Liebe Studierende,
nach wie vor lässt sich nicht sicher sagen, wie sich der Studienbetrieb im Sommersemester 2020 gestalten wird. Derzeit verdichten sich allerdings die Anhaltspunkte dafür, dass wir erst einmal ohne Präsenzlehre starten müssen. Entsprechend wird die juristische Fakultät das Studienangebot, soweit als möglich, in virtueller Form anbieten.
Eine Übersicht über die geplanten Pflichtveranstaltungen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass Ergänzungen oder Veränderungen jederzeit möglich sind. Das Format der einzelnen Veranstaltungen variiert bedingt durch die Zahl der teilnehmenden Studierenden bzw. den Vorlesungsinhalt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ankündigungen auf Stud.IP oder den Homepages der Lehrstühle. Allein diese sind maßgeblich. Die konkrete Ausarbeitung einer Veranstaltung kann Zeit erfordern, daher haben Sie bitte erst einmal etwas Geduld, sollten die einschlägigen Informationen nicht gleich vorliegen.
Soweit für einige Veranstaltungen auf Kurse der vhb zugegriffen wird, müssten Sie sich bitte bei dieser anmelden, was jederzeit möglich ist.
Arbeitsgemeinschaften organisieren die Lehrstühle, die die jeweilige Vorlesung abhalten. Informationen hierzu folgen.
Den Unterricht in den SPBen organisieren die jeweiligen Verantwortlichen bzw. Lehrenden. Hinweise finden Sie in Stud.IPbzw. auf den jeweiligen Homepages. Auch hier müssten Sie bitte ggf. noch etwas Geduld haben.
1. Zwischenprüfungen:
Sämtliche Anmeldefristen bleiben bestehen (Anmeldungen über HISQIS) und zwar gleich, ob es sich um eine „Wiederholerklausur“ aus dem Wintersemester oder eine solche des aktuellen Sommersemesters 2020 handelt.
Im Ansatz bleiben auch sämtliche Klausurtermine – einschließlich der „Wiederholerklausuren“ aus dem Wintersemester 19/20 (und dabei ggf. auch die „Maitermine“) – bestehen. Sollte es nicht möglich sein, Klausuren zu den genannten Terminen zu schreiben, ist derzeit beabsichtigt, diese auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Konkretere Aussagen sind im Moment leider schlicht unmöglich. Sollten die Dinge klarer werden, stelle ich alle neuen Informationen unmittelbar ein. Vielleicht wissen wir hier in der 1. Semesterwoche mehr.
Würden Klausurtermine über einen erheblichen Zeitraum verschoben oder sich das „äußere Format“ der Prüfungsleistung grundlegend ändern (für letzteres ist im Moment aber nichts ersichtlich), können Sie nach Bekanntgabe der Änderung von einer etwaigen Anmeldung zurücktreten.
2. Übungen, Leistungen im Hauptstudium
Fristen für die Hausarbeiten sind bis 27.5.2020 verlängert (Zurechnung zum Sommersemester 2020). Frist für eine Anrechnung im Wintersemester 2019/2020: Verlängerung bis 7.5.2020. Bitte informieren Sie sich hier auch auf der Homepage des jeweiligen Lehrstuhls.
Was Klausuren in den Übungen bzw. Abschlussklausuren von Vorlesungen betrifft, gilt das zu Klausuren der Zwischenprüfung Gesagte (s. 1.) entsprechend. Soweit Lehrstühle nichts Gegenteiliges bestimmen, bleiben die bisher erfolgten Bekanntmachungen daher erst einmal fortbestehen.
3. Schwerpunktbereiche
3.1 Anmelderunde III zum SPB / Wechsel des SPB / Anmeldung zur mündlichen Prüfung im SPB: Die Anmeldung findet – wie bekannt gemacht – statt. Fristen bleiben bestehen. Die Anmeldung erfolgt beim Zentralen Prüfungssekretariat. Bitte laden Sie sich das Anmeldeformular herunter und senden es dem Prüfungssekretariat gescannt oder per Post zu. Eine persönliche Vorsprache beim Prüfungssekretariat ist nicht erforderlich und auch nicht möglich.
3.2 Anmelderunde II zu den Seminaren des SPB (soweit von den Lehrstühlen vorgesehen): Bitte laden Sie sich das Anmeldeformular herunter und senden es dem jeweiligen Lehrstuhl gescannt oder per Post zu. Eine persönliche Vorsprache bei den Lehrstühlen ist nicht erforderlich und auch nicht möglich. Das würde selbst dann gelten, wenn sich zum Semesteranfang alles wieder normalisiert hätte.
3.3 Alle Informationen zu Anmeldefristen und Formalitäten finden Sie auch unter:
https://www.jura.uni-passau.de/studium/pruefungen/juristische-universitaetspruefung/
Anmeldeformulare finden Sie unter:
https://www.uni-passau.de/pruefungssekretariat/rechtswissenschaften/
3.4 Die Bearbeitungsfristen für die Seminare der JUP sind während der Schließung der Bibliothek gehemmt, d.h. der Fristlauf hält mit dem Tag der Schließung der Bibliothek inne und läuft weiter, sobald die Bibliothek wieder geöffnet ist. Die einzelnen Seminarleiter/innen werden Sie in der nächsten Zeit gegebenenfalls über die sich so ergebenden Abgabefristen informieren. Dies schließt natürlich nicht aus, Arbeiten schon in der Interimszeit einzureichen. Achten Sie hier auch bitte auf Mitteilungen der Seminarleiter/innen.
3.5. Der weitere Fortgang der Seminare ist derzeit nicht verlässlich prognostizierbar (Dauer der Schließung der Bibliothek; Möglichkeit, Seminarvorträge abhalten zu können usw.). Bitte haben Sie hier noch Geduld.
3.6. Die SPB-Klausur soll wie geplant im August stattfinden. Näheres dazu im Verlauf des Sommersemesters.
4. Praktika
Das Praktikum ist eine Zulassungsvoraussetzung für die EJS. Verbindliche Auskünfte zu verkürzten bzw. modifizierten Praktika kann nur das LJPA geben. Auf der Homepage des LJPA finden sich bereits Antworten zu den typischerweise gestellten Fragen.