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Unsere herausragende Examensvorbereitung ist sicher!

Unsere herausragende Examensvorbereitung ist sicher!

Die Süddeutsche Zeitung berichtet:

„Große Sorgen macht Noll und Lippstreu die Zukunft der Examensvorbereitung.“

Für diese Sorgen gibt es keinen Anlass.

Seitens der Fakultät sind keine Kürzungen bei den Einzelcoachings oder anderen der Angebote zur Examensvorbereitung geplant. Allerdings obliegt die Entscheidung über den Einsatz der diesbezüglichen Mittel der Studienzuschusskommission, die zu 50% mit Studierenden besetzt ist (4 Studierende, 3 Professorinnen bzw. Professoren, 1 Wiss. Besch.) und Entscheidungen mit Mehrheit trifft.

Die über das Institut für Rechtsdidaktik organisierte Passauer Examensvorbereitung ruht auf fünf Säulen:

  • Der Passauer Examenskurs, in dem der Pflichtfachstoff der Ersten Juristischen Staatsprüfung noch einmal wiederholt, vertieft und in der gesamten Breite verknüpft wird, wird von drei Vollzeitprofessoren betreut, die auf Lebenszeit verbeamtet sind. Kürzungen kommen hier schon denklogisch nicht in Betracht.
  • Der wöchentliche, auch in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) angebotene Examensklausurenkurs, in dem fünfstündige Klausuren auf dem Niveau der Staatsprüfung geschrieben und nach Korrektur von Professorinnen und Professoren besprochen werden, bleibt uneingeschränkt erhalten. Künftig sollen zudem vermehrt freiwillig bereitgestellte Arbeiten anonymisiert als Beispiele mit Anmerkungen der Professorinnen und Professoren zum Üben bereitgestellt werden. Unsere Studierenden können daher
    • ihre Klausuren bequem zu Hause oder authentisch im Hörsaal schreiben.
    • die Klausuren im Hinblick auf absehbare Umstellungen in der Staatsprüfung tippen oder wie früher mit der Hand schreiben und
    • ihre Klausuren in einem zentralen Portal hochladen und dort dauerhaft wiederfinden; die Einsichtnahme in die Korrekturen ist daher überall und jederzeit möglich.
  • Das schriftliche Probeexamen, bei dem insgesamt sechs Originalklausuren parallel zur Ersten Juristischen Staatsprüfung in knapp zwei Wochen geschrieben werden können, wird auch weiterhin zweimal im Jahr geschrieben. Die Korrektur erfolgt derzeit durch didaktisch besonders qualifizierte externe Korrekturkräfte, welche die Korrekturen ausführlich erläutern. Um hier eine noch stärkere Rückkoppelung an die Fakultät zu ermöglichen, sollen künftig auch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen Vergütung eingesetzt werden. Die entsprechenden Werkverträge darf die Universität aber aus rechtlichen Gründen nicht abschließen, sodass hierzu eine andere Lösung erarbeitet wird.
  • Die vier bis sechs Simulationen mündlicher Staatsprüfungen vor einer dreiköpfigen Kommission aus Professorinnen/Professoren und Praktikerinnen/Praktikern, die jeweils vor den Prüfungsterminen im Januar bzw. Juni angeboten werden, bleiben ebenfalls uneingeschränkt erhalten.
  • Zur individuellen Vorbereitung auf die Klausuren bietet die Fakultät sog. Einzelcoachings an, bei denen interessierte Studierende ihre Klausuren aus dem jeweils vorhergegangenen schriftlichen Probeexamen (drei Klausuren im Zivilrecht bzw. zwei Klausuren im Öffentlichen Recht bzw. eine Klausur im Strafrecht, wo eine weitere Klausur zusätzlich eingereicht wird) mit Professoren oder Wiss. Beschäftigten individuell besprechen, um ihre Schreib- und Arbeitstechnik zu verbessern. Eine Besprechung dauert dabei für einen Studenten bzw. eine Studentin bis zu drei Stunden; hinzu kommt die ausführliche Vorbereitung (Analyse der Klausurbearbeitungen auf Fehler, konkrete Anmerkungen/Kommentierungen). Das Angebot wird von ca. 80 Studierenden im Zivil- und Staatsrecht bzw. 60 Studierenden im Strafrecht angefragt. Alle Studierenden erhalten drei Einzelcoachings (je eines pro Fach), sofern sie sich innerhalb der Anmeldefrist anmelden. Dieses Angebot ist allerdings nicht allein durch die Professoren des Instituts für Rechtsdidaktik durchführbar – allein 80×180 Minuten wären 240 Zeitstunden, hinzu käme der Vorbereitungsaufwand. Daher werden die meisten Coachings durch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt. Die Finanzierung erfolgt insoweit aus Studienzuschüssen.

In Bezug auf die Einzelcoachings berichtet die Süddeutsche Zeitung

„Die Plätze für Einzelcoachings etwa seien bereits reduziert worden, sagt Lippstreu“

Tatsächlich wurden die Plätze für Einzelcoachings nicht reduziert:

Im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht wurden keine Bewerbungen abgelehnt, sondern alle Bewerberinnen und Bewerber, die noch kein Coaching absolviert hatten, haben ein solches erhalten bzw. werden es noch vor dem nächsten Klausurtermin erhalten.

Im Strafrecht gab es aufgrund organisatorischer Schwierigkeiten leider einen vorübergehenden Engpass bei der Besetzung der erforderlichen Mitarbeiterstelle. Dieser ist inzwischen beseitigt, sodass auch insoweit die Durchführung der Einzelcoachings gewährleistet ist.

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