Auslandsstudium
Ein Studienaufenthalt im Ausland ergänzt die an der Universität Passau erworbenen Kenntnisse im Fach Rechtswissenschaften. Er bietet Ihnen die Möglichkeit, über den "Tellerrand" der eigenen Rechtsordnung hinauszublicken.
Neben den im Rahmen eines Auslandsstudiums erworbenen Fähigkeiten, die im späteren Berufsleben von Bedeutung sein können, können Sie Ihre Kenntnisse in der entsprechenden Landessprache vertiefen und hautnah Erfahrungen mit einer für Sie fremden Kultur machen. Ein Auslandsaufenthalt wird erst nach Abschluss des Grundstudiums empfohlen.
Studienplatz im Ausland

Die Universität Passau hat Partnerschaftsprogramme mit zahlreichen Hochschulen abgeschlossen, an denen Sie Ihren Auslandsaufenthalt verbringen können. Ob Sie mit dem ERASMUS-Programm an eine Universität in der EUbzw. in assoziierten Ländern wollen oder an eine andere Partnerhochschule außerhalb der EU - koordiniert werden die Bewerbungen durch das Akademische Auslandsamt. Ausgewählt werden die Bewerberinnen und Bewerber anschließend durch die jeweiligen Programmbeauftragten oder den Auslandsausschuss der Fakultät.
Wenn Sie nicht an einer der Partnerhochschulen studieren möchten, müssen Sie sich selbst um Bewerbung und Zulassung an der Gasthochschule kümmern. Es empfiehlt sich jedoch auf jeden Fall die Erstberatung zum Auslandsstudium des Akademischen Auslandsamts wahrzunehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie im MoveON-Portal.
Bitte beachten Sie auch die englischsprachigen Programme im nicht englischsprachigen Ausland.
"Normales" Auslandsstudium
Unter dem "normalen" Auslandsstudium ist das Auslandsstudium ohne Schwerpunktstudium zu verstehen. Bitte beachten Sie, dass Sie dabei an der Gasthochschule juristische Veranstaltungen in geltendem ausländischen oder internationalen Recht im Umfang von mind. 8 SWS/Semester (oder 12 ECTS-Punkte/Semester) belegen und pro Semester mindestens eine Prüfung bestehen müssen, damit der Aufenthalt im Ausland nicht auf die Studienzeit für den Freiversuch angerechnet wird.
Anerkennungsmöglichkeiten
Die im Ausland erbrachten Leistungen können auf Antrag gem. § 24 II 2 JAPO als Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung bzw. eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses anerkannt werden.
Außerdem können die im Ausland erbrachten Leistungen auf Antrag gem. § 4 IV PO FFP für Juristen zur Teilnahme an der Hauptstufe 2 der FFA für Juristen berechtigen. Dabei muss aber zwingend zwischen einem „normalen Auslandsaufenthalt“ und „Auslandsaufenthalt mit Schwerpunkt“ unterschieden werden. Beim "Auslandsaufenthalt mit Schwerpunkt" besteht ein Doppelverwertungsverbot, d.h. Kurse, die für den SWP genommen werden, können nicht mehr zur Hochstufung in die Hauptstufe 1 oder 2 verwendet werden.
Schwerpunktbereich "Ausländisches Recht"
Im Rahmen des Passauer Schwerpunktbereichs "Ausländisches Recht" ist es sogar möglich, die gesamte Schwerpunktausbildung einschließlich der Schwerpunktbereichsprüfung, deren Ergebnis zu 30% in die Erste Juristische Prüfung einfließt, während eines Auslandsjahres zu absolvieren.
Beratungsstellen
Auslandsbüro
Das Auslandsbüro ist Ihre Anlaufstelle für inhaltliche Fragen zur Internationalität des Studiums der Rechtswissenschaft.
Das Auslandsbüro der Juristischen Fakultät berät außerdem gerne über LL.M. Programme unserer Partneruniversitäten. Informationen dazu finden Sie auch auf unserer Homepage unter folgenden Links: https://commonlaw.jura.uni-passau.de/en/llm-programs/ und https://www.jura.uni-passau.de/studium/studienangebote/internationale-studienangebote/doppelabschluss-mit-universite-catholique-de-lille-campus-paris/ .
Leiter des Auslandsbüros

Mitarbeiterin im Auslandsbüro
Fachspezifische Beratung für einen Auslandsaufenthalt (mit Ausnahme des Schwerpunktbereichs "Ausländisches Recht") erhalten Sie bei Frau Ulrike Wassermann.
Wegen der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie kann ich Ihnen derzeit leider keine persönlichen Beratungsgespräche anbieten. Selbstverständlich bin ich aber auch in diesen Zeiten gerne für Sie da und berate Sie telefonisch oder online.
Im WS 20/21 finden meine offenen Sprechstunden ausschließlich über Zoom statt. Und zwar dienstags zwischen 11.00 Uhr und 13.00 Uhr und mittwochs zwischen 15.00 Uhr und 17.00 Uhr. Die Terminvergabe dazu und weitere Infos finden Sie auf Stud.IP (suchen Sie dort mein Profil und gehen Sie auf "Terminvergabe").
Unabhängig davon können wir selbstverständlich gerne auch jederzeit einen individuellen (auch telefonischen) Beratungstermin vereinbaren. Dazu schreiben Sie mir bitte eine Mail an: ulrike.wassermann@uni-passau.de.
Ich freue mich, Sie auch in diesen turbulenten Zeiten beraten und unterstützen zu dürfen und wünsche Ihnen alles Gute! Bleiben Sie gesund!
Ihre Ulrike Wassermann
Programme Director Certificate of Higher Education in Common Law/LL.B. und LL.M. Koordinator
Fachspezifische Beratung für einen Auslandsaufenthalt mit Schwerpunktbereich erhalten Sie bei Andrew Otto, der auch Ansprechpartner zu folgenden Programmen ist:
- Programme Director für die Studiengänge der University of London International Programmes (Certificate of Higher Education in Common Law und LL.B.)
- LL.M.-Koordinator für das Masterstudium "Deutsches Recht für ausländische Studierende"
- Berater für den Schwerpunkt "Ausländisches Recht
Sprechzeiten:
Während des Semesters Dienstag 12:30 - 13:30 h, in den Semesterferien nach Vereinbarung