Lehrveranstaltungen
Die Lehre ist gegenwärtig auf virtuellen Unterricht umgestellt. Sämtliche Lehrveranstaltungen und weiterführende Hinweise finden Sie in Stud.IP, ggf. auch auf den Homepages der Lehrstühle. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in StudIP noch nicht alle Lehrveranstaltungen auf den aktuellen Bestand umgestellt sind, bitte haben Sie hier ggf. noch etwas Geduld.
Soweit für einige Veranstaltungen auf Kurse der vhb zugegriffen wird, müssten Sie sich bitte bei dieser anmelden, was jederzeit möglich ist.
Arbeitsgemeinschaften organisieren die Lehrstühle, die die jeweilige Vorlesung abhalten.
Den Unterricht in den SPBen organisieren die jeweiligen Verantwortlichen bzw. Lehrenden. Hinweise finden Sie in Stud.IPbzw. auf den jeweiligen Homepages.
Klausurtermine (ohne SPB)
1. Wiederholerklausuren aus dem WS 2019/2020
(1) Strafrecht: Eine Klausur als Präsenzklausur im Juni. Die Klausur soll in der KW 25 terminiert werden. Die Terminierung hängt noch von der Zuteilung entsprechender Räume durch zentrale Stellen der Universität ab. Mit dem Bestehen dieser Klausur ist die Teilleistung Strafrecht der Zwischenprüfung erbracht.
(2) Umstellung auf elektronisch vermittelte Leistungsnachweise für folgende Vorlesungsabschlussklausuren: Vertragliche Schuldverhältnisse (Mittwoch, 3. Juni 2020), Mobiliarsachenrecht (Donnerstag, 4. Juni 2020), Verwaltungs- und -prozessrecht (Freitag, 5. Juni 2020 – nur eine Klausur).
(3) Wird die Klausur im Strafrecht (Ziff. 1) bzw. der Leistungsnachweis im Verwaltungs- und -prozessrecht (Ziff. 2) nicht bestanden, wird eine Klausur des nächsten Grundkurses bzw. der nächsten verwaltungsrechtlichen Vorlesung im WS 2020/2021 als eine weitere Wiederholerklausur geöffnet. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsordnung uns im SoSe nur zum Abhalten einer Wiederholerklausur („3. Versuch“) verpflichtet. Der weitere („vierte“) Versuch im WS ist also eine Kulanzregelung der Fakultät.
(4) Elektronisch vermittelter Leistungsnachweis: Hinweise und Übungsmöglichkeiten finden Sie unter https://learn.jura.uni-passau.de/wiederholerarbeiten. Sie erhalten demnächst auch eine Handreichung zum technischen Ablauf. Rechtzeitig vor der Klausur veranstaltet der Lehrstuhl Prof. Dr. Riehm für alle Teilnehmer*innen ein Tutorial via ZOOM. Weitere Informationen auch auf StudIP (korrespondierende Veranstaltung der vergangenen WS).
(5) Angemeldete Studierende können zurücktreten; für den Rücktritt wird das HISQIS-Portal nochmals geöffnet. Einzelheiten, insb. Fristen, werden noch bekannt gegeben. Sie können die jeweiligen Leistungen dann mit den regulären Klausuren der entsprechenden Veranstaltungen im WS 2020/2021 ablegen (im Straf- bzw. Verwaltungsrecht stehen Ihnen dann beide Klausuren des jeweiligen Kurses offen).
(6) Soweit Sie von der Anmeldung zurücktreten oder an der Prüfungsleistung im Straf- bzw. Verwaltungsrecht im SoSe teilnehmen, diese aber nicht bestehen und ausschließlich dadurch die Regelfrist zur Ablegung der Zwischenprüfung überschritten wird, wird diese auf Antrag um ein Semester verlängert. Ein „Vorrücken“ zu einer Teilleistung des Hauptstudiums (einschl. Fortgeschrittenenübungen) ist möglich, vorausgesetzt, dass sich die zulassungshindernde Lücke mit einer entfallenden Mai-Klausur hätte schließen lassen. Das Bestehen der Folgeprüfung ersetzt aber unter keinen Umständen den erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung!
(7) Anmeldungen bleiben bestehen. Nachanmeldungen sind nicht möglich. Was die Leistungsnachweise im Strafrecht und Verwaltungsrecht betrifft, genügt es, wenn sie sich zu einer der beiden bisherigen Klausuren angemeldet hatten (also Verwaltungsrecht: PN 8201 oder PN 8202; Strafrecht PN 8131 oder 8132).
Wichtig: Studierende, die sich zu beiden der bisherigen strafrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Klausuren angemeldet haben, müssen bitte aus organisationstechnischen Gründen von einer der beiden Anmeldungen zurücktreten! Für den Rücktritt wird das HISQIS-Portal nochmals geöffnet. Näheres hierzu in den Mitteilungen der verantwortlichen Lehrstühle (StudIP).
(8) Einsichtnahmen – die sich den Umständen entsprechend nur schwierig realisieren lassen – regeln die Klausurverantwortlichen.
(9) Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass tatsächlich so verfahren wird. Bitte sehen Sie von Nachfragen bei Lehrstühlen oder den Prüfungssekretariaten ab; diese sind auch so überbelastet.
2. Klausuren zu Grundkursen, Übungen und Abschlussklausuren von Vorlesungen (Hauptstudium)
Die bislang durch das Prüfungssekretariat bzw. die Lehrstühle erfolgten Bekanntmachungen (einschließlich von Klausurterminen) bestehen vorerst fort, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Folgende Klausuren werden durch einen elektronischen Leistungsnachweis ersetzt:
- beide Klausuren im Grundkurs Öffentliches Recht (Prof. Dederer),
- beide Klausuren im Grundkurs Zivilrecht (Prof. Beurskens),
- beide Klausuren in der Übung Methodik – Zivilrecht (Prof. Riehm),
- beide Klausuren im Grundkurs Strafrecht IV (Prof. Noltenius),
- die Klausuren in der Übung im öffentlichen Recht (Prof. Barzcak); neue Termine, 1. Klausur 19. Juni 2020, 2. Klausur 20. Juli 2020, der Termin der 3. Klausur wird später bekannt geben,
- die Abschlussklausur im besonderen Verwaltungsrecht (Prof. Schröder).
Elektronisch vermittelte Leistungsnachweise: Sie erhalten demnächst über die Grundkurs-/Übungsleiter nähere Informationen. Ihnen wird zudem eine Handreichung zum technischen Ablauf vorgestellt. Vorbild sind die Wiederholerklausuren aus dem WS (Info für Neugierige hierzu: https://learn.jura.uni-passau.de/Wiederholerarbeiten). Rechtzeitig vor der Arbeit veranstaltet der Lehrstuhl Prof. Dr. Riehm für alle Teilnehmer*innen ein Tutorial via ZOOM.
Mit Rücksicht auf den Formatwechsel wird Ihnen eine Möglichkeit zum Rücktritt von der Anmeldung zu den Klausuren der Grundkurse Zivilrecht bzw. Öffentliches Recht eingeräumt. Bitte beachten Sie aber: Die nächsten Klausuren zu den Grundkursen können erst im SoSe 2021 angeboten werden. Für den Fall, dass Sie zurücktreten, würde die Frist zur Ablegung der Zwischenprüfung auf vier Studiensemester verlängert. Dessen ungeachtet will ein dahingehendes Vorgehen aber sehr gut bedacht sein. Achten Sie hier bitte auch auf Mitteilungen durch die Lehrstühle.
Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass tatsächlich so verfahren wird.
Universitätsbibliothek (Teilbibliothek Jura)
Die Universitätsbibliothek wird ihren Betrieb erst wieder schrittweise aufnehmen. Wann eine Nutzung unserer Teilbibliotheken, so wie Sie dies gewohnt sind, wieder möglich sein wird, ist derzeit nicht absehbar.
Die Universitätsbibliothek hat ihr Onlineangebot zuletzt weiter verstärkt (z.B. mit den Modulen JuSDirekt und JADirekt bei Beck Online und zusätzlichen E-Books). Auch ist ein Scandienst eingerichtet (https://www.ub.uni-passau.de/lernen-arbeiten/literaturstandorte/semesterapparate/scanservice/). Um eine Überforderung der Bibliothek zu vermeiden, werden Nachfragen von Studierenden der Schwerpunktbereiche und von Promovenden grundsätzlich vorrangig behandelt. Von Nachfragen aufgrund der Bearbeitung von Hausarbeiten im Rahmen der Fortgeschrittenenübungen bitten wir demgegenüber abzusehen (s. sogleich).
Beachten Sie bitte auch, dass Seminarleiter*innen Ihnen zum Teil Literatur gesammelt zur Verfügung stellen oder Ihnen eine Ausarbeitung ermöglichen, die sich auf die online zur Verfügung stehenden Materialien beschränkt. Bitte informieren Sie sich vor einer Anfrage an die Bibliothek entsprechend. Für Hausarbeiten der Übungen haben sich die Betreuer*in darauf verständigt, dass für die Bewertung nur die Verarbeitung der online verfügbaren (und ggfs. der vom betreuenden Lehrstuhl zusätzlich bereitgestellten) Literatur berücksichtigt wird (s. auch nächster Abschnitt).
Abgabefristen von Haus- und Masterarbeiten
Hausarbeiten der Fortgeschrittenenübung: Abgabefrist: 27. Mai 2020 (Zurechnung zum SoSe 2020). Bitte informieren Sie sich in StudIP bzw. auf den Homepages der jeweiligen Übungsleiter*in. Dort erhalten Sie nähere Informationen zum Procedere, auch was den Zugang zu ggf. benötigter Literatur angeht.
Masterstudierende (LL.M.): Die Abgabefrist für Abschlussarbeiten (Masterarbeiten) des LL.M.-Studiengangs verlängert sich, solange die Universitätsbibliothek (Teilbibliothek Jura) ihren Betrieb nicht wieder vollständig aufgenommen hat. Ein Rechenbeispiel dazu finden Sie in unseren FAQs der Universität (https://www.uni-passau.de/coronavirus/faq-zum-coronavirus/). Selbstverständlich steht Ihnen frei, Arbeiten auch in der Interimszeit einzureichen.
Schwerpunktbereiche
Seminararbeiten Schwerpunktbereiche: Die Bearbeitungsfristen für die Seminare der JUP waren bis zum 19. April gehemmt. Wie nunmehr weiter verfahren wird, entscheiden ausschließlich die Seminarleiter/innen jeweils für ihre Seminare (v.a. unter dem Gesichtspunkt, inwieweit es für das jeweilige Seminar eines Zugriffs auf den Präsenzbestand bedarf). Bitte informieren Sie sich entsprechend und achten auf etwaige Mitteilungen. Trotz der weiteren Bibliotheksschließung findet keine weitere automatische Hemmung von Bearbeitungsfristen statt!
Mündliche Prüfungen nach alter StuPO: Der avisierte Prüfungszeitraum (8. bis 30. Juni 2020) soll nach Möglichkeit gehalten werden. Zahlreiche Lehrstühle haben sich entschieden, Prüfungen ggf. im Videoformat abzuhalten. Sie erhalten mit der Ladung eine entsprechende Mitteilung. Eine Einverständniserklärung Ihrerseits hilft uns, die beabsichtigten Termine einzuhalten.
Seminarvorträge (neue StuPO): Über Terminierung und Format entscheiden die Lehrstühle, die Sie auch entsprechend informieren.
Es ist beabsichtigt, die Klausur am 8. August vor Ort, also in der üblichen Präsenzform schreiben zu lassen.
Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist (Zeitraum 2. Juni 2020 bis 10. Juli 2020). Die Anmeldung zur Klausur erfolgt über Hisqis, die Informationen finden Sie hier:
https://www.jura.uni-passau.de/studium/pruefungen/juristische-universitaetspruefung/
Zur Anmeldung ist berechtigt, wer sich verbindlich zu einem Schwerpunktbereichseminar angemeldet hatte.
Praktika
Das Praktikum ist eine Zulassungsvoraussetzung für die EJS. Verbindliche Auskünfte zu verkürzten bzw. modifizierten Praktika kann nur das LJPA geben. Auf der Homepage des LJPA finden sich bereits Antworten zu den typischerweise gestellten Fragen.
Hinweise zum Staatsexamen Prüfungsstoff und Freischuss
Ankündigung des LJPA zum Prüfungsstoff, Termin 2020/2
https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/beschränkung_prüfungsstoff_ejs_ab_2020_2.pdf
Ankündigung des LJPA zum Freischuss: