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Grundstudium/Zwischenprüfung

Grundstudium/Zwischenprüfung

Drei Semester "Grundstudium"

Die ersten drei Semester Ihres Studiums bezeichnet man als "Grundstudium":

  • Sie erwerben in den jeweils zweisemestrigen Grundkursen (Vorlesung und Übungen) die unverzichtbaren Grundkenntnisse im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht. Darüber hinaus gehören das Allgemeine Verwaltungsrecht und das Verwaltungsprozessrecht, die Vertraglichen Schuldverhältnisse und das Sachenrecht zum Grundstudium - auch hier besuchen Sie Vorlesungen und Übungen.
  • Zudem sollen Sie Grundlagenveranstaltungen besuchen, in denen Sie die geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und rechtsphilosophischen Grundlagen der Rechtsordnung erwerben.
  • Außerdem sind die ersten Semester die beste Gelegenheit, eine rechtswissenschaftlich ausgerichtete Fremdsprachenveranstaltung (Fremdsprachenschein) zu belegen oder sogar eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung zu absolvieren.
  • Schließlich sollen Sie in den ersten Semestern Veranstaltungen zu Schlüsselqualifikationen (u. a. Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit) absolvieren.

KursSWSKlausur
Einführung in die Rechtswissenschaft22
Deutsche Rechtsgeschichte 2
Grundkurs1 Privatrecht I 6
Grundkurs1 Staatsrecht I 4
Römische Rechtsgeschichte 2
Gesamt:16

Kurs SWS Klausur
Strafrechtsgeschichte 2  
Grundkurs1 Privatrecht II 6 2 GK
Grundkurs1 Staatsrecht II 4 2 GK
Grundkurs1 Strafrecht I 6  
Methodenlehre 2  
Schlüsselqualifikationsveranstaltung2 1  
Gesamt: 21  

Kurs SWS Klausur
Vertragliche Schuldverhältnisse mit Vertragsgestaltung 3 SK
Sachenrecht (ohne Kreditsicherungsrecht) 4 SK
Zivilverfahrensrecht I (Erkenntnisverfahren) 3  
Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht 4 2 SK
Grundkurs1 Strafrecht II 6 2 GK
Grundkurs Europarecht und Internationales I 2  
Schlüsselqualifikationsveranstaltung2 1  
Gesamt: 23  

Zwischenprüfung: 5 Klausuren bis zum 5. Semester

Die Zwischenprüfung in Passau besteht ausschließlich aus Abschlussklausuren; es gibt anders als an anderen Universitäten keine Hausarbeiten oder mündliche Prüfungen:

  • Im ersten Semester gibt es keine Klausuren in der Zwischenprüfung.
  • In den Grundkursen Privatrecht, Strafrecht und Staatsrecht werden jeweils zwei Klausuren angeboten, von denen Sie nur jeweils eine bestehen müssen. Die Klausuren sind jeweils im zweiten Semester des Grundkurses - d.h. im Privatrecht und Staatsrecht im zweiten Semester, im Strafrecht erst im dritten Semester. Wenn Sie keine der beiden Klausuren bestehen, ist der nächste Termin erst im Folgejahr.
  • In den Vorlesungen "Vertragliche Schuldverhältnisse" und "Sachenrecht" wird im dritten Semester jeweils eine Abschlussklausur angeboten. Sie müssen nur eine der beiden Klausuren bestehen. Falls Sie keine der beiden Klausuren bestehen, wird jeweils eine Wiederholerklausuren am Anfang des folgenden Semesters (viertes Semester) angeboten.
  • Zur Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht im dritten Semester werden zwei Abschlussklausuren angeboten, von denen sie eine bestehen müssen. Falls Sie keine der beiden Klausuren bestehen, werden zwei Wiederholerklausuren am Anfang des folgenden Semesters (viertes Semester) angeboten.

Sie müssen spätestens bis zum 5. Semester alle Prüfungsleistungen (je eine Klausur in den Grundkursen, eine Klausur im Allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht und entweder eine Klausur im Sachenrecht oder eine Klausur in den Vertraglichen Schuldverhältnissen) erfolgreich bestanden haben. Sollte Ihnen dies nicht gelingen, werden Sie exmatrikuliert und können sich auch an anderen bayerischen Universitäten nicht mehr für ein rechtswissenschaftliches Studium (mit Staatsexamen) einschreiben. Möglich bleibt ggf. ein Studium in anderen Bundesländern oder ein Bachelorstudiengang (zum Beispiel der LL.B. Legal Tech in Passau).

Eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Prüfungsanmeldung im Campusportal finden Sie auf den Seiten des "EXA-Management".

Wenn Sie das Studium der Rechtswissenschaft in Passau begonnen haben und ununterbrochen im Studiengang immatrikuliert sind, sind Sie automatisch zur Zwischenprüfung an der Juristischen Fakultät zugelassen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 StuPO). Sie müssen sich dann nur zu den einzelnen Prüfungsleistungen (Klausuren) anmelden.

Wenn Sie Ihr Studium der Rechtswissenschaft an einer anderen Universität in Deutschland aufgenommen haben und nach einem oder mehreren Semestern an die Universität Passau gewechselt sind oder Ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Passau durch Exmatrikulation unterbrochen wurde, müssen Sie die Zulassung zur Zwischenprüfung beantragen (§ 22 Abs. 1 Satz 2 StuPO).

Der Antrag ist spätestens zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn des jeweiligen Prüfungssemesters schriftlich an den Dekan der Juristischen Fakultät (Zimmer 126 Juridicum, Innstr. 39) zu richten (§ 22 Abs. 1 Satz 3 StuPO). Dabei ist schriftlich zu erklären,
a) ob und welche Teilprüfungen der Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft oder welche vergleichbaren Studien- und Prüfungsleistungen bereits an einer anderen Universität abgelegt wurden und

b) ob die Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft, die Juristische Universitätsprüfung oder die Erste Juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden wurde (§ 22 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 und 2 StuPO).

Die Zulassung zur Zwischenprüfung wird versagt, wenn
a) die nach § 9 Abs. 5 und § 22 Abs. 1 StuPO vorgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind oder

b) die Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft, die Juristische Universitätsprüfung oder die Erste Juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden wurde (§ 22 Abs. 2 StuPO).

Die Entscheidung über die Zulassung sowie über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen wird schriftlich bekannt gegeben.

Die neue Hilfsmittelbekanntmachung finden Sie hier. (seit 30.10.2024)

Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs finden Sie auf den Seiten des Prüfungssekretariats.

Ein sogenannter Grundlagenschein ist von der JAPO 2003 nicht vorgesehen und an der Universität Passau auch nicht erforderlich. Da es deutsche Universitäten gibt, die einen solchen Schein erwarten, wird mit Rücksicht auf Hochschulwechsler und sonstige Interessierte ein Grundlagenschein angeboten. Dieser wird im Dekanat erteilt, wenn - in beliebigem Zeitraum - zwei der folgenden Klausuren bestanden sind: Deutsche Rechtsgeschichte; Römische Rechtgeschichte; Europäische Verfassungsgeschichte; Zeitgeschichte der europäischen Integration; Rechtsphilosophie I; Rechtsphilosophie II; Allgemeine Staatslehre; Strafrechtsgeschichte; Methodenlehre der Rechtswissenschaft und Einführung in die Rechtswissenschaft.

Den Grundlagenschein können Sie am Dekanat der Juristischen Fakultät beantragen. Bitte senden Sie hierzu per E-Mail an dekanat.jura@uni-passau.de die Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (Kontoauszug Notenspiegel) sowie Ihre aktuelle Anschrift. Der Grundlagenschein wird Ihnen per Post zugesandt.

https://www.jura.uni-passau.de/lewinski/studium-und-lehre/scheine-und-hilfsmittelbekanntmachung

https://www.jura.uni-passau.de/faq

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