Die allgemeinen und speziellen Vorgaben, Hinweise und Empfehlungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz – insbesondere die jeweils geltenden Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und des jeweiligen Rahmenhygienekonzeptes – bleiben von der Verwendung von Tests unberührt und sind daher weiterhin einzuhalten. Dies gilt insbesondere für den vorgeschriebenen Mindestabstand und die Maskenpflichten, wo diese vorgesehen sind.
Die Ausgabe der Selbsttests erfolgt ab sofort über die Lesesäle der Universitätsbibliothek zu den jeweiligen Öffnungszeiten. Die Ausgabe erfolgt nach Bedarf. Es erfolgt keine Erfassung von persönlichen Daten der Studierenden, lediglich um die Vorlage des Studierendenausweises wird gebeten.