.
3.5. Der weitere Fortgang der Seminare ist derzeit nicht verlässlich prognostizierbar. Bitte haben Sie hier noch Geduld.
3.6. Die SPB-Klausur soll wie geplant im August stattfinden. Näheres dazu im Verlauf des Sommersemesters.
4. Praktika
Das Praktikum ist eine Zulassungsvoraussetzung für die EJS. Verbindliche Auskünfte zu verkürzten bzw. modifizierten Praktika kann nur das LJPA geben. Auf der Homepage des LJPA finden sich bereits Antworten zu den typischerweise gestellten Fragen.