Eines der Ziele der Reform der Studien- und Prüfungsordnung war es, das Studium mehr auf die Wünsche und Bedürfnisse der Studierenden auszurichten. Diese sollen in die Lage versetzt werden, etwa Auslandsaufenthalte flexibler in ihren Studienverlauf zu integrieren und besonders leistungsfähige Studierende sollen ihr Studium schneller abschließen können.
Dies wurde erreicht, indem die „Zwischenprüfung“ als zwingende erste Hürde für das juristische Studium nunmehr auf drei Grundkurse konzentriert wurde – dabei werden das Zivilrecht, das Strafrecht und das Öffentliche Recht gleichbehandelt: Es werden in jedem Fach je zwei Klausuren angeboten, von denen jeweils nur eine bestanden werden muss.
Die bisherigen Klausuren in den Vertraglichen Schuldverhältnissen, im Sachenrecht sowie zum Allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht sind jedoch nicht weggefallen, sondern nunmehr Teil des Hauptstudiums. Das bedeutet: Man kann sie bei Nichtbestehen unbegrenzt wiederholen, und sie verhindern nicht, dass man bereits mit dem Schwerpunktbereichsstudium beginnt. Wer will und sich dazu in der Lage fühlt, kann die Klausuren daher wie bisher bereits im dritten Semester schreiben und damit bereits einen weiteren Schritt zur Ersten Juristischen Staatsprüfung machen.
Demgegenüber können Studierende, die sich erst noch im Juristischen Studium zurechtfinden müssen und Angst vor dem hohen Prüfungsdruck (bislang: im ersten Semester keine, im zweiten Semester vier und im dritten Semester acht Klausuren) hatten, auf die Klausuren der Zwischenprüfung (Grundkurs Strafrecht) oder nur eine Abschlussklausur (statt bislang vier) konzentrieren. Gleichzeitig gibt es mehr Wiederholungsmöglichkeiten und damit im Krankheitsfall (oder bei einem Auslandsaufenthalt) auch zusätzliche Möglichkeiten zum Ausgleich.
Die Reform verändert zudem die durch Prüfungen indizierte Schwerpunktsetzung im Studium in Richtung auf die Staatsprüfung – dort müssen die Kandidatinnen und Kandidaten drei Klausuren im Zivilrecht, zwei Klausuren im Öffentlichen Recht und eine Klausur im Strafrecht bestehen. Im Hauptstudium in Passau werden künftig vergleichbar drei Klausuren im Zivilrecht, zwei Klausuren im Öffentlichen Recht und zwei Klausuren im Strafrecht verlangt – bislang wurden zwei Klausuren im Zivilrecht, vier Klausuren im Öffentlichen Recht und zwei Klausuren im Strafrecht vorausgesetzt, was Fehlanreize beim Lernen setzte.