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Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium ab WS 15-16

Alle Studierenden, die eine Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium im ersten Anmeldeverfahren (06.07.15 bis 17.07.15) beantragt haben oder einen Wechselantrag gestellt haben, haben einen Platz in dem von ihnen jeweils favorisierten Schwerpunktbereich bekommen.

Zum zweiten Verfahren (Anmeldungen und Wechselanträge), das im Zeitraum 12.10.15 bis 16.10.15 stattfindet (Achtung, nur eine Woche!), finden sich ausführliche Informationen auf der Webseite zur Juristischen Universitätsprüfung.

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