Am Dienstag, den 23. Dezember 2025 ist Meldeschluss zur Ersten Juristischen Staatsprüfung (Termin 2026/1).
Stellen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig sicher, dass Ihnen bis dahin sämtliche, für die Zulassung zum Examen erforderlichen Leistungsnachweise nach § 24 JAPO vorliegen. In diesem Zusammenhang machen wir Sie insbesondere auf das Erfordernis des Leistungsnachweises nach § 24 Abs. 2 JAPO („Pflichtfremdsprachenschein“) aufmerksam.
Bitte beantragen Sie diesen bis spätestens Montag, den 15. Dezember 2025 und planen bei der Ausstellung des Nachweises eine Bearbeitungszeit von mindestens einer Woche ein!
Bitte übermitteln Sie die dafür erforderlichen Dokumente per E-Mail und Scan an studiendekan.jura@uni-passau.de. Der Leistungsnachweis wird Ihnen dann als pdf-Dokument übermittelt.