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Beitritt zum Freundeskreis / Förderverein der Juristischen Fakultät an der Universität Passau

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft. Durch den Beitritt zum Verein erklären Sie sich zur Förderung der Vereinsziele, d.h. zur Förderung der Juristischen Fakultät der Universität Passau und ihrer Aktivitäten, bereit.

Im Jahr des Beitritts und im Folgejahr ist die Mitgliedschaft beitragsfrei.

Sie verpflichten sich, ausgehend vom Jahr des Beitritts ab dem übernächsten Jahr den Vereinsbeitrag (derzeit: 20 € pro Jahr für natürliche Personen, 500 € pro Jahr für juristische Personen und Personenvereinigungen) zu zahlen.

Der Beitritt erfolgt durch Ausfüllen eines PDF-Formulars, das Sie hier herunterladen können.

Sie können das ausgefüllte Formular dann per E-Mail an ls_beurskens@uni-passau.de schicken.

§ 4 der Vereinssatzung – Mitgliedschaft

2. Der Beitritt zum Verein erfolgt durch schriftlichen Aufnahmeantrag an den Vorstand, der über die Aufnahme entscheidet. Im Fall der Ablehnung des Aufnahmeantrags kann der Bewerber um die Mitgliedschaft die Mitgliederversammlung des Vereins anrufen, sie dann endgültig über die Aufnahme entscheidet.  …

Satzung

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